Welche Faktoren liegen der Einteilung in den Pflegegrad zugrunde?
Anhand der „Neuen Begutachtungsassessments (NBA)“ wird die Selbstständigkeit vom Gutachter für die Ermittlung des Pflegegrads bewertet. Diese sind in sechs Module unterteilt:
- Mobilität
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung
Bei der Mobilität geht es um die Frage nach der Beweglichkeit. Inwieweit kann der Antragssteller aufstehen, sich hinsetzen oder Treppen steigen? Wenn die Mobilität vor allem das Treppensteigen beeinträchtigt ist, entscheiden sich viele Menschen für den Einbau eines Treppenlifts wie von HIRO. Hierfür gibt es Zuschussmöglichkeiten von bis zu 4.000 €. Gerne informieren wir Sie über die Anforderungen und unsere Mobilitätsmacher.
Entscheidungsfähigkeit, das Führen von Gesprächen und die zeitliche sowie räumliche Orientierung werden im Modul kognitive und kommunikative Fähigkeiten geprüft.
Ein weiterer Faktor, der zur Einteilung in den Pflegegrad wichtig ist, ist das Verhalten. Gibt es Auffälligkeiten wie starke Unruhe oder Aggressivität?
Ein zentraler Punkt bei einer Pflegebedürftigkeit ist die natürliche Selbstversorgung. Der Gutachter schaut, ob der Antragssteller noch alleine in der Lage ist, seine hygienische Pflege sicherzustellen, sich an- und auszuziehen, seine Mahlzeiten selbst zuzubereiten und diese auch eigenständig aufzunehmen.
Das vorletzte Modul der „Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ befasst sich mit der Fragestellung, ob Arztbesuche und die Einnahme von Medikamenten noch ohne Unterstützung möglich sind. Vor allem im Alter oder bei chronischer Krankheit ist das mitunter überlebenswichtig.
Im Rahmen des Kriteriums der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte sowie außerhäuslicher Aktivitäten steht die Frage im Raum, ob der Antragssteller noch selbst seinen Tagesablauf gestalten und Kontakt zu Familie und Freunden pflegen kann.
Anhand der Fragen vergibt der Gutachter Punkte. Dabei achtet er auf die Häufigkeit der notwendigen Unterstützung durch eine andere Person zur Bewältigung der Situation. Am Ende werden alle Punkte addiert und bestimmen so die Einteilung in den Pflegegrad 1 bis 5. Je höher die Punkte ausfallen, desto höher liegen der Pflegegrad und infolgedessen der Leistungsumfang der Pflegekasse – Vorausgesetzt, diese kommt der Empfehlung des Gutachters nach. Tut sie das nicht, kann selbstverständlich Widerspruch eingelegt werden. In diesem Fall wird ein Zweitgutachtachten angefordert.
Die Einteilung der Punkte:
1. Pflegegrad mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Punkte von 12,5 bis 27
2. Pflegegrad mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit: Punkte: 27 bis unter 47,5
3. Pflegegrad mit schweren Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Punkte 47,5 bis unter 70
4. Pflegegrad mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit: Punkte 70 bis unter 90
5. Pflegegrad mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung: Punkte 90 bis 100