Pflegegrad 3 – Geldleistungen und Einstufung

 

Personen mit „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ werden in den Pflegegrad 3 eingestuft. Damit erhalten Sie umfassendere finanzielle und pflegerische Leistungen als in den Pflegegraden 1 und 2. Die Pflegeversicherung bietet dabei verschiedene Unterstützungsangebote – von Pflegegeld und Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Wohnraumanpassungen wie Treppenlifte.

Mit welchen Pflegegrad 3 Geldleistungen und Förderungen Sie für einen barrierefreien Alltag rechnen können, haben wir hier zusammengefasst.

Was ist der Pflegegrad 3?

Eine Pflegebedürftigkeit besteht immer dann, wenn Sie körperlich so beeinträchtigt sind, dass Sie Aufgaben des alltäglichen Lebens nicht mehr ohne Hilfe erfüllen können. Bei Personen, die pflegebedürftig sind, ist demnach die Selbstständigkeit im Alltag stark eingeschränkt. Eine Pflegebedürftigkeit wird anerkannt, wenn diese nach Richtlinien nach § 15 SGB XI für mindestens sechs Monate besteht. Die Leistungen, die Sie von der Pflegekasse erhalten, orientieren sich dabei an einer Einteilung in einer der fünf Pflegegrade. Diese fünf Pflegegrade gelten seit dem 1. Januar 2017.

Wird ein Betroffener in den Pflegegrad 3 eingeteilt, spricht man von einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“. Seit der Umwandlung der Pflegestufen in die Pflegegrade wird bei der Ermittlung nicht mehr der Zeitaufwand beurteilt. Jetzt ist die Selbstständigkeit der betroffenen Person relevant.

Wie wird der Pflegegrad 3 ermittelt?

Um in den Pflegegrad 3 eingestuft zu werden, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegeversicherung. Dazu reichen Sie entsprechende Formulare ein. Im Anschluss schickt die Pflegeversicherung einen Gutachter vom Medizinischen Dienst zu Ihnen nach Hause. Bei Privatversicherten übernimmt dies der Dienst Medicproof.

Der Pflegeexperte schaut sich bei Ihnen vor Ort Ihre Situation an und bewertet Ihre körperlichen oder physischen Einschränkungen. Um einen Pflegegrad 3 oder einen anderen Pflegegrad festzustellen, verschafft sich dieser ein genaues Bild über die Selbstständigkeit und die Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Grundlage der Bewertung sind die sechs Module, die nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ festgelegt wurden:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

 

Das Ergebnis richtet sich nach der Punktevergabe: Für eine Einstufung in den Pflegegrad 3 sind zwischen 47,5 und 70 Punkte erforderlich. Wurde dieser Wert ermittelt, empfiehlt der Gutachter der Pflegeversicherung die Einstufung in den Pflegegrad 3. Das Ergebnis dient lediglich als Richtlinie. Die Entscheidung, ob Sie in den Pflegegrad 3 eingeteilt werden, trifft allein die Pflegeversicherungen. Früher galt für den Pflegegrad 3 die Pflegestufe 2.

Sie bekommen im Anschluss einen Bescheid der zuständigen Stelle. Wurde dieser bewilligt, erhalten Sie die Pflegegrad 3 Geldleistungen. Bei Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Im Nachgang wird in diesem Fall ein Zweitgutachten angefordert.

Welche Pflegegrad 3 Geldleistungen erhalten Sie?

Wurden Sie in den Pflegegrad 3 eingestuft, erhalten Sie umfassendere Leistungen als bei Pflegegrad 1 oder 2. Mit „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ sind Aufwand und Kosten letztlich auch deutlich höher. Sie haben im Pflegegrad 3 Anspruch auf:

  • monatliches Pflegegeld von 599 € bei selbstorganisierter häuslicher Pflege
  • Pflegesachleistung in Höhe von 1.497 € für Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflegedienste
  • Teilstationäre Tages- und Nachtpflege mit 1.357 € im Monat
  • vollstationäre Pflege mit 1.319 € im Monat als Zuschuss
  • Kurzzeitpflege mit 1.854 € pro Jahr
  • für Verhinderungspflege bis zu 1.685 € jährlich
  • Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch dienen, mit bis zu 42 € pro Monat
  • Digitale Pflegeanwendungen mit bis zu 53 € monatlich

 

Dazu kommen Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 €, Zuschüsse zum Hausnotruf mit 25,50 € pro Monat, Wohngruppenzuschuss mit 224 € pro Monat und Wohnraumanpassung für die gesamten Maßnahmen in Höhe von 4.180 € (z. B. Treppenlift-Zuschuss).

Hinweis: Ab dem 1. Juli 2025 können Pflegebedürftige bis zu 3.539 Euro jährlich flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen.

Das sind die Zuschüsse zum Treppenlift bei Pflegegrad 3

Wenn Sie in Pflegegrad 3 zur Erhaltung Ihrer Mobilität einen Treppenlift benötigen, haben Sie die Möglichkeit sich diesen durch den „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nach § 78 Absatz 1 mit dem § 40 Absatz 2 SGB XI im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme bezuschussen zu lassen.

Nicht erst ab Pflegegrad 3 haben Sie Anspruch auf eine Förderung einer altersgerechten Wohnraumanpassung. Bereits ab Pflegegrad 1 erhalten Sie den Zuschuss zum Einbau eines Treppenlifts. Die Geldleistungen für diese Maßnahmen bleiben sowohl im Pflegegrad 3 als auch in allen anderen Pflegegraden gleich.

Je Person mit Pflegegrad beläuft sich der Zuschuss auf 4.180 €, 8.360 € für Eheleute bis hin zu 16.720 € für vier Personen mit Pflegegraden. 16.720 € ist der Maximalbetrag. Wichtig ist, dass vor dem Einbau eine Einteilung in einen Pflegegrad erfolgt. Im Anschluss stellen Sie einen Antrag und ergänzen diesen mit einem Kostenvoranschlag des Treppenlifteinbaus. Dieser kann parallel zum Genehmigungsverfahren eingeholt werden.

Möchten Sie mit dem Pflegegrad 3 Ihre Geldleistungen in Anspruch nehmen und Ihre Vorteile nutzen, wenden Sie sich gerne an HIRO. Ob Pflegegrad 3 oder ein anderer Pflegegrad, wir übernehmen alle Formalitäten rund um die Finanzierung und die Zuschüsse. Gut zu wissen: Alle HIRO Treppenlifte sind zuschussfähig.

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Benötigen Sie noch weitere Informationen zum Pflegegrad 3 oder einem der anderen Pflegegrade, schauen Sie sich unsere Informationen zum Zuschuss der Pflegekasse an. Für eine persönliche Beratung nehmen wir uns gerne Zeit. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich rund um die Pflegegrad 3 Leistungen, indem Sie Kontakt mit uns aufnehmen.

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