Zuschüsse und Leistungen
bei Pflegegrad 2
Was hat es mit dem Pflegegrad 2 auf sich? Stellen Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit, erfolgt vor der Leistungserbringung durch die Pflegeversicherung eine Ermittlung in einen der heute geltenden fünf Pflegegrade. Dazu wird ein Gutachter von den medizinischen Diensten (in der gesetzlichen Krankenversicherung) oder von Medicproof (in der privaten Versicherung) beauftragt, der bewerten soll, inwieweit Sie als Antragsteller sich noch selbstständig im Alltag bewegen und Aufgaben allein bewältigen können. Auf dieser Grundlage trifft die Pflegeversicherung eine Entscheidung, wodurch Sie entsprechend Leistungen erhalten. Unter anderem besteht die Option, dass Sie in den Pflegegrad 2 eingeteilt werden. Dieser hat die ehemalige Pflegestufe 1 abgelöst.