Pflegegrad 2 – Zuschüsse und Leistungen im Überblick

 

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 erhalten finanzielle Unterstützung und Sachleistungen der Pflegekasse. Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschüsse für Wohnraumanpassungen und Entlastungsleistungen. Seit dem 1. Januar 2025 wurden die Pflegegrad 2 Leistungen angepasst und teilweise erhöht.

Aber welche Kriterien für die Einstufung gelten? Welche Zuschüsse erhalten Sie für ein Pflegegeld im Pflegegrad 2 und Pflegesachleistungen? Und wie sieht es mit dem Zuschuss zum Treppenlift aus?

Was ist der Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 liegt vor, wenn sowohl Gutachter als auch Pflegekasse zu dem Urteil kommen, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Es muss für die Erfüllung der Richtlinien nach § 15 SGB XI eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate bestehen. Der Pflegegrad 2 entspricht der ehemaligen Pflegestufe 1. Vor der Reform gab es das System der Pflegestufen, bei dem die meisten Betroffenen mit Pflegestufe 1 heute in Pflegegrad 2 oder 3 überführt wurden. Wer zuvor Pflegestufe 2 hatte und Pflegegeld und einen Zuschuss zum Treppenlift erhielt, wurde häufig in Pflegegrad 3 eingestuft.

Wie wird der Pflegegrad 2 ermittelt?

Stellen Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit, erfolgt vor der Leistungserbringung durch die Pflegeversicherung eine Ermittlung in einem der heute geltenden fünf Pflegegrade (seit 1. Januar 2017). Dazu wird ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (in der gesetzlichen Krankenversicherung) oder von Medicproof (in der privaten Versicherung) beauftragt. Er soll bewerten, inwieweit Sie als Antragsteller sich noch selbstständig im Alltag bewegen und Aufgaben allein bewältigen können. Für die Beurteilung dienen ihm die sechs Module nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

 

Um am Ende zu einem messbaren Ergebnis zu kommen, erfolgt eine Bewertung anhand von Punkten. Liegt das Ergebnis zwischen 27 und unter 47,5 vor, wird Pflegegrad 2 empfohlen. Auf dieser Grundlage trifft die Pflegeversicherung eine Entscheidung, wodurch Sie entsprechende Leistungen erhalten.

Unter anderem besteht die Option, dass Sie in den Pflegegrad 2 eingeteilt werden. Am Ende trifft jedoch die Versicherung die endgültige Entscheidung. Nach dem Bescheid können Sie den Pflegegrad 2 annehmen und direkt Leistungen erhalten. Sind Sie nicht einverstanden, legen Sie Widerspruch ein, was in der Regel zu einem Zweitgutachten führt.

Welche Leistungen erhalten Sie im Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie umfassendere Leistungen als bei Pflegegrad 1, da eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt.

Grundsätzlich haben Sie in jedem Pflegegrad Anspruch auf:

  • monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 131 €
  • Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln von bis zu 42 € pro Monat
  • Wohngruppenzuschuss mit 224 € monatlich
  • Förderung von einem Hausnotruf mit monatlich 25,50 €
  • Zuschuss zur Installation des Hausnotrufs in Höhe von einmalig 10,95 €
  • bei Antragsstellung Zuschüsse zu Wohnraumanpassung in Höhe von 4.180 €
  • für digitale Pflegeanwendungen je Monat 53 €

Ferner erhalten Sie Leistungen im Pflegegrad 2:

  • 347 € monatliches Pflegegeld
  • 796 € monatlich für Pflegesachleistungen
  • 721 € pro Monat für teilstationäre Tages- und Nachtpflege
  • 1.854 € jährlich für Kurzzeitpflege
  • 1.685 € pro Jahr für Verhinderungspflege
  • 805 € im Monat für die vollstationäre Pflege

 

Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Das Entlastungsbudget ist dann relevant, wenn die Hauptpflegeperson aufgrund von Urlaub, Krankheit oder eines anderen Ereignisses vorübergehend verhindert ist.

Zuschuss zum Treppenlift beim Pflegegrad 2 beantragen

Sollten Sie zur Erhaltung Ihrer Mobilität einen Treppenlift benötigen, können Sie sich für diesen mit dem „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nach § 78 Absatz 1 in Kombination mit § 40 Absatz 2 SGB XI im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme entsprechende Zuschüsse sichern.

Die Option auf eine Förderung einer altersgerechten Wohnraumanpassung und damit dem Einbau eines Treppenlifts besteht schon ab Pflegegrad 1, demzufolge ebenso im Pflegegrad 2. Dieser Zuschuss zum Treppenlift in Pflegegrad 2 ist auch für Personen relevant, die in das Pflegegradsystem überführt wurden. Egal, ob Sie vorher in Pflegestufe 2 oder einer anderen Stufe eingeteilt waren, die Leistungen bleiben in jedem Pflegegrad gleich.

Sie erhalten auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 4.180 € für Einzelpersonen, 8.360 € für Eheleute bis hin zu 16.720 € für vier Personen mit Pflegegrad. Letzter ist der Maximalbetrag. Es ist notwendig, dass die Einteilung in den Pflegegrad bei jeder beteiligten Person im Vorfeld passiert. Anschließend werden die Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung beantragt. Ein Treppenlift-Angebot, bzw. ein Kostenvoranschlag muss eingeholt werden, um den jeweiligen Zuschuss zu erhalten, während im Hintergrund das Genehmigungsverfahren läuft.

Wurden Sie in den Pflegegrad 2 eingeteilt und wollen Sie die Leistungen zu Ihrem Vorteil nutzen, unterstützen wir von HIRO Sie selbstverständlich bei allen Formalitäten rund um die Finanzierung. Sie entscheiden sich für einen unserer Treppenlifte, da diese alle zuschussfähig sind. Möchten Sie sich weitere Informationen über den Pflegegrad 2 oder alle weitere Pflegegrade einholen, nutzen Sie dazu unsere Informationen zum Zuschuss für Treppenlifte der Krankenkasse. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich. Nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf, wenn Sie mehr zu den möglichen Leistungen rund um den Treppenlift für Personen mit Pflegegrad 2 wissen möchten.

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