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Treppenlift von der Krankenkasse.

Zuschuss der Pflegeversicherung nutzen

Wussten Sie, dass Sie einen Zuschuss zu den Kosten eines Treppenlifts von Ihrer Krankenkasse bekommen können? Wurden Sie in einen Pflegegrad eingeordnet, können Sie gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI Zuschüsse im Rahmen von Pflegehilfsmittel als Baumaßnahme beantragen. Als Grundlage für den Zuschuss der Pflegekasse für Ihren HIRO Treppenlift ist lediglich die Beantragung des Pflegegrades relevant. Dieser Zuschussantrag muss noch nicht zwangläufig bewilligt sein. Wichtig ist jedoch, dass der Antrag vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt wurde.

Damit wir gemeinsam mit einem gesicherten Fundament starten, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragsstellung. Sind wir diesen ersten wichtigen Schritt gegangen, finden wir nun einen für Sie passenden Treppenlift, der Ihnen wieder mehr Lebensqualität, Sicherheit, Mobilität und Selbstbestimmung schenkt. Um einen Zuschuss zu den Kosten für einen Treppenlift von der Krankenkasse zu erhalten, erstellen wir im Anschluss ein Kostenvoranschlag, der an Ihre Pflegeversicherung geht. Dieser ist für Sie selbstverständlich vollkommen unverbindlich.

Das sollten Sie zum Zuschuss eines Treppenlifts von der Krankenkasse wissen

Gefördert werden können generell alle Arten an Treppenliften von der Krankenkasse. Dabei spielt weder die Finanzierung eine Rolle, noch ob es sich um einen neuen, gebrauchten oder gemieteten Treppenlift handelt. Die Höhe des Zuschusses für die Kosten eines Treppenlifts von der Krankenkasse liegen bei bis zu 4.000 Euro bei einer pflegebedürftigen Einzelperson, bis zu 8.000 Euro bei pflegebedürftigen Eheleuten und bis zu max. 16.000 Euro bei einer Wohngemeinschaft mit mindestens vier oder mehr pflegebedürftigen Personen. Sie sehen also, es lohnt sich, genauer zu schauen, inwieweit Sie für einen Zuschuss für den Treppenlift von der Pflegekasse infrage kommen. Gerne beraten wir Sie dazu umfassend und helfen Ihnen bei der bürokratischen Umsetzung. Kontaktieren Sie uns einfach über das Kontaktformular.

Antrag zur Kostenübernahme – so erhalten Sie den Zuschuss zum Treppenlift durch die Krankenkasse

Den Zuschuss zum Treppenlift von der Krankenkasse erhalten Sie erst, nachdem Ihr Antrag von der Krankenkasse genehmigt worden ist. Dazu benötigen Sie zuerst die Einstufung in Ihren Pflegegrad. Seit dem Jahr 2017 wird die Pflegebedürftigkeit einer Person in fünf Pflegegrade eingeteilt. Schon ab Pflegegrad 1 wird ein Zuschuss zu einem Treppenlift durch die Krankenkasse gewährt. Warten Sie jedoch nicht erst, bis der Antrag genehmigt wird, um einen Treppenlift einbauen zu lassen. Verlieren Sie keine Zeit und bestellen Sie bereits während der Antragsprüfung Ihren Treppenlift. Sollte noch keine Einstufung vorliegen, ist es zuerst notwendig, einen „Antrag auf Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung“ zu stellen. Das Formular erhalten Sie dazu von der Pflegekasse, das auch ausgefüllt an selbige zurückgesendet wird. Unser Vertrieb hat bereits viel Erfahrung gesammelt und unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen des Formulars. Daraufhin wird der medizinische Dienst der Krankenversicherung mit der Feststellung beauftragt und Sie erhalten einen Termin. Nach dem Besuch haben Sie eine Bescheinigung über Ihren Pflegegrad.

Idealerweise machen Sie mit unseren Fachberatern bereits am Anfang einen Beratungstermin aus und holen sich einen Kostenvoranschlag des Treppenlifts, um die Antragsstellung zu beschleunigen. Ihr Fachberater hilft Ihnen bei Bedarf auch bei der Antragstellung. Nun können Sie den Antrag zur Kostenübernahme des Treppenlifts bei der Krankenkasse stellen. Beide Dokumente fügen Sie dem formalen oder formlosen Antrag bei. Beachten Sie die Wahl des Antrags. Den formalen „Antrag auf Zuschuss zu einer „wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder können diese in vielen Fällen direkt von der Webseite Ihrer Krankenkasse herunterladen. Bei einem formlosen Antrag müssen Sie schriftlich erläutern, warum „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ durchgeführt werden müssen. Es sollte daraus zu lesen sein, dass Ihnen ein Treppenlift die selbstständige Lebensführung ermöglicht und sicherstellt. Sollte Ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt werden, haben Sie vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Unsere HIRO Experten unterstützen Sie selbstverständlich gerne dabei, dass Sie den Treppenlift über die Krankenkasse mit Zuschüssen finanzieren können und helfen Ihnen auch einen Widerspruch, wenn notwendig, zu verfassen. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung.

Die Schritte zum Antrag der Kostenübernahme im Überblick:

  • Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einem HIRO Serviceberater in Ihrer Nähe.
  • Beim Beratungsgespräch erhalten Sie von uns ein kostenloses und für Sie unverbindliches Kostenangebot.
  • Wir unterstützen Sie bei allen bürokratischen Schritten.
  • Falls Sie noch keine Einstufung in einen Pflegegrad haben, dann stellen Sie einen Antrag.
  • Liegt noch keine Einstufung vor, wird ein unabhängiger Gutachter Sie bei einem Termin in den Pflegegrad einstufen.
  • Holen Sie sie das Formular „Antrag auf Zuschuss zu einer „wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ und füllen Sie dieses aus.
  • Senden Sie den Antrag mit Pflegegradeinstufung und Kostenvoranschlag zur Pflegekasse.

Manche Mühlen mahlen langsam. Lieber jetzt fahren, als bis morgen warten. 

In der Regel schiebt man seine Sorgen ja gerne mal. So wird ein kleines Handicap schnell zu einem großen Problem.  Warten Sie nicht auf die Bearbeitung Ihrer Anträge bei der Pflegeversicherung, auch wenn Sie bereits einen Pflegegrad erhalten haben. Denn dies würde den Einbau Ihres neuen Mobilitätshelfers unnötig in die Länge ziehen. Da jegliche Einstufung mit Pflegegrad eine Bezuschussung garantiert, sollten Sie schon parallel zum Antrag die Bestellung Ihres neues Treppenlifts ausfüllen. HIRO produziert Ihren Treppenlift in der Antragsphase. „Pünktlich“ zum Einbau des Treppenlifts erhalten Sie dann die 4.000 EUR Zuschuss der Krankenkasse.

Finanziell sind wir ja nun schon ein Stück weiter.

Ein Treppenlift macht sich mehr als bezahlt und bei HIRO ganz besonders. Wir stecken jeden EURO ins Produkt und sind stolz mit unserer Produktion im Herzen von Ostwestfalen Spitzentechnologie zu einem fairen Preis herstellen zu können. Mit der Unterstützung von Ihrer Krankenkasse nutzen Sie den Zuschuss für Ihren Treppenlift für ein erstklassiges Produkt. Und sollte es dennoch eine Hebebühne sein, so greift der Treppenliftzuschuss ebenso. Hier sind unsere Favoriten für Ihren wiedergewonnenen Alltag:

  • Innenbereich
  • Außenbereich
  • Made in Germany
  • Förderhöhe von 800 mm bis max. 1000 mm
  • 225 kg Traglast
  • wartungsarmer Spindelantrieb
  • kein Schacht erforderlich
  • keine Grube erforderlich (optional)
  • CE-Kennzeichnung

Steuerlich absetzbar? Der Treppenlift in der Steuererklärung

Sobald die Kosten für einen Treppenlift nicht komplett von der Pflegekasse übernommen werden, können Sie den Eigenanteil gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Die Kosten können als „außergewöhnliche Belastung“ steuerlich abgesetzt werden, sofern der Einbau gesundheitlich notwendig war.

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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