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Leistungen bei Pflegegrad 1 – darauf haben Sie Anspruch

Was ist der Pflegegrad 1? Haben Sie den Antrag bei auf Pflegebedürftigkeit gestellt, wird zunächst der Pflegegrade ermittelt. Dabei wird ein Gutachter des medizinischen Dienstes bei gesetzlich Versicherten und Medicproof bei privat Versicherten Ihre Selbstständigkeit und Einschränkungen im Alltag bewerten und der Pflegeversicherung das Ergebnis darlegen. Diese entscheidet am Ende, in welchem Pflegegrad Sie eingeteilt werden und damit entsprechend welche Leistungen Sie erhalten. Eine Möglichkeit ist die Einteilung in den Pflegegrad 1, ehemals Pflegestufe 0.

 

Was ist der Pflegegrad 1?

Der Pflegegrad 1 ist eine der heute geltenden Pflegegrade, in dem Sie bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit eingestuft werden können. Er bewertet Ihre Situation als „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Der Pflegegrad 1 entspricht der Pflegestufe 0.

 

Wie wird der Pflegegrad 1 ermittelt?

Nach der Antragsstellung erhalten Sie einen Hausbesuch eines Pflegeexperten oder eines Arztes, der sich ein genaues Bild über Ihre körperlichen oder physischen Einschränkungen macht und wie diese Ihre Selbstständigkeit im Alltag einschränken bzw. wie viel Hilfe Sie bei bestimmten Aufgaben benötigen. Bewertet werden dafür sechs Module nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

 

Um den Pflegegrad 1 oder einen höheren Grad zuverlässig zu ermitteln, erfolgt die Bewertung anhand von Punkten. Der Pflegegrad 1 liegt vor, wenn Sie zwischen 12,5 und 27 Punkte erreichen. Das Ergebnis, zu dem der Gutachter kommt, wird der Pflegeversicherung vorgelegt und dient als Richtwert. Ob Sie dann in den Pflegegrad 1 eingeteilt werden, obliegt in letzter Konsequenz der Entscheidung der Versicherung. Sollten Sie keinen positiven Bescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit zu widersprechen und ein Zweitgutachten einzufordern. Wurden Sie in den Pflegegrad 1 eingeteilt und sind Sie damit zufrieden, so nehmen Sie einfach die Entscheidung an und erhalten unmittelbar die Leistungen.

Mit welchen Leistungen können Sie im Pflegegrad 1 rechnen?

Die Leistungen des Pflegegrads 1 orientieren sich an der Tatsache, dass Sie nur im geringen Maß in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Damit erhalten Sie im Vergleich zu den höheren Pflegegraden die geringsten Leistungen. Dazu gehören 125 € monatliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, 60 € Zuschuss zu Pflegehilfsmitteln, 23 € für einen Hausnotruf und einen Wohngruppenzuschuss von 214 €. Im Rahmen der Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie bereits im Pflegegrad 1 zum Beispiel eine Haushaltshilfe engagieren, die Dienste eines Alltagsbegleiters in Anspruch nehmen oder Unterstützung in einer Betreuungsgruppe suchen.

Keinen Anspruch im Pflegegrad 1 haben Sie auf Leistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Vollstationäre-Pflege und Verhinderungspflege.

Wie in allen Pflegegraden und entsprechend im Pflegegrad 1 können Sie mit dem „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ in Verbindung mit dem § 40 Absatz 2 SGB XI Zuschüsse der Pflegehilfsmittel als Baumaßnahme in Höhe von 4.000 € beantragen und damit beispielsweise einen Treppenlift finanzieren.

Der Zuschuss zum Treppenlift beim Pflegegrad 1

Schon ab der Einteilung in den Pflegegrad 1 haben Sie die Möglichkeit mit dem Zuschuss der altersgerechten Wohnraumanpassung den Einbau eines Treppenlifts fördern zu lassen. Der Zuschuss beläuft sich auf 4.000 € je Person mit Pflegegrad, 8.000 € für Eheleute bis hin zu 16.000 € für vier Personen mit Pflegegrad. Wichtig dabei ist, dass die Einteilung in den Pflegegrad 1 vor dem Einbau erfolgt. Um den jeweiligen Zuschuss zu erhalten, müssen Sie ein Treppenlift-Angebot, bzw. einen Kostenvoranschlag einholen, während im Hintergrund die Genehmigung der wohnumfeldverbessernden Maßnahmen läuft.

Haben Sie eine Einteilung in den Pflegegrad 1 erhalten und möchten nun die Förderung in Anspruch nehmen, helfen Ihnen unserer HIRO-Berater gerne weiter und übernehmen die Formalitäten rund um die Antragsstellung für die Zuschüsse zu Ihrem Treppenlift. Dabei genießen Sie die Förderung aller Treppenliftarten aus unserem Sortiment. Weitere wichtige Informationen zum Pflegegrad 1 und den weiteren Pflegegraden erhalten Sie auf der Informationsseite zum Zuschuss der Pflegekasse. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Nehmen Sie gleich unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns auf.

 

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