KfW-Zuschuss gestrichen: Welche Kreditoptionen bleiben?
Die KfW-Bank hat den Zuschuss 455-B bedauerlicherweise zum altersgerechten Umbau eingestellt. Doch mit dem KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ gibt es eine attraktive Finanzierungsalternative. Der Kredit steht Privatpersonen offen, die Maßnahmen im eigenen Wohnraum umsetzen, um mehr Barrierefreiheit zu schaffen.
Das bietet der KfW-Kredit 159
- Kreditbetrag: bis zu 50.000 € pro Wohneinheit
- Effektiver Jahreszins: häufig deutlich unter marktüblichen Konditionen
- Laufzeiten: bis zu 30 Jahre möglich, mit tilgungsfreien Anlaufjahren
- Antragstellung: ausschließlich über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungspartner
Voraussetzungen für die Bewilligung
- Die Maßnahme muss den technischen Mindestanforderungen der KfW entsprechen.
- Der Antrag für den KfW-Kredit muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Der Umbau erfolgt durch ein Fachunternehmen.
Förderungen kombinieren und optimal nutzen
In Hamburg können Sie den KfW-Kredit um folgende Mittel ergänzen, um die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen umsetzen zu können:
- Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse (bis 4.180 € pro Person)
- Zuschuss der IFB Hamburg (bis 20.000 € pro Wohneinheit)
- Steuerliche Absetzbarkeit der Restkosten
Dank der Kombinationsmöglichkeiten finanzieren Sie auch größere Projekte wie den Einbau eines Plattformlifts oder umfangreiche Umbaumaßnahmen zur vollständigen Barrierefreiheit.