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HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld
Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de
Die Anschaffung eines neuen Treppenlifts ist in der Regel nicht gerade günstig. So stellt sich vielen Hilfsbedürftigen die Frage der Finanzierung und eines möglichen Treppenlift-Zuschusses. Je nach örtlichen Gegebenheiten können die Kosten für einen Treppenlift etwa zwischen 4.000 und 20.000 Euro liegen. Die Preise für Anlagen mit geraden Treppen sind dabei weitaus günstiger als aufwändige Anlagen mit Kurven, die über mehrere Stockwerke führen.
Um Zuschüsse zu den Kosten eines Treppenlifts zu bekommen, gilt es schon vor dem Kauf eines Lifts, einige Dinge zu berücksichtigen. Zu den wichtigen Faktoren für einen Treppenlift-Zuschuss gehören:
Treppenlifte gehören leider nicht zu den Hilfsmitteln, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu finden sind. Daher ist ein Zuschuss für den Treppenlift direkt durch die Krankenkassen beim Kauf nicht zu erwarten.
Welche Hilfsmittel hingegen von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden können, finden Sie auf REHADAT Hilfsmittel.
Bei Privatversicherten hängt die Kostenübernahme sehr stark von den Vertragsbedingungen der jeweiligen privaten Krankenkasse (PKV) ab. Hier empfiehlt es sich, direkt bei der Krankenversicherung bezüglich des Treppenlift-Zuschusses nachzufragen. Eventuell wird sogar eine Treppenlift-Sonderanfertigung gefördert.
Unter einem Dach mit der Krankenversicherung ist auch Ihre Pflegeversicherung zu finden. Hier stehen die Chancen auf einen Zuschuss zur Finanzierung des Treppenlifts deutlich besser. In der Regel gewähren die Pflegekassen einen festen Treppenlift-Zuschuss ab 2025 in Höhe von maximal 4.180 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen.
Wird der Lift von mehreren pflegebedürftigen Personen in Anspruch genommen, können Zuschüsse von maximal 4 Personen zusammengerechnet werden. Ein Ehepaar, bei dem beide Partner pflegebedürftig sind, kann beispielsweise 8.360 Euro Zuschuss für den Treppenlift beantragen. Pro Haushalt ist der Maximalzuschuss auf 16.720 Euro gedeckelt.
Einen entsprechenden Antrag auf „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ können sowohl Mieter als auch Eigentümer von Wohnungen und Häusern bei ihrer Kranken-/Pflegeversicherung stellen. Neben dem Antrag und dem Nachweis des Pflegegrades benötigt man einen Kostenvoranschlag für den Aufzug. Einen solchen Kostenvoranschlag erstellen Ihnen unsere HIRO-Berater gerne kostenlos und unverbindlich direkt bei Ihnen vor Ort.
Ist die Einschränkung der Mobilität durch einen Arbeitsunfall entstanden, kann man sich an die jeweilige Berufsgenossenschaft wenden. In diesem Fall ist eventuell eine Komplettübernahme der Kosten möglich. Bei einem Berufs- oder Verkehrsunfall kann sich auch ein Anruf bei der zuständigen Haftpflichtversicherung lohnen, um einen Treppenlift-Zuschuss zu erhalten.
Auch die Arbeitsagentur, das Integrations- oder Sozialamt sowie die Deutsche Rentenversicherung können unter bestimmten Umständen den Einbau eines Treppenaufzugs fördern. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Treppenaufzug notwendig ist, um die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Private Eigentümer, die Wohnraum barrierefrei umbauen wollen oder einen barrierefrei umgebauten Wohnraum kaufen wollen, konnten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen Investitionszuschuss beantragen. Diese KfW-Förderung für den Treppenlift war unabhängig von Alter oder Pflegebedürftigkeit und mit anderen Fördermitteln kombinierbar. Derzeit ist allerdings keine Antragstellung möglich. Dafür gibt es den zinsvergünstigten Kredit „Altersgerecht Umbauen“, der maximal 50.000 Euro betragen darf.
Eine altersunabhängige Finanzierung für einen neuen Treppenlift zu günstigen Konditionen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese KfW-Finanzierung hilft dabei, die Kosten für das altersgerechte Umbauen und den nötigen Treppenlift zu stemmen. Alle nötigen Informationen zu den Finanzierungsangeboten der KfW finden Sie auf der Internetseite.
Die Kosten für den Treppenlift sowie die Mehrkosten für die Finanzierung können in der Regel bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Damit die Kosten für den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung akzeptiert werden, muss die Anschaffung aus medizinischen und gesundheitlichen Gründen notwendig sein. Ein entsprechender Nachweis, z. B. in Form eines ärztlichen Attests, ist relevant.
Zusätzlich müssen die Kosten für den Lift die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, damit sie vom Finanzamt anerkannt und steuerlich berücksichtigt werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Abzug von der Steuer auch als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten, insbesondere für Wartungs- und Einbaukosten.
Für einen ersten Kontakt können Sie sich unter der kostenlosen Service-Nummer
0800 – 4476 5438 von unserer Kundenberatung unverbindlich beraten lassen. Gerne vereinbaren wir für Sie auch einen Termin zur kostenlosen Beratung bei Ihnen zu Hause oder im Büro. Bei Bedarf erstellen Ihnen unsere HIRO-Fachberater vor Ort ein unverbindliches Angebot. Diesen Kostenvoranschlag können Sie auch bei der Antragstellung zum Treppenlift-Zuschuss nutzen.
Anspruch auf eine Förderung haben pflegebedürftige Personen (ab Pflegegrad 1) sowie Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen. Nach Unfällen oder im beruflichen Kontext ist eine Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft oder das Integrationsamt denkbar.
Treppenlifte gehören nicht zu den Hilfsmitteln, die durch die gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. Eine Finanzierung über die Pflegekasse oder andere Förderstellen hingegen ist möglich. Für Privatversicherte ist die Prüfung des individuellen Vertrags nötig.
Der Investitionszuschuss für barrierefreies Wohnen der KfW wurde mittlerweile eingestellt. Alternativ gibt es den KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (Programm 159). Bis zu 50.000 € werden für barrierefreie Maßnahmen zu besonders günstigen Konditionen bereitgestellt.
Mieter können Förderungen für den Treppenlift beantragen, benötigen aber die Zustimmung des Vermieters. Die Pflegekasse oder KfW gewähren Zuschüsse und Darlehen unabhängig vom Eigentumsverhältnis.
Es lassen sich vielmals mehrere Förderungen miteinander kombinieren, z. B. der Pflegekassenzuschuss mit einem KfW-Kredit oder einer Berufsgenossenschaftsleistung.