Treppenlift-Förderung Bremen 2025: selbstbestimmt wohnen

Die Treppenlift-Förderung in Bremen macht 2025 den Alltag aller Leute leichter, die selbstbestimmt wohnen und trotz Mobilitätseinschränkungen im eigenen Zuhause wohnen bleiben möchten. Ein Treppenlift bringt Ihnen Sicherheit, Komfort und neue Freiheit im vertrauten Umfeld. Mit gezielter Unterstützung durch Pflegekasse und regionale Programme lassen sich die Kosten deutlich reduzieren. In Bremen stehen die Chancen auf hohe Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen besonders gut.

Pflegekassenzuschuss 2025: bis zu 4.180 € für mehr Barrierefreiheit

In Bremen unterstützt die Pflegekasse im Jahr 2025 wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit einem spürbar erhöhten Zuschuss. Seit Januar gelten folgende Fördersätze:

  • 4.180 Euro pro Person mit anerkanntem Pflegegrad, ganz gleich, ob Pflegegrad 1 oder 5. Ausschlaggebend ist die nachgewiesene Einschränkung der antragstellenden Person.
  • 16.720 Euro pro Haushalt sind möglich, sofern mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam leben und jeweils einen Anspruch geltend machen.

Ein Antrag ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die antragstellende Person verfügt über einen Pflegegrad.
  • Der geplante Treppenlift dient nachweislich dazu, die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu fördern oder die häusliche Pflege zu erleichtern.
  • Vor dem Einbau des Treppenlifts wird ein Kostenvoranschlag eingeholt und gemeinsam mit dem Antrag eingereicht.
  • Erst nach schriftlicher Zusage durch die Pflegekasse darf der Auftrag für den Einbau erteilt werden.

Die Bearbeitung des Antrags auf Pflegegrad und Treppenlift-Zuschuss übernimmt in der Regel der Medizinische Dienst. Er prüft, ob eine Pflegestufe zusteht und ob der Einbau im individuellen Fall sinnvoll ist.

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Regionale Förderung durch die BAB: starke Unterstützung aus Bremen

Bremen setzt gezielt auf wohnortnahe Lösungen, wenn es um altersgerechtes Wohnen geht. Die Bremer Aufbau-Bank (BAB) bietet für diesen Zweck ein eigenes Förderprogramm an, das insbesondere für private Hausbesitzende interessant ist. Das Programm „Rund ums Haus – Altersgerecht Umbauen“ ermöglicht Ihnen:

  • ein zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit
  • eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren für planbare und solide Ausgaben
  • eine Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Umbaukosten
  • Antragstellung ohne Grundbucheintrag und weitere Kosten

Ob Innen- oder Außentreppenlift – barrierefreie Umbauten, die den Verbleib im eigenen Zuhause erleichtern, zählen explizit zu den geförderten Maßnahmen. Der Antrag für das Förderprogramm erfolgt direkt bei der BAB. Dabei genügen eine realistische Kostenschätzung und der Nachweis, dass es sich um ein selbst genutztes Objekt handelt.

Die BAB versteht sich nicht nur als Finanzpartner, sondern als Impulsgeber für altersgerechte Wohnkonzepte in Bremen. Ziel ist es, Wohnraum langfristig nutzbar zu machen – ohne bürokratische Hürden und mit persönlicher Begleitung im Antragsprozess.

Weitere Wege zur Finanzierung des Treppenlifts in Bremen

Neben der Pflegekasse und der BAB existieren in Bremen weitere Möglichkeiten zur Kosteneinsparung, die je nach Lebenssituation relevant werden. Sie lassen sich sogar teilweise miteinander kombinieren und greifen in besonderen Fällen und Herausforderungen.

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellt mit dem Programm 159 ein zinsgünstiges Darlehen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bereit. Auch wenn direkte Zuschüsse inzwischen entfallen sind, bleibt dieser zinsgünstige Kredit eine interessante Option für alle, die bauliche Anpassungen benötigen, um barrierefrei zu leben.
  • Für Menschen, deren Mobilitätseinschränkung auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die gesamten Kosten. Dies gilt auch für die Agentur für Arbeit, wenn ein Treppenlift Voraussetzung für eine erfolgreiche Wiedereingliederung in das Berufsleben darstellt. Einzelfallprüfungen sind hierbei Voraussetzung.
  • Das Sozialamt der Stadt Bremen bietet ebenfalls Unterstützung, wenn die vorhandenen Mittel nicht ausreichen. Im Rahmen der Hilfe zur Pflege kann Ihnen die Behörde eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme bewilligen. Es muss jedoch Bedürftigkeit nachgewiesen werden.
  • Den Treppenlift könnten Sie auch steuerlich geltend machen. Wurde die medizinische Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest belegt, lassen sich die Kosten für den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung berücksichtigen.

Alles rund um das Thema Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

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FAQ: Treppenlift-Förderung Bremen

Gilt die Treppenlift-Förderung durch die Pflegekasse in Bremen auch für Außentreppenlifte?

Auch Treppenlifte im Außenbereich – etwa am Hauseingang – gelten als wohnumfeldverbessernde Maßnahme und sind förderfähig. Es wird keinen Unterschied zwischen Außen- und Innenlift gemacht.

Die BAB ermöglicht eine Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Ein Eigenanteil ist nicht verpflichtend, aber bei höherem Finanzierungsbedarf möglich.

Ja. Antragsberechtigt sind neben der betroffenen Person auch Erbbauberechtigte und Wohnungseigentümergemeinschaften.

Über die Pflegekasse ja – sofern der Treppenlift die Selbstständigkeit fördert und die vermietende Partei zustimmen. Die BAB-Förderung ist allerdings nicht möglich.

Neben den Pflegekassen und der BAB können auch Pflegestützpunkte, Sozialverbände sowie die kostenlose HIRO-Fachberatung Unterstützung bieten – inklusive Vor-Ort-Termin und Fördercheck.

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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