Alles über die Zuschüsse und Geldleistungen im Pflegegrad 4

 

Stellen Betroffenen oder deren Angehörige einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit, wird die Pflegeversicherung diese anhand der fünf Pflegegrade ermittelt. Um eine Einteilung wie in den Pflegegrad 4 vorzunehmen, schickt die gesetzliche Krankenversicherung einen Gutachter des medizinischen Dienstes und die private Krankenversicherung einen Fachexperten von Medicproof. Dieser bewertet anhand unterschiedlicher Kriterien die Selbstständigkeit und Bewältigung von Aufgaben des alltäglichen Lebens. Das Ergebnis dient als Grundlage für die endgültige Entscheidung, welche der Pflegeversicherung obliegt. Seit 2017 wurden die Pflegestufen durch die fünf Pflegegrade abgelöst.

Was ist der Pflegegrad 4?

Ist eine Person aus gesundheitlichen Gründen im Alltag so stark eingeschränkt, dass diese für bestimmte Aufgaben Unterstützung benötigt und die körperliche oder psychische Beeinträchtigung nach § 15 SGB XI für mindestens sechs Monate bestehen, liegt eine Pflegebedürftigkeit vor. Laut Richtlinien erfolgt dann eine Einteilung in einen der fünf Pflegegrade, wonach sich die Leistungen der Pflegeklasse orientieren.

Kommen der Gutachter und die Pflegekasse zum Ergebnis, dass eine „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt, bedeutet das, dass der Betroffene die Geldleistungen entsprechend dem Pflegegrad 4 erhält.

Wie wird der Pflegegrad 4 ermittelt?

Um die Pflegegrad 4 Geldleistungen zu erhalten, stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung. Sobald Sie die entsprechenden Formulare ausgefüllt haben, schickt die Pflegeversicherung einen Gutachter (Pflegeexperte oder Arzt) zu Ihnen nach Hause. Dieser beurteilt im häuslichen Umfeld Ihre körperlichen oder physischen Einschränkungen, Ihre Selbstständigkeit und die Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Zur Bewertung zieht er die sechs Module nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“ heran:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

 

Damit am Ende auch das Ergebnis messbar wird, erfolgt eine Punktevergaben der Bewertung. Kommt der Gutachter auf einen Punktewert zwischen 70 Punkten und 90 Punkten, liegt in seinen Augen die Schwere des Pflegegrads 4 vor. Das Gutachten ist lediglich eine Empfehlung und wird als Grundlage von der Pflegeversicherung herangezogen. Letztlich obliegt dieser die Entscheidung, ob Sie die Pflegegrad 4 Geldleistungen erhalten. Sie erhalten postalisch Bescheid über das Ergebnis. Sollten Sie in Pflegegrad 4 eingestuft worden sein, erhalten Sie die entsprechenden Geldzuschüsse. Bei Ablehnung haben Sie die Möglichkeit Widerspruch einzulegen und es kommt zu einem Zweitgutachten.

Wie sehen die Pflegegrad 4 Geldleistungen aus?

Mit Pflegegrad 4 und „schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ erhalten Sie durch den erhöhten Aufwand und die erheblichen Kosten mehr Leistungen als in Pflegegrad 1, 2 oder 3. Sie erhalten Pflegegeld in Höhe von 728 € im Monat, seit 2022 mit einer Erhöhung von 1.612 € auf 1.693 € Pflegesachleistungen pro Monat, Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege mit 1.612 € pro Monat, vollstationäre Pflege mit 1.775 € pro Monat und Kurzzeitpflege in Höhe von 1.774 € pro Jahr.

Dazu kommen Pflegegrad 4 Geldleistungen in Form von Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € pro Monat, Verbrauchspflegemittel mit bis zu 40 € pro Monat, Hausnotruf mit 25,50 € pro Monat, Wohngruppenzuschuss mit 214 € pro Monat und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung in Höhe von 4.000 € für die Gesamtmaßnahmen.

Zur Erhaltung Ihrer Mobilität kann der Einbau eines Treppenlifts sinnvoll sein. Durch die Kombination des „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nach § 78 Absatz 1 und § 40 Absatz 2 SGB XI können Sie im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme Zuschüsse zum Treppenlift geltend machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie in Pflegegrad 4 oder einem anderen Pflegegrad eingeteilt worden sind.

Das sind die Zuschüsse zum Treppenlift beim Pflegegrad 4

 

Die Förderung einer altersgerechten Wohnraumanpassung können Sie ab Pflegegrad 1 in Anspruch nehmen und so auch ab Pflegegrad 4 den Einbau eines Treppenlifts bezuschussen lassen. Grundsätzlich stehen jeder Person mit Pflegegrad 4.000 € zu. Es gelten ferner 8.000 € für Eheleute bis hin zu 16.000 € für vier Personen mit Pflegegrad als Maximalbetrag zu. Bevor der Einbau eines Treppenlifts mit Zuschuss erfolgen kann, ist eine vorherige Einteilung in einen der Pflegegrade maßgeblich. Danach kann der Betroffene oder seine Angehörigen den Antrag zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen stellen und zeitgleich einen Kostenvoranschlag einholen.

Sofern Sie in den Pflegegrad 4 oder einen anderen Pflegegrad eingestuft wurden und Ihre Ansprüche auf z. B. die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen in Form eines Treppenlifts nutzen möchten, stellen wir Ihnen von HIRO gerne Hilfe für alle Formalitäten rund um die Finanzierung zur Seite. Bei unseren Treppenliften haben Sie die freie Auswahl, da alle zuschussfähig sind. Für weitere Informationen über den Pflegegrad 4 oder einen anderen Pflegegrad empfehlen wir Ihnen den Besuch unserer Informationsseite zum Zuschuss der Pflegekasse. Selbstverständlich beraten wir Sie auch persönlich. Nehmen Sie gleich unverbindlich und kostenlos Kontakt mit uns auf.

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