Leistungen bei Pflegegrad 1 – darauf haben Sie Anspruch
Was ist der Pflegegrad 1? Haben Sie den Antrag bei auf Pflegebedürftigkeit gestellt, wird zunächst der Pflegegrade ermittelt. Dabei wird ein Gutachter des medizinischen Dienstes bei gesetzlich Versicherten und Medicproof bei privat Versicherten Ihre Selbstständigkeit und Einschränkungen im Alltag bewerten und der Pflegeversicherung das Ergebnis darlegen. Diese entscheidet am Ende, in welchem Pflegegrad Sie eingeteilt werden und damit entsprechend welche Leistungen Sie erhalten. Eine Möglichkeit ist die Einteilung in den Pflegegrad 1, ehemals Pflegestufe 0.