Antrag zur Kostenübernahme – so erhalten Sie den Zuschuss zum Treppenlift durch die Krankenkasse
Den Zuschuss zum Treppenlift von der Krankenkasse erhalten Sie erst, nachdem Ihr Antrag von der Krankenkasse genehmigt worden ist. Dazu benötigen Sie zuerst die Einstufung in Ihren Pflegegrad. Seit dem Jahr 2017 wird die Pflegebedürftigkeit einer Person in fünf Pflegegrade eingeteilt. Schon ab Pflegegrad 1 wird ein Zuschuss zu einem Treppenlift durch die Krankenkasse gewährt. Warten Sie jedoch nicht erst, bis der Antrag genehmigt wird, um einen Treppenlift einbauen zu lassen. Verlieren Sie keine Zeit und bestellen Sie bereits während der Antragsprüfung Ihren Treppenlift. Sollte noch keine Einstufung vorliegen, ist es zuerst notwendig, einen „Antrag auf Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung“ zu stellen. Das Formular erhalten Sie dazu von der Pflegekasse, das auch ausgefüllt an selbige zurückgesendet wird. Unser Vertrieb hat bereits viel Erfahrung gesammelt und unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen des Formulars. Daraufhin wird der medizinische Dienst der Krankenversicherung mit der Feststellung beauftragt und Sie erhalten einen Termin. Nach dem Besuch haben Sie eine Bescheinigung über Ihren Pflegegrad.
Idealerweise machen Sie mit unseren Fachberatern bereits am Anfang einen Beratungstermin aus und holen sich einen Kostenvoranschlag des Treppenlifts, um die Antragsstellung zu beschleunigen. Ihr Fachberater hilft Ihnen bei Bedarf auch bei der Antragstellung. Nun können Sie den Antrag zur Kostenübernahme des Treppenlifts bei der Krankenkasse stellen. Beide Dokumente fügen Sie dem formalen oder formlosen Antrag bei. Beachten Sie die Wahl des Antrags. Den formalen „Antrag auf Zuschuss zu einer „wohnumfeldverbessernden Maßnahme“ erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse oder können diese in vielen Fällen direkt von der Webseite Ihrer Krankenkasse herunterladen. Bei einem formlosen Antrag müssen Sie schriftlich erläutern, warum „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ durchgeführt werden müssen. Es sollte daraus zu lesen sein, dass Ihnen ein Treppenlift die selbstständige Lebensführung ermöglicht und sicherstellt. Sollte Ihr Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt werden, haben Sie vier Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Unsere HIRO Experten unterstützen Sie selbstverständlich gerne dabei, dass Sie den Treppenlift über die Krankenkasse mit Zuschüssen finanzieren können und helfen Ihnen auch einen Widerspruch, wenn notwendig, zu verfassen. Profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung.