Förderung des Treppenlifts in NRW 2025 im Überblick

Die Förderung für den Treppenlift in NRW unterstützt Menschen mit Mobilitätseinschränkungen dabei, in den eigenen vier Wänden selbstbestimmt und sicher zu wohnen. Ein Treppenlift bietet Betroffenen eine erhebliche Erleichterung im Alltag. Allerdings schrecken meistens die Kosten ab, die im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen. In Nordrhein-Westfalen sind verschiedene Förderprogramme und Finanzierungsmöglichkeiten verfügbar, die Betroffene deutlich entlasten.

Pflegekasse als wichtigste Anlaufstelle für die Treppenlift-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Die Pflegekassen zählen für barrierefreie Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts oder Aufzugs zu den wichtigsten Fördergebern. Voraussetzung für die Treppenlift-Förderung ist ein anerkannter Pflegegrad (1 bis 5). Hinzu kommt, dass die Maßnahme das Wohnumfeld verbessern und die Selbstständigkeit der betroffenen Person erhöhen muss.

Pflegekassenzuschuss: bis zu 4.180 Euro als Treppenlift-Förderung in NRW im Jahr 2025

Ab dem 1. Januar 2025 erhalten Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen einen Treppenlift-Zuschuss von 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wozu Treppenlifte und bauliche Maßnahmen gehören. Leben mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt, steigt der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro.

Wichtig: Sie dürfen den Treppenlift nach der Antragstellung bestellen. Die Installation ist jedoch erst nach der Bewilligung möglich. Bestellen Sie den Treppenlift bereits vor Antragstellung, führt dies zum Verlust des Anspruchs auf Förderung.

Benötigte Unterlagen:

  • Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens
  • Nachweis des Pflegegrades
  • Formloser Antrag oder entsprechendes Formular der Pflegekasse
  • Ärztliche Stellungnahme bei Bedarf

Die Pflegekasse prüft jeden Antrag individuell. Die eingereichten Unterlagen sind die Basis für die Entscheidung. Eine sorgfältige Zusammenstellung aller Nachweise erhöht die Chance auf eine zügige Bewilligung.

Sie haben Fragen?

Wir haben die Antworten. Kostenlos.

Regionale Programme zur Förderung des Treppenlifts in NRW

Neben der bundesweiten Pflegekassenleistung stehen in Nordrhein-Westfalen zusätzliche regionale Förderprogramme zur Verfügung. Sie unterscheiden sich je nach Kommune oder Landkreis und werden über Wohnungsämter, Seniorenbeauftragte oder kommunale Wohnraumförderstellen angeboten.

Mögliche regionale Unterstützungsangebote:

  • Zuschüsse zu barrierefreien Umbaumaßnahmen
  • Zinsgünstige Darlehen für altersgerechten Umbau
  • Förderung im Rahmen von Quartiersentwicklungen

 

Die Förderhöhe der verschiedenen Regionen in NRW variiert regional und liegt oft zwischen 1.000 und 5.000 Euro. Einige Programme richten sich ausschließlich an Eigentümer, andere stehen auch Mietenden offen – sofern der Vermieter zustimmt.

Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung, ob in Ihrer Region eine zusätzliche Treppenlift-Förderung in NRW möglich ist.

Zinsgünstige Kredite der KfW für Treppenlifte in Nordrhein-Westfalen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen – Kredit 159“ eine Finanzierungsmöglichkeit für den Einbau eines Treppenlifts und anderer Maßnahmen an. Der zinsgünstige Kredit ist eine solide Ergänzung zur Pflegekassenförderung.

KfW-Finanzierung im Überblick:

  • Förderkredit bis zu 50.000 €
  • Laufzeit wählbar: bis zu 30 Jahre
  • Kombination mit Pflegekassenzuschuss möglich
  • Antragstellung über die Hausbank vor Auftragsvergabe

 

Der KfW-Kredit eignet sich vor allem für umfangreichere Umbauten, wenn zusätzlich zum HIRO-Treppenlift weitere Maßnahmen wie beispielsweise Türverbreiterungen oder der Badezimmerumbau geplant sind.

Weitere Fördermöglichkeiten für einen Treppenlift in Nordrhein-Westfalen

Neben der Pflegekasse, regionalen Programmen und der KfW bestehen in Nordrhein-Westfalen weitere Möglichkeiten, einen Treppenlift oder Aufzüge finanziell fördern zu lassen – abhängig von Ursache und individueller Lebenssituation.

  • Sind Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit in der Mobilität eingeschränkt, erhalten Sie durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Unterstützung. In vielen Fällen übernehmen diese Stellen die anfallenden Treppenlift-Kosten vollständig. Die Antragstellung erfolgt direkt bei der jeweiligen Genossenschaft. Hierbei ist es nötig, entsprechende Nachweise einzureichen.
  • Auch die Agentur für Arbeit kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bewilligen – insbesondere dann, wenn der Treppenlift erforderlich ist, um eine berufliche Tätigkeit (wieder) aufzunehmen oder aufrechtzuerhalten. Der Aspekt der beruflichen Wiedereingliederung steht in dem Fall im Vordergrund.
    Für Menschen mit geringem Einkommen ist das Sozialamt eine Anlaufstelle, wenn Unterstützung nötig ist. Die Maßnahme muss dazu als notwendig, wirtschaftlich vertretbar und angemessen gelten. Die Bewilligung erfolgt prinzipiell auf Einzelfallbasis unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse.
  • Nicht zuletzt können auch steuerliche Vorteile eine finanzielle Entlastung bieten. Die Kosten für den Treppenlift sind außergewöhnliche Belastungen und lassen sich im Rahmen der Einkommensteuer geltend machen. Voraussetzung ist ein ärztlicher Nachweis über die Notwendigkeit sowie das Überschreiten der zumutbaren Eigenbelastung. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt dabei vom jeweiligen Einkommen ab. Auch die Handwerkerkosten können mit 20% abgesetzt werden, sofern sie mit dem Einbau verbunden sind.

Alles rund um das Thema Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

Individuelle Beratung zur Treppenlift-Förderung in NRW

Ein Treppenlift verbessert Ihre Lebensqualität – und mit der passenden Förderung bewegt er sich im finanziellen Rahmen. Unser HIRO-Berater berät Sie vor Ort und erstellt Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot, das Sie direkt für Ihre Anträge bei Pflegekasse, KfW oder anderen Stellen verwenden können. Lassen Sie sich rund um die Förderung des Treppenlifts in NRW, die Technik und die Installation persönlich beraten – kostenfrei bei Ihnen vor Ort und exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

FAQ zur Förderung des Treppenlifts in NRW

Welche Förderstelle ist für die Treppenlift-Förderung in NRW zuständig, wenn ich in einem Mehrgenerationenhaus wohne?

Die Förderung richtet sich immer nach der pflegebedürftigen Person – unabhängig vom Haushaltstyp. Bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haus kann jede Person einzeln einen Zuschuss beantragen.

Auch Außenlifte sind grundsätzlich förderfähig, wenn sie zur dauerhaften Verbesserung der Mobilität der betroffenen Person beitragen. Voraussetzung ist ein fachgerechter Einbau und ein entsprechend begründeter Antrag bei der Pflegekasse.

Private Pflegezusatzversicherungen oder Unfallversicherungen können zu öffentlichen Fördermitteln ergänzend Leistungen übernehmen. Fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den relevanten Bedingungen.

Plattformlifte und Hublifte fallen unter die wohnumfeldverbessernden Maßnahmen – vorausgesetzt, sie entsprechen der individuellen Situation und werden fachgerecht eingebaut. Der Förderantrag läuft ähnlich wie bei einem Sitzlift.

Die Pflegekasse verlangt normalerweise einen qualifizierten Fachbetrieb, der den Treppenlift plant, installiert und die Betriebssicherheit gewährleistet. Eigenmontagen oder Angebote ohne Fachfirma gefährden den Zuschuss.

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

4.180 Euro Zuschuss von der Krankenkasse. Mehr erfahren
Eine Runde durchs Werk? Dann bitte hier
Gestalten Sie Ihren Treppenlift. Zum Konfigurator
Sie suchen eine Beratung vor Ort?
Wir finden Ihren Ansprechpartner.
Wir suchen Ihren Ansprechpartner