Pflegegrad 5 – mehr zu Zuschüssen und Geldleistungen

 

Personen mit Pflegegrad 5 haben den höchsten Pflegebedarf und benötigen umfassende Unterstützung im Alltag. Damit verbunden sind erhöhte finanzielle und pflegerische Leistungen, die die Pflegeversicherung bereitstellt. Von Pflegegeld für Pflegegrad 5 über Pflegesachleistungen bis hin zu Zuschüssen für Treppenlifte und andere Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung stehen verschiedene Förderungen zur Verfügung. Welche Pflegegrad 5 Leistungen Ihnen genau zustehen und worauf Sie achten müssen, haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Was ist der Pflegegrad 5?

Der Pflegegrad 5 wird Menschen zugewiesen, die unter „schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ leiden. Dies bedeutet, dass Betroffene in ihrem Alltag kaum noch eigenständig handeln können. Sie sind rund um die Uhr auf intensive Pflege angewiesen.

Seit der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade im Jahr 2017 ist nicht mehr der Zeitaufwand für die Pflege für die Einstufung ausschlaggebend. Stattdessen hängt es vom Maß der Selbstständigkeit der betroffenen Person ab. Früher entsprach der Pflegegrad 5 der Pflegestufe 3 mit Härtefallregelung.

Ein Pflegegrad wird anerkannt, wenn die Beeinträchtigungen für mindestens sechs Monate bestehen und eine Begutachtung durch die Pflegeversicherung dies bestätigt.

Wie wird der Pflegegrad 5 ermittelt?

Um in den Pflegegrad 5 nach dem Pflegestärkungsgesetz 2 eingestuft zu werden, müssen Betroffene bzw. deren Angehörige einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Anschließend erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder durch Medicproof bei Privatversicherten.

Dabei wird anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) in sechs Kategorien geprüft, wie stark die Selbstständigkeit eingeschränkt ist:

  • Mobilität (z. B. eigenständiges Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Sprachvermögen)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. Aggressivität, Angstzustände)
  • Selbstversorgung (z. B. Ankleiden, Körperpflege, Nahrungsaufnahme)
  • Krankheitsbedingte Belastungen und Therapien (z. B. Umgang mit Medikamenten oder Geräten)
  • Alltagsleben und soziale Kontakte

 

Erreicht eine Person mindestens 90 Punkte, wird der Pflegegrad 5 zugewiesen. Die endgültige Entscheidung trifft die Pflegeversicherung. Falls die Einstufung abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und ein Zweitgutachten zu beantragen.

Welche Pflegegrad 5 Leistungen gibt es?

Menschen mit Pflegegrad 5 erhalten die umfangreichsten finanziellen und pflegerischen Leistungen. Mit Leistungen für Pflegestufe 5 sind sie aber nicht zu verwechseln, da es solch eine Stufe gar nicht gab. Die Geldleistungen fallen aufgrund des höheren Aufwands im Vergleich zu den Pflegegraden 1 bis 4 deutlich höher aus. Dazu gehören:

  • Pflegegeld für Pflegegrad 5: 990 € pro Monat, wenn die Pflege privat durch Angehörige erfolgt (wird auch gerne als Pflegegeld für Pflegestufe 5 bezeichnet)
  • Pflegesachleistungen: 2.299 € pro Monat, wenn die Pflege durch einen ambulanten Dienst übernommen wird
  • Tages- und Nachtpflege: 2.085 € pro Monat, zusätzlich zu anderen Leistungen nutzbar
  • Vollstationäre Pflege (Pflegeheim): 2.096 € pro Monat, die Pflegekasse übernimmt diesen Betrag anteilig
  • Kurzzeitpflege: 1.854 € pro Jahr, kann mit Verhinderungspflege kombiniert werden
  • Verhinderungspflege: 1.685 € pro Jahr, zur Entlastung pflegender Angehöriger
  • Pflegehilfsmittel: 42 € pro Monat für Verbrauchsmaterialien (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel)
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 131 € pro Monat für z. B. Haushaltshilfen
  • Wohngruppenzuschuss: 214 € pro Monat für das Leben in einer ambulant betreuten Pflege-WG
  • Zuschuss für Wohnraumanpassung: Bis zu 4.180 € für Maßnahmen wie einen barrierefreien Umbau

 

Die Leistungen fallen deutlich höher als die der Personen mit Pflegegrad 4, Pflegegrad 3 oder einer anderen Einstufung aus. Da Personen mit Pflegestufe 5 dauerhaft auf Pflege angewiesen sind, ist eine Kombination aus häuslicher, teilstationärer oder stationärer Pflege sinnvoll.

Treppenlift-Zuschuss beim Pflegegrad 5

Ein Treppenlift stellt für Menschen mit Pflegegrad 5 beziehungsweise deren betreuenden Personen eine enorme Erleichterung im Alltag dar. Da die Mobilität der Betroffenen in der Einstufung stark eingeschränkt ist, besteht die Möglichkeit, für den Einbau eines Treppenlifts, eines Aufzugs oder anderer wohnumfeldverbessernder Maßnahmen einen Zuschuss zu erhalten. Der Zuschuss wird aber allgemein für alle Pflegegrade auf Antrag gewährt.

Die Pflegekasse übernimmt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – darunter auch Treppenlifte – bis zu 4.180 € pro Person. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 € steigen. Wichtig ist, dass der Antrag rechtzeitig gestellt und die Einstufung in den Pflegegrad 5 erfolgt ist, bevor mit dem Einbau begonnen wird. Möchten Sie mit dem Pflegegrad 5 Ihre Geldleistungen in Anspruch nehmen und Ihre Vorteile nutzen, wenden Sie sich gerne an HIRO.

Gut zu wissen: Alle HIRO Treppenlifte sind zuschussfähig. Benötigen Sie noch weitere Informationen zum Pflegegrad 5 oder anderen Pflegegraden? Wir informieren Sie über die Zuschüsse zu Treppenliften und anderen Hilfsmittel. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen rund um Pflegegrad 5 – jetzt unverbindlich und kostenlos Kontakt aufnehmen.

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