Pflegegrad 3 – Geldleistungen und Einstufung

 

Mit „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ werden Personen in den Pflegegrad 3 eingestuft und erhalten umfassendere Leistungen als in Pflegegrad 1 und 2. Sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellen Betroffene oder deren Angehörige einen Antrag bei der Pflegeversicherung, die die Einteilung, wie in den Pflegegrad 3, auf Grundlage eines Gutachtens vornimmt. Die gesetzliche Krankenversicherung schickt dazu einen Gutachter von den medizinischen Diensten zu Ihnen nach Hause, während das bei der privaten Krankenversicherung der Dienst Medicproof übernimmt. Bewertet wird dabei in erster Linie, wie selbstständig Sie sich noch in Ihrer Umgebung bewegen und alltägliche Aufgaben übernehmen können. Das Ergebnis dient lediglich als Empfehlung. Die Entscheidung, ob Sie in den Pflegegrad 3 eingeteilt werden, trifft alleinig die Pflegeversicherungen. Früher galt für den Pflegegrad 3 die Pflegestufe 2.

Was ist der Pflegegrad 3?

Eine Pflegebedürftigkeit besteht immer dann, wenn Sie körperlich so beeinträchtigt sind, dass Sie Aufgaben des alltäglichen Lebens nicht mehr ohne Hilfe erfüllen können. Bei Personen, die pflegebedürftig sind, ist demnach die Selbstständigkeit im Alltag stark eingeschränkt. Eine Pflegebedürftigkeit wird dann anerkannt, wenn diese nach Richtlinien nach § 15 SGB XI für mindestens sechs Monate besteht. Die Leistungen, die Sie von der Pflegeklasse erhalten, orientieren sich dabei an einer Einteilung in einer der fünf Pflegegrade. Diese fünf Pflegegrade gelten seit dem 1. Januar 2017.

Wird ein Betroffener in den Pflegegrad 3 eingeteilt, spricht man von einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Seit der Umwandlung der Pflegestufen in die Pflegegrade wird bei der Ermittlung nicht mehr der Zeitaufwand, sondern die Selbstständigkeit beurteilt. Danach richtet sich auch der Pflegegrad 3.

Wie wird der Pflegegrad 3 ermittelt?

Um in den Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, wird ein Antrag bei der Pflegeversicherung gestellt, dazu müssen Sie entsprechende Formulare einreichen. Im Anschluss schickt die Pflegeversicherung einen Gutachter. Der Pflegeexperte schaut sich bei Ihnen vor Ort Ihre Situation an und bewertet Ihre körperlichen oder physischen Einschränkungen. Um einen Pflegegrad 3 oder einen anderen Pflegegrad festzustellen, verschafft sich dieser ein genaues Bild über die Selbstständigkeit und die Bewältigung alltäglicher Aufgaben.

Grundlage der Bewertung sind die sechs Module nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

Das Ergebnis richtet sich nach der Punktevergabe: Für eine Einstufung in den Pflegegrad 3 sind das zwischen 47,5 und 70 Punkte. Wurde dieser Wert ermittelt, empfiehlt der Gutachter der Pflegeversicherung die Einstufung in den Pflegegrad 3. Ob Sie die damit verbundenen Geldleistungen wirklich erhalten, obliegt letztlich der Entscheidung der Pflegeversicherung. Sie bekommen im Anschluss einen Bescheid. Wurde dieser bewilligt, erhalten Sie die Pflegegrad 3 Geldleistungen. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen und es wird in der Regel ein Zweitgutachten angefordert.

Welche Pflegegrad 3 Geldleistungen erhalten Sie?

Wurden Sie in den Pflegegrad 3 eingestuft, erhalten Sie umfassendere Leistungen als bei Pflegegrad 1 und 2. Mit „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ sind Aufwand und Kosten letztlich auch deutlich höher. Sie haben im Pflegegrad 3 Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld von 545 €, seit 2022 Pflegesachleistung in Höhe von 1.363 € statt wie bisher von 1.298 €, Tages- und Nachtpflege mit 1.262 € im Monat, vollstationäre Pflege mit 1.363 € im Monat, Kurzzeitpflege mit 1.774 € pro Jahr und Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch dienen, mit bis zu 40 € pro Monat.

Dazu kommen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €, Zuschüsse zum Hausnotruf mit 25,50 € pro Monat, Wohngruppenzuschuss mit 214 € pro Monat und Wohnraumanpassung für die gesamten Maßnahmen in Höhe von 4.000 €.

Wenn Sie in Pflegegrad 3 zur Erhaltung Ihrer Mobilität einen Treppenlift benötigen, haben Sie die Möglichkeit sich diesen durch den „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nach § 78 Absatz 1 mit dem § 40 Absatz 2 SGB XI im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme bezuschussen zu lassen. Das gilt unabhängig davon, ob Sie in den Pflegegrad 3 oder einen anderen Pflegegrad eingestellt werden. Voraussetzung ist lediglich, dass Sie in einen der Pflegegrade eingestuft wurden. Für nähere Informationen oder Hilfestellungen kontaktieren Sie uns gerne.

Das sind die Zuschüsse zum Treppenlift bei Pflegegrad 3

Nicht erst ab Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf eine Förderung einer altersgerechten Wohnraumanpassung. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie sich den Einbau eines Treppenlifts bezuschussen lassen. Die Geldleistungen bleiben sowohl im Pflegegrad 3 als auch in allen anderen Pflegegraden gleich. Je Person mit Pflegegrad beläuft sich der Zuschuss auf 4.000 €, 8.000 € für Eheleute bis hin zu 16.000 € für vier Personen mit Pflegegrad. 16.000 € ist dabei der Maximalbetrag. Wichtig ist, dass vor dem Einbau eine Einteilung in den Pflegegrad 3 oder einem der anderen Pflegegrade erfolgt. Im Anschluss stellen Sie einen Antrag und ergänzen diesen mit einem Kostenvoranschlag des Treppenlifteinbaus. Dieser kann parallel zum Genehmigungsverfahren eingeholt werden.

Möchten Sie mit dem Pflegegrad 3 Ihre Geldleistungen in Anspruch nehmen und Ihre Vorteile nutzen, so wenden Sie sich gerne an HIRO LIFT. Ob Pflegegrad 3 oder ein anderer Pflegegrad, wir übernehmen alle Formalitäten rund um die Finanzierung und die Zuschüsse. Gut zu wissen: Alle Treppenlifte aus unserem Sortiment sind zuschussfähig. Benötigen Sie noch weitere Informationen zum Pflegegrad 3 oder einem der anderen Pflegegrade, empfehlen wir Ihnen unsere Informationsseite zum Zuschuss der Pflegekasse. Für eine persönliche Beratung nehmen Sie einfach kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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