Pflegegrad 4 – alles über Zuschüsse und Geldleistungen

 

Wer aufgrund von körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen seinen Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen kann, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen mit finanziellen Zuschüssen, Pflegesachleistungen und Entlastungsangeboten. Für die Höhe der Leistungen ist der zugeordnete Pflegegrad ausschlaggebend, der den individuellen Unterstützungsbedarf widerspiegelt.

Pflegegrad 4 wird Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zugewiesen. Die Pflegeversicherung bietet in diesem Fall umfangreiche Geld- und Sachleistungen, die den erhöhten Betreuungsaufwand abdecken. Zum 1. Januar 2025 wurden viele dieser Leistungen erhöht, um der steigenden Nachfrage und den wachsenden Kosten im Pflegebereich gerecht zu werden.

Was ist der Pflegegrad 4?

Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen im Alltag so stark eingeschränkt, dass sie für bestimmte Aufgaben Unterstützung benötigt und die körperliche oder psychische Beeinträchtigung nach § 15 SGB XI für mindestens sechs Monate besteht, liegt eine Pflegebedürftigkeit vor. Laut Richtlinien erfolgt eine Einteilung in einen der fünf Pflegegrade, wonach sich die Leistungen der Pflegeklasse orientieren.

Kommen Gutachter und Pflegekasse zum Ergebnis, dass eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt, bedeutet das, dass der Betroffene die Geldleistungen entsprechend dem Pflegegrad 4 erhält.

Wie wird der Pflegegrad 4 ermittelt?

Um die Geldleistungen für Pflegegrad 4 zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung. Sobald Sie die entsprechenden Formulare ausgefüllt haben, schickt die Pflegeversicherung einen Gutachter (Pflegeexperte oder Arzt) zu Ihnen nach Hause. Die private Krankenversicherung beauftragt einen Fachexperten von Medicproof. Dieser beurteilt im häuslichen Umfeld Ihre körperlichen oder physischen Einschränkungen, Ihre Selbstständigkeit und die Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Zur Bewertung zieht er die sechs Module nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ heran:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

 

Damit am Ende das Ergebnis messbar wird, erfolgt eine Punktevergabe der Bewertung. Kommt der Gutachter auf einen Punktewert zwischen 70 Punkten und 90 Punkten, liegt in seinen Augen die Schwere des Pflegegrads 4 vor.

Das Gutachten ist lediglich eine Empfehlung und wird als Grundlage von der Pflegeversicherung herangezogen. Letztlich obliegt dieser die Entscheidung, ob Sie die Pflegegrad 4 Geldleistungen erhalten. Sie erhalten postalisch Bescheid über das Ergebnis. Sollten Sie in Pflegegrad 4 eingestuft worden sein, erhalten Sie die entsprechenden Geldzuschüsse. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. In diesem Fall wird ein Zweitgutachten nötig.

Wie sehen die Pflegegrad 4 Geldleistungen aus?

Mit Pflegegrad 4 und „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erhalten Sie durch den erhöhten Aufwand und die erheblichen Kosten mehr Leistungen als in Pflegegrad 1, 2 oder 3.

Sie erhalten:

  • Pflegegeld in Höhe von 800 € im Monat bei selbstorganisierter häuslicher Pflege
  • Pflegesachleistungen mit 1.859 € pro Monat bei Inanspruchnahme professioneller Pflegedienst
  • Zuschüsse zur teilstationären Tages- und Nachtpflege mit 1.685 € monatlich
  • vollstationäre Pflege mit 1.855 € pro Monat
  • Kurzzeitpflege in Höhe von 1.854 € pro Jahr
  • Monatlicher Entlastungsbetrag von 131 €
  • Verhinderungspflege jährlich 1.685 €
  • Wohngruppenzuschlag von 224 € monatlich
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch von 42 € im Monat
  • Zuschuss zu Wohnraumanpassung je Maßnahme bis zu 4.180 €
  • DiPA (digitale Pflegeanwendungen) bis zu 53 € im Monat

 

Im Pflegegrad 4 ist es so, dass die Budgets für Kurzzeit- und Verhinderungspflege ab 1. Juli 2025 zusammengelegt werden. Es gibt somit jährlich bis zu 3.539 €, sodass Sie es flexibler nutzen können.

Zuschuss zum Treppenlift beim Pflegegrad 4 erhalten

Zur Erhaltung Ihrer Mobilität kann der Einbau eines Treppenlifts sinnvoll sein. Durch die Kombination des „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nach § 78 Absatz 1 und § 40 Absatz 2 SGB XI können Sie im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme den Treppenlift-Zuschuss geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Pflegegrad 4 oder einen anderen Pflegegrad eingeteilt worden sind. Wichtig ist aber, im Vorfeld über einen Pflegegrad zu verfügen. Ist die Einstufung geschehen, holen Sie sich Kostenvoranschläge für den Treppenlift samt Einbau ein.

Die Förderung einer altersgerechten Wohnraumanpassung können Sie bereits ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen und so auch ab Pflegegrad 4 den Einbau eines Treppenlifts bezuschussen lassen. Grundsätzlich stehen jeder Person mit Pflegegrad 4.180 € zu. Es gelten ferner 8.360 € für Eheleute bis hin zu 16.720 € für vier Personen mit Pflegegrad als Maximalbetrag zu.

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Sofern Sie in den Pflegegrad 4 oder einen anderen Pflegegrad eingestuft wurden und Ihre Ansprüche auf z. B. die Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung in Form eines Treppenlifts nutzen möchten, stellen wir Ihnen von HIRO gerne Hilfe für alle Formalitäten rund um die Finanzierung zur Seite. Bei unseren Treppenliften haben Sie die freie Auswahl, da alle zuschussfähig sind. Für weitere Informationen über den Pflegegrad 4 oder einen anderen Pflegegrad empfehlen wir Ihnen, unsere zusammengestellten Informationen zum Zuschuss der Pflegekasse zu lesen. Selbstverständlich beraten wir Sie auch persönlich. Nehmen Sie jetzt mit uns Kontakt auf und lassen Sie sich kostenlos zu den Zuschüssen für Treppenlifte für den Pflegegrad 4 beraten.

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