Treppenlift-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern 2025

Die Treppenlift-Förderung Mecklenburg-Vorpommerns bietet Ihnen beim barrierefreien Umbau im Jahr 2025 konkrete finanzielle Entlastungen. Möchten Sie trotz körperlicher Beeinträchtigungen in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben, profitieren Sie von Zuschüssen, Krediten und steuerlichen Vorteilen. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist der Einbau eines Treppenlifts für ein selbstbestimmtes Leben ein wichtiger Faktor. Da die Investition nicht gerade gering ist, lohnt es sich für Sie, alle Fördermöglichkeiten Deutschlands und Mecklenburg-Vorpommerns sorgfältig zu prüfen und gezielt zu kombinieren.

Alle aktuellen Förderungen für Treppenlifte in Mecklenburg-Vorpommern (Stand 2025)

Die Treppenlift-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich aus nationalen und regionalen Programmen zusammen. Kennen Sie die passenden Anlaufstellen, reduzieren Sie Ihre Ausgaben für den barrierefreien Umbau spürbar. Hier sind die wichtigsten Optionen:

  • Pflegekassenzuschuss: Bis zu 4.180 € gibt es pro pflegebedürftige Person.
  • KfW-Kredit 159: Die KfW bietet zinsgünstiges Darlehen bis 50.000 € statt des eingestellten Zuschussprogramms 455-B an.
  • Kommunale Förderungen: Zuschüsse zur Wohnraumanpassung durch Städte, Kreise oder Landesprogramme sind möglich.
  • Sozialhilfeträger nach SGB XII: Diese Stelle ist für die Finanzierung bei finanzieller Bedürftigkeit relevant.
  • Eingliederungshilfe: Für Unterstützung für Menschen mit anerkannter Behinderung sind über die Eingliederungshilfe Zuschüsse möglich.
  • Berufsgenossenschaften: Bei unfallbedingten Mobilitätseinschränkungen ist die Kostenübernahme über die entsprechende Berufsgenossenschaft relevant.
  • Integrationsämter: Von den Ämtern gibt es eine Förderung bei beruflicher Teilhabe im Arbeitsumfeld.
  • Stiftungen und soziale Träger: Zuschüsse durch Organisationen wie Aktion Mensch sind denkbar.

Kombinieren Sie die verschiedenen Programme ganz gezielt und profitieren Sie von zusätzlichen finanziellen Spielräumen. Beachten Sie aber die Bedingungen, da nicht immer jedes Programm zusammen harmoniert.

Sie haben Fragen?

Wir haben die Antworten. Kostenlos.

Gibt es eigene Programme für die Treppenlift-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern?

Mecklenburg-Vorpommern hat ein eigenes Landesprogramm zur Unterstützung des barrierefreien Umbaus geschaffen. Über die Landesförderung für Barrierefreiheit erhalten Sie bis zu 30 % der anfallenden Investitionskosten erstattet. Die Förderung ist allerdings einkommensabhängig und an weitere Bedingungen geknüpft.

Ihre Ansprechpartner für die Förderung des Treppenlifts in Mecklenburg-Vorpommern sind:

  • Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
  • Stadt- und Kreisverwaltungen
  • Wohnungsämter oder Wohnberatungsstellen

Erkundigen Sie sich frühzeitig bei den entsprechenden Stellen. Es sind viele Programme an Budgetgrenzen gebunden oder regional unterschiedlich gestaltet, sodass frühzeitiges Handeln wichtig ist.

Pflegekassenzuschuss 2025 als Treppenlift-Förderung in MV: bis zu 4.180 € pro Person

Pflegekassen fördern Treppenlifte als Maßnahme zur Wohnraumanpassung. Anspruchsberechtigt sind Personen, die über einen Pflegegrad verfügen. Es reicht aus, Pflegegrad 1 zu erhalten, um Anspruch auf die Förderung zu bekommen. Die Förderhöhe beträgt 4.180 € pro Person – bis zu 16.720 € bei mehreren Anspruchsberechtigten im gleichen Haushalt.

So gehen Sie vor:

  1. Lassen Sie Ihren Pflegegrad von der Pflegekasse feststellen oder bestätigen.
  2. Holen Sie ein konkretes Angebot für einen Treppenlift von HIRO ein.
  3. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein: Formulare gibt es online oder direkt bei der Krankenkasse.
  4. Fügen Sie ärztliche Nachweise und ggf. Fotos oder Erläuterungen zur Wohnsituation bei.
  5. Warten Sie den Bescheid ab – den Treppenlift dürfen Sie nach Antragstellung, unabhängig von der Bewilligung, bestellen.

Wichtig ist: Der Antrag muss vor der Bestellung des Treppenlifts bei der Pflegekasse eingehen. Andernfalls entfällt der Anspruch auf die wichtige Treppenlift-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern. Gerne beraten wir Sie dazu umfassend und helfen Ihnen bei der bürokratischen Umsetzung.

KfW-Förderung: Zuschuss gestrichen – Kredit 159 bleibt

Die KfW hat das Zuschussprogramm 455-B leider eingestellt. Sie können aber weiterhin auf den zinsgünstigen Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ setzen. Bis zu 50.000 € gibt es als Finanzierung für barrierefreie Maßnahmen – inklusive Treppenlift.

Das sollten Sie beachten:

  • Stellen Sie den Antrag bei der KfW über Ihre Hausbank.
  • Der Kredit muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
  • Die KfW bietet flexible Laufzeiten mit günstigen Zinssätzen.

Förderung eines Treppenlifts in MV: weitere Finanzierungshilfen Kombinationsmöglichkeiten

Neben den bekannten Treppenlift-Zuschüssen und Krediten sind weitere Entlastungen möglich, an die viele Menschen gar nicht denken. Hierzu gehören:

  • Treppenlift als außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG): Treppenlift-Kosten gelten als steuerlich absetzbar.
  • 20 % Handwerkerkosten: Für den Einbau des Treppenlifts können Sie bis zu 20% der Handwerkerkosten bis 1.200 € absetzen.
  • Miet- oder Ratenkaufmodelle: Anbieter wie HIRO bieten flexible Zahlungsmodelle für eine erschwingliche Treppenlift-Anschaffung an.
  • Fördermittel kombinieren: Pflegekasse, Steuer und KfW ergänzen sich sinnvoll.

Ihren Eigenanteil reduzieren Sie durch Kombinationsmöglichkeiten und das Ausschöpfen aller Möglichkeiten auf ein Minimum – ohne Qualität oder Komfort einzubüßen.

Alles rund um das Thema Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

Treppenlift-Förderung auch für Mietparteien in Mecklenburg-Vorpommern

Wohnen Sie zur Miete, profitieren Sie ebenfalls von den Fördermöglichkeiten. Voraussetzung ist die schriftliche Zustimmung der vermietenden Partei. Nach Ende des Mietvertrags kann allerdings ein Rückbau erforderlich sein.

Auch Vermietende profitieren: Barrierefreie Wohnungen sprechen neue Zielgruppen an und gewinnen deswegen an Wert. Die Fördermittel gelten auch für vermietete Objekte, sofern bauliche Barrieren dauerhaft reduziert werden.

Förderungen für Treppenlift 2025 in Mecklenburg-Vorpommern clever kombinieren und Entlastung sichern

Die Treppenlift-Förderung Mecklenburg-Vorpommerns hilft Ihnen, die Investition überschaubar zu halten. Wenn Sie Zuschüsse, Steuererleichterungen und zinsgünstige Kredite in Anspruch nehmen, sparen Sie sich viel Geld und können sich einen Treppenlift anschaffen. Unsere HIRO-Berater bieten Ihnen eine Beratung vor Ort und begleiten Sie als kompetenter Partner – von Informationen zur Treppenlift-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern über die Beratung bis zum Einbau.

FAQ zur Treppenlift-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Wie finde ich heraus, ob meine Kommune eine eigene Treppenlift-Förderung in MV anbietet?

Viele Städte und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern bieten ergänzende Programme zur Wohnraumanpassung an. Informationen erhalten Sie von der Stadtverwaltung, dem zuständigen Wohnungsamt oder auf den Webseiten der Kommunen.

Einige Förderprogramme akzeptieren auch Mietlösungen, sofern die Maßnahme dauerhaft zur Verbesserung des Wohnumfeldes beiträgt. Wichtig ist eine vorherige Abstimmung mit der Förderstelle.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Stelle ab: Pflegekassen benötigen in MV meist 4 bis 6 Wochen. Bei Landes- oder kommunalen Programmen kann es auch länger dauern. Ganz wichtig ist eine vollständige Antragstellung mit allen Nachweisen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Beim Pflegekassenzuschuss durch die Krankenkasse spielt das Einkommen keine Rolle. Beim Landesprogramm für Barrierefreiheit oder bei Sozialhilfeträgern sind hingegen Einkommensgrenzen relevant. Sie variieren je nach Programm und Familiensituation und werden im Einzelfall geprüft.

Pflegestützpunkte, Sozialverbände oder die Verbraucherzentrale helfen bei der Antragstellung. Diese Stellen kennen die Förderlandschaft und helfen Ihnen, alle Formalitäten korrekt und rechtzeitig zu erledigen.

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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