Treppenlift Zuschuss von der Pflegeversicherung
Sind Sie bereits einem Pflegegrad zugewiesen oder haben vor, diesen zu beantragen, besteht die Möglichkeit, bei den Treppenlift Kosten einen Zuschuss von bis zu 4.000 € je Person zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass der Pflegegrad vor dem Kauf und Einbau vom Treppenlift festgestellt wird. Ihr persönlicher HIRO Fachberater hilft Ihnen gerne bei der Beantragung, füllt mit Ihnen gemeinsam die Formulare aus und beantwortet alle Fragen, die Sie bzgl. eines Zuschuss von der Pflegeversicherung haben.
Achtung: Sofern Sie jedoch schon einen Pflegegrad erhalten haben, sollten Sie nicht auf die Bearbeitung Ihrer Anträge bei der Pflegeversicherung warten. Dies verzögert nur unnötig den Einbau Ihres Treppenlift. Jede Einstufung mit Pflegegrad garantiert Ihnen nämlich die Bezuschussung. Die 4.000 EUR kommen in jedem Fall. So sollten Sie die Möglichkeit nutzen und parallel zum Antrag auch schon die Bestellung auslösen. Wir produzieren Ihren Treppenlift in der Antragsphase und „pünktlich“ zum Einbau des Treppenlifts erhalten Sie obendrauf noch die 4.000 EUR auf Ihr Konto.
Alles rund um das Thema Finanzierung
Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!