Treppenlift-Förderung Hessen: aktuelle Zuschüsse 2025

Die Treppenlift-Förderung in Hessen bietet Menschen mit Mobilitätseinschränkungen im Jahr 2025 zahlreiche Möglichkeiten, um barrierefrei in den eigenen vier Wänden zu leben. Schon ein einfacher Treppenlift trägt zu einer Erleichterung im Alltag bei. Die Investition ist jedoch kostenintensiv. Damit die Finanzierung nicht zur Hürde für mobilitätseingeschränkte Personen im Alltag wird, unterstützt das Land Hessen gemeinsam mit Pflegekassen, der KfW-Bank und weiteren Stellen den Umbau. Aber was ist alles möglich?

Überblick über Fördermöglichkeiten für den Treppenlift in Hessen

Hessen bietet Betroffenen neben bundesweiten Programmen ein eigenes Landesförderprogramm für barrierefreies Wohnen an. Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick:

  • Pflegekassenzuschuss: bis zu 4.180 € pro Person für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Landesförderung Hessen: Zuschüsse von bis zu 50 % der Kosten, maximal 15.000 € pro Wohneinheit
  • KfW-Förderprogramme: zinsgünstige Kredite für altersgerechtes Umbauen
  • Weitere Finanzierungshilfen: steuerliche Absetzbarkeit, Unterstützung durch Stiftungen, flexible Finanzierungsmodelle

Hessische Haushalte profitieren von einer Kombination aus landesspezifischen Zuschüssen und bewährten bundesweiten Programmen. Teilweise lassen sich sogar mehrere Förderquellen kombinieren, sodass die Barrierefreiheit wesentlich erschwinglicher ist.

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Pflegekassenzuschuss: bis zu 4.180 € Treppenlift-Förderung in Hessen sichern

Für die meisten Betroffenen ist die Pflegekasse die erste Anlaufstelle. Besitzen Sie offiziell einen Pflegegrad (1–5), haben Sie auf finanzielle Unterstützung für barrierefreie Umbauten in Form eines Treppenlift-Zuschusses Anspruch.

  • Voraussetzungen: Die gewünschte Maßnahme muss zur Verbesserung des Wohnumfeldes dienen.
  • Höhe der Förderung: Sie liegt bei 4.180 € pro berechtigte Person. In Haushalten mit mehreren Pflegebedürftigen sind bis zu 16.720 € möglich.
  • Antragsverfahren: Zunächst holen Sie sich einen Kostenvoranschlag von HIRO ein. Stellen Sie danach einen Antrag bei der Pflegekasse und reichen Sie nötige Unterlagen ein.
  • Wichtige Hinweise: Stellen Sie den Antrag vor dem Kauf des Treppenlifts. Nachträgliche Anträge werden meistens nicht anerkannt.

Die Pflegekassenzuschüsse entlasten viele Haushalte in Hessen deutlich. Sie stellen eine unbürokratische Lösung für Menschen mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 dar.

Landesförderung Hessen: bis zu 15.000 € Treppenlift-Förderung

Das Bundesland Hessen hat ein eigenes Programm für den barrierefreien Umbau von Wohnraum geschaffen und fördert zusätzlich betroffene Personen. Ziel ist es, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

  • Förderprogramm: Es dient zur Unterstützung für den Einbau von Treppenliften, Rampen, schwellenlosen Zugängen oder barrierefreier Badezimmer. Die Maßnahme wird auf die individuellen Bedürfnisse der antragstellenden Person abgestimmt. Damit steigt die Chance, möglichst lange im gewohnten Wohnumfeld bleiben zu können.
  • Förderhöhe: Bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, maximal 15.000 € pro Wohneinheit, werden bezuschusst. Diese Zuschusshöhe ermöglicht auch bei umfassenden Umbauten eine spürbare finanzielle Entlastung. Insbesondere bei Mehrpersonenhaushalten kann das Budget gezielt eingesetzt werden.
  • Förderfähige Maßnahmen: Der HIRO-Treppenlift zählt zu den explizit förderbaren Einbauten. Auch angrenzende Maßnahmen wie Türverbreiterungen oder Bodenanpassungen sind möglich. Durch diese Flexibilität lassen sich verschiedene Baumaßnahmen miteinander kombinieren. Dadurch entsteht eine durchgängige Barrierefreiheit innerhalb der gesamten Wohnung.
  • Antragstellung: Die Anträge werden über die jeweilige kommunale Wohnungsbauförderstelle eingereicht – entweder Stadt oder Landkreis. Die Zuständigkeit richtet sich in der Regel nach dem Hauptwohnsitz. Eine persönliche Beratung durch die jeweilige Stelle kann offene Fragen frühzeitig klären.
  • Besonderheiten: Das Förderprogramm ist budgetabhängig. Da die Mittel begrenzt sind, ist eine frühzeitige Antragstellung empfehlenswert, um von der Landesförderung zu profitieren. Planen Sie rechtzeitig, vermeiden Sie unnötige Verzögerungen im Umbauprozess. Das reduziert auch das Risiko, aufgrund ausgeschöpfter Mittel leer auszugehen.

KfW-Förderprogramme: aktuelle Optionen zur Treppenlift-Förderung in Hessen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ eine wichtige Finanzierungsoption für den Treppenlift-Einbau.

  • Kredit 159: Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung wird ein zinsgünstiger Kredit bis 50.000 € angeboten.
  • Kombinationsmöglichkeiten: Der KfW-Kredit lässt sich mit Pflegekassenzuschüssen und dem Landesprogramm Hessen kombinieren.
  • Antragsverfahren: Vor dem Baubeginn beantragen Sie über die Hausbank oder ein Finanzierungsinstitut den KfW-Kredit. Dokumentieren Sie die technischen Anforderungen und Verwendungszwecke genau und reichen diese mit ein.

Haben Sie möglicherweise keinen Anspruch auf Zuschüsse (beispielsweise aufgrund des Fehlens einer Pflegestufe), finden Sie in der KfW eine solide Kreditoption. Die Programme unterstützen auch größere Umbaumaßnahmen effektiv.

Förderung des Treppenlifts in Hessen: steuerliche Vorteile und weitere Möglichkeiten

Neben staatlichen Zuschüssen und Krediten bieten sich auch steuerliche Vorteile und alternative Finanzierungsformen an. Hierzu gehören:

  • Steuerliche Absetzbarkeit: Gemäß § 33 EStG sind Treppenlifte als außergewöhnliche Belastung anzusehen. Die steuerliche Entlastung hängt vom Einkommen und der zumutbaren Eigenbelastung ab.
  • Handwerkerbonus: 20 % der Lohnkosten für die Installation des Treppenlifts lassen sich zusätzlich über § 35a EStG geltend machen.
  • Stiftungen und Wohlfahrtsverbände: Organisationen wie Aktion Mensch oder regionale Förderstiftungen unterstützen in Einzelfällen bedarfsgerecht.

Sind keine klassischen Zuschüsse möglich, schaffen diese Optionen finanzielle Spielräume. Auch die Möglichkeit der Ratenzahlung des Treppenlifts ist gegeben. Individuelle Beratung hilft dabei, die passenden Modelle zu finden.

Alles rund um das Thema Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

Ihr starker Partner für die Treppenlift-Förderung in Hessen

Ein Treppenlift bedeutet mehr Lebensqualität. Dank gezielter Förderung wird er nicht zur finanziellen Belastung. Wir von HIRO beraten Sie persönlich zu den passenden Treppenliften und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot. Nehmen Sie mit unseren HIRO-Beratern für eine Beratung vor Ort Kontakt auf, um schon bald von der Treppenlift-Förderung in Hessen und dem Einbau zu profitieren.

FAQ zur Treppenlift-Förderung in Hessen

Kann ich mehrere Förderungen für den Treppenlift in Hessen kombinieren?

Pflegekassenzuschuss, KfW-Kredit und Landesförderung lassen sich – je nach Programmbedingungen – kombinieren. Eine gute Koordination bringt Ihnen maximale Förderbeträge eine.

Die Bearbeitungszeit beträgt je nach Stelle zwischen 4 und 8 Wochen. Eine frühzeitige Einreichung verkürzt den Prozess.

Ein Widerspruch der Ablehnung ist möglich. Alternativ können Sie auf andere Förderquellen wie Stiftungen ausweichen.

Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Kredite, wie sie von der KfW vergeben werden, sind hingegen rückzahlbar.

Auch Mieter können Förderung erhalten – allerdings mit Zustimmung des Vermieters. Klären Sie im Vorfeld die mietrechtlichen Aspekte.

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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