Pflegegrad 4 – alles über Zuschüsse und Geldleistungen
Wer aufgrund von körperlichen oder kognitiven Beeinträchtigungen seinen Alltag nicht mehr eigenständig bewältigen kann, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Sie unterstützt Betroffene und ihre Angehörigen mit finanziellen Zuschüssen, Pflegesachleistungen und Entlastungsangeboten. Für die Höhe der Leistungen ist der zugeordnete Pflegegrad ausschlaggebend, der den individuellen Unterstützungsbedarf widerspiegelt.
Pflegegrad 4 wird Menschen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit zugewiesen. Die Pflegeversicherung bietet in diesem Fall umfangreiche Geld- und Sachleistungen, die den erhöhten Betreuungsaufwand abdecken. Zum 1. Januar 2025 wurden viele dieser Leistungen erhöht, um der steigenden Nachfrage und den wachsenden Kosten im Pflegebereich gerecht zu werden.