Der Zuschuss zum Treppenlift beim Pflegegrad 1
Viele Menschen mit Pflegegrad 1 haben Schwierigkeiten, Treppen sicher zu überwinden. Deshalb kann für Personen mit Pflegegrad 1 ein Treppenlift eine sinnvolle Unterstützung sein. Die Pflegekasse bezuschusst Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes mit bis zu 4.180 € pro pflegebedürftiger Person. Leben mehrere Personen (alle mit Pflegegrad) in einem Haushalt, werden Zuschüsse kombiniert:
- 8.360 € für zwei Personen
- 12.540 € für drei Personen
- 16.720 € für vier Personen
Wie in allen Pflegegraden und entsprechend im Pflegegrad 1, können Sie mit dem „Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ in Verbindung mit dem § 40 Absatz 2 SGB XI Zuschüsse der Pflegehilfsmittel als Baumaßnahme beantragen und damit beispielsweise einen Treppenlift finanzieren.
Der Zuschuss zum Treppenlift mit Pflegegrad 1 deckt einen großen Teil der anfallenden Kosten ab. Da früher oft nach dem Zuschuss zum Treppenlift und weiteren Leistungen in Pflegestufe 1 gefragt wurde, ist es wichtig zu wissen, dass Pflegegrad 1 die heutige Einstufung für eine geringe Beeinträchtigung ist.
Beachten Sie: Vor dem Einbau ist die Einteilung mindestens in den Pflegegrad 1 nötig. Um den zustehenden Treppenlift-Zuschuss zu erhalten, holen Sie sich ein Treppenlift-Angebot, bzw. einen Kostenvoranschlag ein, während im Hintergrund die Genehmigung der entsprechenden Maßnahmen läuft. Nach der Genehmigung durch die Pflegekasse kann der Einbau erfolgen. Eine rückwirkende Erstattung ist in den meisten Fällen nicht möglich.