Anschrift
HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld
Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de
Die Anschaffung eines neuen Treppenlifts ist in der Regel nicht gerade günstig und so stellt sich vielen Hilfsbedürftigen die Frage der Finanzierung und einer möglichen Förderung. Je nach örtlichen Begebenheiten können die Kosten für einen Treppenlift etwa zwischen 4.000 und 20.000 Euro liegen. Die Preise für Anlagen mit geraden Treppen sind dabei weitaus günstiger als aufwändige Anlagen mit Kurven über mehrere Stockwerke. Um Zuschüsse zu den Kosten eines Treppenlifts zu bekommen, gilt es schon vor dem Kauf eines Lifts einige Dinge zu berücksichtigen:
Treppenlifte gehören leider nicht zu den Hilfsmitteln, die im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu finden sind. Daher ist eine finanzielle Unterstützung direkt durch die Krankenkassen beim Kauf eines Treppenlifts nicht zu erwarten.
Welche Hilfsmittel hingegen von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden können, erfahren Sie hier.
Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme sehr stark von den Vertragsbedingungen der jeweiligen Privaten Krankenkasse (PKV) ab. Hier empfiehlt es sich, direkt bei der Krankenversicherung nachzufragen.
Unter einem Dach mit der Krankenversicherung ist auch Ihre Pflegeversicherung. Hier stehen die Chancen auf einen Zuschuss zur Finanzierung des Liftes deutlich besser. In der Regel gewähren die Pflegekassen einen Zuschuss von maximal 4.000 €. Die Höhe des möglichen Zuschusses ist jedoch abhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen: Eine Eigenleistung von mindestens 10% des monatlichen Bruttoeinkommens des Pflegebedürftigen muss in jedem Falle erbracht werden. Wird der Lift von mehreren pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen, können Zuschüsse von maximal 4 Personen zusammengerechnet werden. Ein Ehepaar, bei dem beide Partner pflegebedürftig sind, kann beispielsweise 8.000 € Zuschuss beantragen.
Einen entsprechenden Antrag auf „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ können sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnungen und Häusern bei ihrer Kranken-/Pflegeversicherung stellen. Neben dem Antrag und dem Nachweis des Pflegegrades benötigt man dafür einen Kostenvoranschlag für die Treppenaufzug-Anlage. Einen solchen Kostenvoranschlag erstellen Ihnen unsere Berater gerne kostenlos und unverbindlich direkt bei Ihnen vor Ort.
Ist die Einschränkung der Mobilität durch einen Arbeitsunfall entstanden, kann man sich an die jeweilige Berufsgenossenschaft wenden. In diesem Fall ist eventuell eine Komplettübernahme der Kosten möglich. Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall kann sich auch ein Anruf bei der zuständigen Haftpflichtversicherung lohnen.
Auch die Arbeitsagentur, das Integrations- oder Sozialamt sowie die Deutsche Rentenversicherung können unter bestimmten Umständen den Einbau eines Treppenaufzugs fördern. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Treppenaufzug notwendig ist, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Private Eigentümer, die Wohnraum barrierefrei umbauen wollen oder einen barrierefrei umgebauten Wohnraum kaufen wollen, können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 5.000 € beantragen. Dieser Zuschuss ist unabhängig von Alter oder Pflegebedürftigkeit und mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der KfW.
Eine altersunabhängige Finanzierung für einen neuen Treppenlift zu günstigen Konditionen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Alle nötigen Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des KfW.
Die Kosten für den Treppenlift, als auch die Mehrkosten für die Finanzierung eines Treppenlifts können in der Regel bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.
Für einen ersten Kontakt können Sie sich unter der kostenlosen Service-Nummer
0800 – 4476 5438 von unserer Kundenberatung unverbindlich beraten lassen. Gerne vereinbaren wir für Sie auch einen Termin zur kostenlosen Beratung bei Ihnen zu Hause oder im Büro. Bei Bedarf erstellen Ihnen unsere HIRO-Fachberater vor Ort ein unverbindliches Angebot. Dieses können Sie auch bei der Antragstellung zur Kostenübernahme nutzen.