Pflegegrad 1 – auf diese Leistungen haben Sie Anspruch

Wer in den Pflegegrad 1 eingestuft wird, erhält finanzielle Unterstützung, um die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten. Wichtig sind hierbei Entlastungsleistungen, eine Haushaltshilfe für Personen mit Pflegegrad 1 und Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Auch ein Zuschuss zum Treppenlift gehört zum Pflegegrad 1. Wir zeigen Ihnen, welche Leistungen zum Pflegegrad 1 gehören und worauf Sie achten müssen.

Was ist der Pflegegrad 1?

Viele Menschen kennen noch den früheren Begriff Pflegestufe 0. Im Jahr 2017 wurden aber die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Der Pflegegrad 1 ist eine der heute geltenden Pflegegrade, in dem Sie bei einer bestehenden Pflegebedürftigkeit eingestuft werden können. Er bewertet Ihre Situation als „geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“. Der Pflegegrad 1 entspricht der Pflegestufe 0, während Pflegestufe 1 in etwa mit Pflegegrad 2 vergleichbar ist.

Wie wird der Pflegegrad 1 ermittelt?

Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Hausbesuch eines Pflegeexperten oder eines Arztes, der sich ein genaues Bild über Ihre körperlichen oder physischen Einschränkungen macht und den Pflegegrad ermittelt. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt dies der Medizinische Dienst, bei Personen mit Privatversicherung ist Medicproof zuständig. Es wird festgelegt, wie diese Ihre Selbstständigkeit im Alltag einschränken bzw. wie viel Hilfe Sie bei bestimmten Aufgaben benötigen. Bewertet werden dafür sechs Module nach dem „Neuen Begutachtungsassessment (NBA)“:

  • Mobilität
  • kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung

 

Um den Pflegegrad 1 oder einen höheren Grad zuverlässig zu ermitteln, erfolgt die Bewertung anhand von Punkten. Der Pflegegrad 1 liegt vor, wenn Sie zwischen 12,5 und 27 Punkte erreichen. Das Ergebnis, zu dem der Gutachter kommt, wird der Pflegeversicherung vorgelegt und dient als Richtwert für die Einstufung. Ob Sie in den Pflegegrad 1 eingeteilt werden, obliegt in letzter Konsequenz der Entscheidung der Versicherung.

Sollten Sie keinen positiven Bescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit zu widersprechen und ein Zweitgutachten einzufordern. Wurden Sie in den Pflegegrad 1 eingeteilt und sind damit zufrieden, nehmen Sie einfach die Entscheidung an und erhalten unmittelbar entsprechende Leistungen.

Mit welchen Leistungen können Sie im Pflegegrad 1 rechnen?

Die Leistungen des Pflegegrads 1 orientieren sich an der Tatsache, dass Sie nur in geringem Maß in Ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Damit erhalten Sie im Vergleich zu höheren Pflegegraden die geringsten Leistungen. Seit dem 01. Januar 2025 gelten folgende Beträge:

  • 131 € pro Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen (z. B. Haushaltshilfe für Pflegegrad 1)
  • 42 € monatlich Pflegehilfsmittel (z. B. Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel) zum Verbrauch
  • 25,50 € je Monat für Hausnotrufdienst + einmalig 10,49 € für Installation
  • 224 € als Wohngruppenzuschlag (falls Sie in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben)
  • 53 € monatlich für digitale Pflegeanwendungen wie Pflege-Apps
  • Bis zu 4.180 € Zuschuss für Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung (z. B. Einbau eines HIRO Treppenlifts)

Kein Anspruch besteht auf:

  • Pflegegeld und Pflegesachleistungen
  • Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege

Wichtig für viele Betroffene ist die Möglichkeit im Pflegegrad 1, eine Haushaltshilfe zu finanzieren. Entsprechende Entlastungsleistungen sind für haushaltsnahe Dienstleistungen, eine Betreuungsperson oder einen Alltagsbegleiter gedacht. Wer früher mit Pflegestufe 1 nach einer Haushaltshilfe suchte, kann nun im Pflegegrad 1 auf die Unterstützung zugreifen.

Der Zuschuss zum Treppenlift beim Pflegegrad 1

Viele Menschen mit Pflegegrad 1 haben Schwierigkeiten, Treppen sicher zu überwinden. Deshalb kann für Personen mit Pflegegrad 1 ein Treppenlift eine sinnvolle Unterstützung sein. Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Personen (alle mit Pflegegrad) in einem Haushalt, werden Zuschüsse kombiniert:

  • 8.360 € für zwei Personen
  • 12.540 € für drei Personen
  • 16.720 € für vier Personen

Wie in allen Pflegegraden und entsprechend im Pflegegrad 1, können Sie mit dem „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ in Verbindung mit dem § 40 Absatz 2 SGB XI Zuschüsse der Pflegehilfsmittel als Baumaßnahme beantragen und damit beispielsweise einen Treppenlift finanzieren.

Der Zuschuss zum Treppenlift mit Pflegegrad 1 deckt einen großen Teil der anfallenden Kosten ab. Da früher oft nach dem Zuschuss zum Treppenlift und weiteren Leistungen in Pflegestufe 1 gefragt wurde, ist es wichtig zu wissen, dass Pflegegrad 1 die heutige Einstufung für eine geringe Beeinträchtigung ist.

Beachten Sie: Vor dem Einbau ist die Einteilung mindestens in den Pflegegrad 1 nötig. Um den zustehenden Treppenlift-Zuschuss zu erhalten, holen Sie sich ein Treppenlift-Angebot, bzw. einen Kostenvoranschlag ein, während im Hintergrund die Genehmigung der entsprechenden Maßnahmen läuft. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse kann der Einbau erfolgen. Eine rückwirkende Erstattung ist in den meisten Fällen nicht möglich.

Pflegegrad 1 und Zuschuss zum Treppenlift – Unterstützung durch HIRO-Berater

Haben Sie eine Einteilung in den Pflegegrad 1 erhalten und möchten nun die Förderung in Anspruch nehmen, helfen Ihnen unsere HIRO-Berater gerne weiter und übernehmen die Formalitäten rund um die Antragsstellung für die Zuschüsse zu Ihrem Treppenlift. Dabei genießen Sie die Förderung aller Treppenlift-Arten aus unserem Sortiment.

Weitere wichtige Informationen zum Pflegegrad 1 und den weiteren Pflegestufen erhalten Sie auf der Informationsseite zum Zuschuss für Treppenlifte der Krankenkasse. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Nehmen Sie gleich unverbindlich und kostenlos Kontakt zu uns auf, um weitere Informationen zu den Leistungen des Pflegegrad 1 zu erhalten.

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