Das sind die Zuschüsse zum Treppenlift bei Pflegegrad 3
Wenn Sie in Pflegegrad 3 zur Erhaltung Ihrer Mobilität einen Treppenlift benötigen, haben Sie die Möglichkeit sich diesen durch den „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nach § 78 Absatz 1 mit dem § 40 Absatz 2 SGB XI im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme bezuschussen zu lassen.
Nicht erst ab Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf eine Förderung einer altersgerechten Wohnraumanpassung. Bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Sie den Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts. Die Geldleistungen für diese Maßnahmen bleiben sowohl im Pflegegrad 3 als auch in allen anderen Pflegegraden gleich.
Je Person mit Pflegegrad beläuft sich der Zuschuss auf 4.180 €, 8.360 € für Eheleute bis hin zu 16.720 € für vier Personen mit Pflegegraden. 16.720 € ist der Maximalbetrag. Wichtig ist, dass vor dem Einbau eine Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt. Im Anschluss stellen Sie einen Antrag und ergänzen diesen mit einem Kostenvoranschlag des Treppenlifteinbaus. Dieser kann parallel zum Genehmigungsverfahren eingeholt werden.
Möchten Sie mit dem Pflegegrad 3 Ihre Geldleistungen in Anspruch nehmen und Ihre Vorteile nutzen, wenden Sie sich gerne an HIRO. Ob Pflegegrad 3 oder ein anderer Pflegegrad, wir übernehmen alle Formalitäten rund um die Finanzierung und die Zuschüsse. Gut zu wissen: Alle HIRO Treppenlifte sind zuschussfähig.
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Benötigen Sie noch weitere Informationen zum Pflegegrad 3 oder einem der anderen Pflegegrade, schauen Sie sich unsere Informationen zum Zuschuss der Pflegekasse an. Für eine persönliche Beratung nehmen wir uns gerne Zeit. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich rund um die Pflegegrad 3 Leistungen, indem Sie Kontakt mit uns aufnehmen.