Treppenlift von der Krankenkasse.
Zuschuss der Pflegeversicherung nutzen
Wussten Sie, dass Sie einen Zuschuss zu den Kosten eines Treppenlifts von Ihrer Krankenkasse bekommen können? Wurden Sie in einen Pflegegrad eingeordnet, können Sie gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI Zuschüsse im Rahmen von Pflegehilfsmittel als Baumaßnahme beantragen. Als Grundlage für den Zuschuss der Pflegekasse für Ihren HIRO Treppenlift ist lediglich die Beantragung des Pflegegrades relevant. Dieser Zuschussantrag muss noch nicht zwangläufig bewilligt sein. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag vor dem Einbau des Treppenlifts beantragt wurde.
Damit wir gemeinsam mit einem gesicherten Fundament starten, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung. Sind wir diesen ersten wichtigen Schritt gegangen, finden wir nun einen für Sie passenden Treppenlift, der Ihnen wieder mehr Lebensqualität, Sicherheit, Mobilität und Selbstbestimmung schenkt. Um einen Zuschuss zu den Kosten für einen Treppenlift von der Krankenkasse zu erhalten, erstellen wir im Anschluss ein Kostenvoranschlag, der an Ihre Pflegeversicherung geht. Dieser ist für Sie selbstverständlich vollkommen unverbindlich.