Mit welchen Leistungen können Sie nach der Einteilung in einen Pflegegrad rechnen?
Zum 1. Januar 2025 wurden die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige erhöht. Hier haben wir die wichtigsten Beträge im Überblick:
- monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 €
- Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch mit bis zu 42 €
- für einen Hausnotruf monatlich 25,50 €
- Wohngruppenzuschuss in Höhe von 224 €
- Zuschüsse zu Wohnraumanpassung in Höhe von 4.180 €
- Für digitale Pflegeleistungen wie Pflege-Apps von monatlich 53 €
Mit dem Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme können Sie nach § 78 Absatz 1 in Kombination mit § 40 Absatz 2 SGB XI Zuschüsse im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme beantragen und damit eine Bezuschussung zu einem Treppenlift erhalten.
Im Pflegegrad 1 bekommen Pflegebedürftige noch überschaubare Leistungen, da die Einschränkungen nur in geringem Maß die Selbstständigkeit beeinflussen. Betroffene erhalten die oben genannten Leistungen.
Umfassender fallen die Hilfsaufwendungen im Pflegegrad 2 aus. Zu den bereits erwähnten Beträgen kommen folgende Leistungen hinzu:
- Monatliches Pflegegeld: 347 €
- Monatliche Pflegesachleistungen: 796 €
- Monatliche Tages- und Nachtpflege (teilstationär): 721 €
- Jährliche Kurzzeitpflege: 1.854 €
- Jährliche Verhinderungspflege: 1.685 €
- Monatliche vollstationäre Pflege: 805 €
Die Zuschüsse gestalten sich im Pflegegrad 3 wie folgt:
- Monatliches Pflegegeld: 599 €
- Monatliche Pflegesachleistungen: 1.497 €
- Monatliche Tages- und Nachtpflege (teilstationär): 1.357 €
- Jährliche Kurzzeitpflege: 1.854 €
- Jährliche Verhinderungspflege: 1.685 €
- Monatliche vollstationäre Pflege: 1.319 €
Der Pflegegrad 4 bringt folgenden Umfang mit:
- Monatliches Pflegegeld: 800 €
- Monatliche Pflegesachleistungen: 1.859 €
- Monatliche teilstationäre Tages- und Nachtpflege: 1.685 €
- Jährliche Kurzzeitpflege: 1.854 €
- Jährliche Verhinderungspflege: 1.685 €
- Monatliche vollstationäre Pflege: 1.855 €
Werden Betroffene in den höchsten Pflegegrad 5 eingeteilt, erhalten Betroffene folgende Leistungen:
- Monatliches Pflegegeld: 990 €
- Monatliche Pflegesachleistungen: 2.299 €
- Monatliche Tages- und Nachtpflege: 2.085 €
- Jährliche Kurzzeitpflege: 1.854 €
- Jährliche Verhinderungspflege: 1.685 €
- Monatliche vollstationäre Pflege: 2.096 €
Kurze Information: Pflegebedürftige erhalten ab dem 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro jährlich für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, sodass dieser Betrag flexibel genutzt werden kann.