Treppenlift-Zuschuss beim Pflegegrad 5
Ein Treppenlift stellt für Menschen mit Pflegegrad 5 beziehungsweise deren betreuenden Personen eine enorme Erleichterung im Alltag dar. Da die Mobilität der Betroffenen in der Einstufung stark eingeschränkt ist, besteht die Möglichkeit, für den Einbau eines Treppenlifts, eines Aufzugs oder anderer wohnumfeldverbessernder Maßnahmen einen Zuschuss zu erhalten. Der Zuschuss wird aber allgemein für alle Pflegegrade auf Antrag gewährt.
Die Pflegekasse übernimmt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – darunter auch Treppenlifte – bis zu 4.180 € pro Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € steigen. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt und die Einstufung in den Pflegegrad 5 erfolgt ist, bevor mit dem Einbau begonnen wird. Möchten Sie mit dem Pflegegrad 5 Ihre Geldleistungen in Anspruch nehmen und Ihre Vorteile nutzen, wenden Sie sich gerne an HIRO.
Gut zu wissen: Alle HIRO Treppenlifte sind zuschussfähig. Benötigen Sie noch weitere Informationen zum Pflegegrad 5 oder anderen Pflegegraden? Wir informieren Sie über die Zuschüsse zu Treppenliften und anderen Hilfsmittel. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen rund um Pflegegrad 5 – jetzt unverbindlich und kostenlos Kontakt aufnehmen.