Pflegegrad 3 – Geldleistungen und Einstufung
Mit „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ werden Personen in den Pflegegrad 3 eingestuft und erhalten umfassendere Leistungen als in Pflegegrad 1 und 2. Sofern eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, stellen Betroffene oder deren Angehörige einen Antrag bei der Pflegeversicherung, die die Einteilung, wie in den Pflegegrad 3, auf Grundlage eines Gutachtens vornimmt. Die gesetzliche Krankenversicherung schickt dazu einen Gutachter von den medizinischen Diensten zu Ihnen nach Hause, während das bei der privaten Krankenversicherung der Dienst Medicproof übernimmt. Bewertet wird dabei in erster Linie, wie selbstständig Sie sich noch in Ihrer Umgebung bewegen und alltägliche Aufgaben übernehmen können. Das Ergebnis dient lediglich als Empfehlung. Die Entscheidung, ob Sie in den Pflegegrad 3 eingeteilt werden, trifft alleinig die Pflegeversicherungen. Früher galt für den Pflegegrad 3 die Pflegestufe 2.