Treppenlift-Förderung in Bayern 2025 im Überblick

Die Treppenlift-Förderung Bayerns bietet Ihnen 2025 wertvolle finanzielle Unterstützung, wenn Sie Ihr Zuhause barrierefrei gestalten möchten. Ein Treppenlift erleichtert den Alltag bewegungseingeschränkter Personen und ermöglicht mehr Sicherheit und Selbstständigkeit.

Da die Anschaffung eines solchen Hilfsmittels mehrere tausend Euro kosten kann, sollten Sie alle verfügbaren Fördermittel kennen und nutzen. In Bayern stehen Ihnen mehrere Programme offen: Pflegekasse, BayernLabo, KfW sowie weitere öffentliche Stellen.

Pflegekassenzuschuss: die wichtigste Förderung für Treppenlifte in Bayern

Verfügen Sie über einen anerkannten Pflegegrad, steht Ihnen über die Pflegekasse ein hoher Zuschuss zu. Seit 2025 fällt die Treppenlift-Förderung der Pflegekasse in Bayern und allgemein deutschlandweit deutlich höher aus.

Im Überblick:

  • Bis zu 4.180 Euro pro pflegebedürftiger Person: Auf diesen Betrag haben Sie Anspruch, wenn Sie über einen der Pflegegrad 1 bis 5 verfügen. Der Treppenlift muss zu mehr Selbstständigkeit beitragen.
  • Bis zu 16.720 Euro pro Haushalt: Falls mehrere Anspruchsberechtigte in einem Hausstand leben, addieren sich die Einzelförderungen zu dem genannten Maximalwert.
  • Gilt für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Der Treppenlift zählt offiziell zu den Maßnahmen, die das häusliche Umfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Personen anpassen.

    Voraussetzungen:

    • Anerkannter Pflegegrad: Ein offizieller Bescheid oder eine Bestätigung durch die Pflegekasse ist notwendig.
    • Nachweis der Notwendigkeit: Ein Attest oder die Begründung, warum der Treppenlift Ihre Pflege oder Selbstständigkeit unterstützt, ist erforderlich.
    • Antragstellung vor Umsetzung: Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden, um den Zuschuss zu erhalten.

    Reichen Sie den vollständigen Antrag frühzeitig ein, um Verzögerungen zu vermeiden. Nach der Genehmigung und Einreichung der Rechnung wird Ihnen der Treppenlift-Zuschuss gutgeschrieben.

    Sie haben Fragen?

    Wir haben die Antworten. Kostenlos.

    BayernLabo-Zuschuss: bis zu 10.000 Euro Förderung für Haushalte mit geringerem Einkommen

    Der Freistaat Bayern unterstützt außerdem Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Über die BayernLabo gibt es einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum HIRO-Treppenlift.

    Konditionen im Überblick:

    • Zuschuss bis zu 10.000 Euro: Die Höhe des Treppenlift-Zuschusses Bayerns hängt vom Haushaltseinkommen und der Anzahl der Personen im Haushalt ab.
    • Keine Rückzahlung notwendig: Es handelt sich um eine echte Treppenlift-Förderung Bayerns, kein Kredit.
    • Antragstellung bei der kommunalen Wohnraumförderstelle: Die zuständigen Stellen beraten Sie auch bei der Vorbereitung der Unterlagen.
    • Kombinierbar mit Pflegekassenzuschuss: Nutzen Sie beide Förderungen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

    Benötigte Nachweise:

    • Einkommensnachweise: Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheide der Haushaltsmitglieder sind nötig.
    • Kostenvoranschlag für den Treppenlift: Er dient als Grundlage für die Förderhöhe.
    • Grundriss oder Lageplan: Dieser gibt einen Überblick darüber, wie die Maßnahme in die Wohnstruktur eingebettet ist.
    • Vermieterzustimmung (bei Mietwohnungen): Diese ist zwingend erforderlich, wenn Sie nicht der Eigentümer der Immobilie sind.

    Diese Förderung ist vor allem für Menschen interessant, die kein Eigenkapital zur Verfügung haben, aber dennoch barrierefrei wohnen möchten.

    KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“: zinsgünstige Finanzierung

    Zwar bietet die KfW aktuell keinen Zuschuss mehr, jedoch steht Ihnen ein zinsgünstiges Darlehen über das Programm 159 für barrierefreie Umbaumaßnahmen zur Verfügung. Für umfassendere Maßnahmen ist es besonders relevant.

    Vorteile des Programms 159:

    • Darlehen bis zu 50.000 Euro: Damit finanzieren Sie neben dem Treppenlift auch zusätzliche Maßnahmen wie barrierefreie Bäder oder Türverbreiterungen.
    • Attraktive Zinsen: Im Vergleich zu klassischen Bankkrediten sparen Sie deutlich Zinskosten.
    • Tilgungsfreie Anfangsjahre: Sie starten erst nach einigen Monaten mit der Rückzahlung, was Ihre Liquidität schont.
    • Lange Laufzeiten bis zu 30 Jahre: Sie profitieren von stabilen Raten und langfristiger Planungssicherheit.

    Die Beantragung des Darlehens für mehr Barrierefreiheit erfolgt über Ihre Hausbank. Ihre Bank unterstützt Sie auch gerne bei der Antragstellung.

    Weitere Förderungen für Treppenlifte in Bayern

    Abhängig von der Ursache Ihrer Mobilitätseinschränkung oder Ihrer finanziellen Lage kommen weitere Förderstellen infrage.

    Diese Optionen können ebenfalls relevant sein:

    • Berufsgenossenschaften: Sie übernehmen unter bestimmten Bedingungen die gesamten Kosten, wenn Ihre Einschränkung auf einen Arbeitsunfall zurückgeht.
    • Agentur für Arbeit: Ist der Treppenlift für Ihre Rückkehr ins Berufsleben Voraussetzung, erhalten Sie Unterstützung.
    • Sozialamt: Das Amt prüft die Übernahme, wenn kein Anspruch auf Pflegeleistungen besteht und finanzielle Bedürftigkeit vorliegt.

    Diese Alternativen sind für Sie hilfreich, wenn Sie außerhalb klassischer Pflegeleistungen Unterstützung benötigen.

    Alles rund um das Thema Finanzierung

    Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

    Steuerliche Absetzbarkeit: Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

    Sollten trotz Treppenlift-Förderung in Bayern Kosten bei Ihnen verbleiben, können Sie diese steuerlich geltend machen.

    So funktioniert es:

    • Eintrag des Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): Diese Position reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen.
    • Ärztliches Attest notwendig: Nur medizinisch begründete Maßnahmen werden berücksichtigt.
    • Individuelle Entlastung: Die Höhe des steuerlichen Vorteils hängt vom Einkommen und der zumutbaren Eigenbelastung ab.

    Diese Möglichkeit stellt eine wertvolle Ergänzung dar, wenn Sie keine vollständige Kostenübernahme durch Zuschüsse erhalten.

    Treppenlift-Förderung Bayern optimal nutzen und selbstständig bleiben

    Nutzen Sie 2025 die Möglichkeiten der Treppenlift-Förderung Bayerns voll aus. Pflegekassenzuschuss, BayernLabo-Zuschuss und KfW-Kredit senken Ihre Ausgaben, sodass Sie schon bald in den Genuss des Treppenlifts kommen können, ohne sich finanziell zu überlasten. Unsere HIRO-Berater sind Ihre Ansprechpartner und beraten Sie kompetent und zuverlässig bei Ihnen Zuhause. Stellen Sie Ihre Anträge rechtzeitig, bereiten Sie die passenden Unterlagen für die Treppenlift-Förderung in Bayern vor und lassen Sie sich fachlich beraten – gestalten Sie Ihre Wohnsituation zukunftssicher, komfortabel und finanzierbar.

    FAQ zur Treppenlift-Förderung Bayern

    Welche Rolle spielt der Hausarzt bei der Antragstellung für den Treppenlift-Zuschuss in Bayern?

    Ihr Hausarzt bestätigt mit einem ärztlichen Attest die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme. Dieses Attest ist wichtig, wenn keine Pflegestufe vorliegt oder zusätzliche Nachweise erforderlich sind.

    Im Normalfall wird der bewilligte Zuschuss Ihnen ausgezahlt, nachdem Sie die Rechnung eingereicht haben. Einige Förderstellen bieten bei Bedarf auch eine Direktzahlung an den Anbieter an.

    Für die BayernLabo-Förderung muss es sich um eine Bestandsimmobilie handeln. Neubauten können nur unter bestimmten sozialen Kriterien gefördert werden. Details erhalten Sie von der zuständigen Wohnraumförderstelle.

    Auch ein gebrauchter Treppenlift ist unter bestimmten Bedingungen förderfähig. Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb den Lift anbietet, einbaut und die technischen Standards eingehalten werden.

    Ein Umzug hat auf bereits bewilligte Fördermittel keinen Einfluss. Im neuen Zuhause erhalten Sie allerdings keinen weiteren Zuschuss für neue Maßnahmen, solange die Voraussetzungen nicht erneut erfüllt sind. Ausnahme: ein neuer Pflegegrad oder veränderte Lebensumstände.

    Anschrift

    HIRO LIFT
    Hillenkötter + Ronsieck GmbH
    Meller Straße 6
    33613 Bielefeld

    Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
    E-Mail: info@hiro.de

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