Zuschuss zum Treppenlift beim Pflegegrad 2 beantragen
Sollten Sie zur Erhaltung Ihrer Mobilität einen Treppenlift benötigen, können Sie sich für diesen mit dem „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nach § 78 Absatz 1 in Kombination mit § 40 Absatz 2 SGB XI im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme entsprechende Zuschüsse sichern.
Die Option auf eine Förderung einer altersgerechten Wohnraumanpassung und damit dem Einbau eines Treppenlifts besteht schon ab Pflegegrad 1, demzufolge ebenso im Pflegegrad 2. Dieser Zuschuss zum Treppenlift in Pflegegrad 2 ist auch für Personen relevant, die in das Pflegegradsystem überführt wurden. Egal, ob Sie vorher in Pflegestufe 2 oder einer anderen Stufe eingeteilt waren, die Leistungen bleiben in jedem Pflegegrad gleich.
Sie erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 4.180 € für Einzelpersonen, 8.360 € für Eheleute bis hin zu 16.720 € für vier Personen mit Pflegegrad. Letzter ist der Maximalbetrag. Es ist notwendig, dass die Einteilung in den Pflegegrad bei jeder beteiligten Person im Vorfeld passiert. Anschließend werden die Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung beantragt. Ein Treppenlift-Angebot, bzw. ein Kostenvoranschlag muss eingeholt werden, um den jeweiligen Zuschuss zu erhalten, während im Hintergrund das Genehmigungsverfahren läuft.
Wurden Sie in den Pflegegrad 2 eingeteilt und wollen Sie die Leistungen zu Ihrem Vorteil nutzen, unterstützen wir von HIRO Sie selbstverständlich bei allen Formalitäten rund um die Finanzierung. Sie entscheiden sich für einen unserer Treppenlifte, da diese alle zuschussfähig sind. Möchten Sie sich weitere Informationen über den Pflegegrad 2 oder alle weitere Pflegegrade einholen, nutzen Sie dazu unsere Informationen zum Zuschuss für Treppenlifte der Krankenkasse. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich. Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf, wenn Sie mehr zu den möglichen Leistungen rund um den Treppenlift für Personen mit Pflegegrad 2 wissen möchten.