Zuschüsse und Leistungen
bei Pflegegrad 2

 

Was hat es mit dem Pflegegrad 2 auf sich? Stellen Sie einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit, erfolgt vor der Leistungserbringung durch die Pflegeversicherung eine Ermittlung in einen der heute geltenden fünf Pflegegrade. Dazu wird ein Gutachter von den medizinischen Diensten (in der gesetzlichen Krankenversicherung) oder von Medicproof (in der privaten Versicherung) beauftragt, der bewerten soll, inwieweit Sie als Antragsteller sich noch selbstständig im Alltag bewegen und Aufgaben allein bewältigen können. Auf dieser Grundlage trifft die Pflegeversicherung eine Entscheidung, wodurch Sie entsprechend Leistungen erhalten. Unter anderem besteht die Option, dass Sie in den Pflegegrad 2 eingeteilt werden. Dieser hat die ehemalige Pflegestufe 1 abgelöst.

Was ist der Pflegegrad 2?

Eine Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen im Alltag so eingeschränkt sind, dass Sie Unterstützung benötigen. Es muss für die Erfüllung der Richtlinien nach§ 15 SGB XI eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung für mindestens sechs Monate bestehen. Seit dem 1. Januar 2017 wir der Umfang der Pflegebedürftigkeit in eine der fünf Pflegegrade eingeteilt, woran sich letztlich die Leistungen der Pflegeklasse orientieren.

Der Pflegegrad 2 liegt vor, wenn sowohl Gutachter als auch Pflegekasse zu dem Urteil kommen, dass eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Der Pflegegrad 2 entspricht der ehemaligen Pflegestufe 1.

Wie wird der Pflegegrad 2 ermittelt?

Stellen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung und füllen die entsprechenden Formulare aus, wird diese einen Gutachter in Form eines Pflegeexperten oder eines Arztes zu Ihnen nach Hause schicken. Bei dem Termin bewertet die Fachkraft Ihre körperlichen oder physischen Einschränkungen und verschafft sich einen Überblick über Ihre Selbstständigkeit bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben. Dazu dienen ihm die sechs Module nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

Um am Ende zu einem messbaren Ergebnis zu kommen, erfolgt eine Bewertung anhand von Punkten. Liegt am Schluss ein Wert zwischen 27 und unter 47,5 vor, werden Sie für den Pflegegrad 2 empfohlen. Am Ende trifft jedoch die Versicherung die endgültige Entscheidung. Nach dem Bescheid können Sie den Pflegegrad 2 annehmen und erhalten direkt die Leistungen oder Sie legen Widerspruch ein, was in der Regel zu einem Zweitgutachten führt.

Welche Leistungen erhalten Sie im Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie umfassendere Leistungen als bei Pflegegrad 1, da eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ vorliegt. Grundsätzlich haben Sie in jedem Pflegegrad Anspruch auf monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von 125 €, Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln von bis zu 60 €, Wohngruppenzuschuss mit 214 €, Förderung von einem Hausnotruf mit monatlich 23 € und bei Antragsstellung Zuschüsse zu Wohnraumanpassung in Höhe von 4.000 €.

Ferner erhalten Sie Leistungen im Pflegegrad 2 mit 316 € monatlichem Pflegegeld, 689 € monatlich für Pflegesachleistungen, 689 € pro Monat für Tages- und Nachtpflege, 1.612 € jährlich für Kurzzeitpflege, 1.612 € pro Jahr für Verhinderungspflege und 770 € im Monat für die vollstationäre Pflege.

Sollten Sie zur Erhaltung Ihrer Mobilität einen Treppenlift benötigen, können Sie sich für diesen mit dem „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ nach § 78 Absatz 1 in Kombination mit § 40 Absatz 2 SGB XI im Rahmen von Pflegehilfsmitteln als Baumaßnahme entsprechende Zuschüsse sichern. Unabhängig welcher Pflegegrad vorliegt. Maßgeblich ist nur, dass ein solcher festgestellt wurde.

Der Zuschuss zum Treppenlift beim Pflegegrad 2

Die Option auf eine Förderung einer altersgerechten Wohnraumanpassung und damit dem Einbau eines Treppenlifts besteht schon ab Pflegegrad 1 und damit ebenso im Pflegegrad 2. Die Leistungen bleiben gleich. Sie können einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € je Person mit Pflegegrad, 8.000 € für Eheleute bis hin zu 16.000 € für vier Personen mit Pflegegrad erhalten. Letzter ist der Maximalbetrag. Es ist notwendig, dass die Einteilung in den Pflegegrad vor dem Einbau erfolgt. Anschließend werden die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen beantragt. Ein Treppenlift-Angebot, bzw. ein Kostenvoranschlag muss eingeholt werden, um den jeweiligen Zuschuss zu erhalten, während im Hintergrund das Genehmigungsverfahren für die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen läuft.

Wurden Sie in den Pflegegrad 2 eingeteilt und wollen Sie die Leistungen zu Ihrem Vorteil nutzen, so unterstützen wir von HIRO Sie selbstverständlich bei allen Formalitäten rund um die Finanzierung. Sie entscheiden sich dann einfach für einen Treppenlift aus unserem Sortiment, da diese alle zuschussfähig sind. Möchten Sie sich weitere Informationen über den Pflegegrad 2 oder alle weitere Pflegegrade einholen, nutzen Sie dazu unsere Informationsseite zum Zuschuss der Pflegekasse. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich. Nehmen Sie dazu gleich kostenlos und unverbindlich Kontakt mit uns auf.

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