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Obere Etagen eines Mehrfamilienhauses

Treppenaufzuege im Mehrfamilienhaus: Was gibt es zu beachten?

Einen Treppenaufzug kann grundsätzlich niemand verweigern. Egal ob Vermieter, andere Mieter im Mehrparteienhaus oder Miteigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft: Wenn eine Notwendigkeit besteht und andernfalls die Mobilität des Treppenaufzug-Käufers stark eingeschränkt wäre, kann sich keine Partei dem Einbau eines Treppenaufzuges verweigern. Allerdings dürfen Einwände geäußert und Bedingungen an den Einbau eines Liftes geknüpft werden. Da etwa 40 Prozent aller Deutschen in Mehrfamilienhäusern leben, haben wir die wichtigsten Fakten zusammengestellt.

 

 

Ist die Treppe breit genug?

Wie schon gesagt: Wenn die Notwendigkeit für einen Treppenaufzug besteht, kann den Einbau eines Treppenaufzuges eigentlich niemand verhindern – außer Sicherheitsbedenken. In einem Fall in Gelsenkirchen hatte ein älterer Herr einen Treppenaufzug auf eigene Kosten verbaut und musste diesen wieder entfernen lassen, als klar wurde, dass der Treppenaufzug die Eignung der Treppe als Fluchtweg erheblich verringerte. Vor Gericht verlor der Besitzer des Treppenaufzugs, obwohl er stark darauf angewiesen war und argumentierte, seine Wohnung nicht mehr erreichen respektive verlassen zu können. Der Grund: die Sicherheit aller Hausbewohner geht vor! In einem Brand- oder sonstigen Notfall hätte der Treppenaufzug die Flucht aus dem Haus behindert.
Je nach Art und Funktion des Gebäudes gelten unterschiedliche Bestimmungen für die Fluchtwege, in jedem Fall sollte der begehbare Teil der Treppe mindestens 1 Meter breit sein, lediglich in Wohnhäusern mit zwei oder nur einer Wohnung reicht evtl. auch ein Treppendurchgang von nur 80cm.
Aus diesem Grund gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Fahrbahn so eng wie möglich an der Wand entlang zu führen und so möglichst viel begehbaren Platz auf der Treppe zur Verfügung zu haben.

 

Treppenaufzug im Mietshaus

 

Balkone eines Mehrparteienhauses

In einem Mietshaus ist das „Projekt Treppenaufzug“ meist recht unkompliziert. Rechtlich gesehen muss ein Vermieter informiert werden und seine Zustimmung geben, er darf seinen Mietern aber einen barrierefreien Zugang zur Mietwohnung nicht verweigern, wenn sie darauf angewiesen sind. Das heißt jedoch nicht, dass er den Lift oder die dafür nötigen Umbaumaßnahmen bezahlen muss. Die Kosten für den Treppenaufzug trägt zunächst einmal der Mieter, wobei es zahlreiche Möglichkeiten für finanzielle Unterstützung gibt. Andere Mieter können den Einbau des Treppenaufzuges nicht verhindern – wenn nicht, wie im vorherigen Beispiel – die Sorge um Leib und Leben eine Rolle spielen. Ästhetische oder Komfort-Bedenken spielen gegenüber dem Recht auf Mobilität des Treppenaufzug-Käufers keine Rolle. Grundsätzlich ist ein Treppenaufzug genehmigungsfrei, wenn er alle Normen und Bestimmungen erfüllt. Unsere Berater und Techniker unterstützen Sie hier gerne mit Rat und Tat. Zu beachten ist, dass der Mieter und Besitzer des Lifts bei einem Auszug auch die etwaigen Kosten für den Ausbau des Lifts trägt. Mit einer treppenschonenden Befestigung der Treppenaufzug-Fahrbahn ist das in der Regel kein Problem.

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Eigentumswohnung und Treppenaufzug Geht das?

Ja, das geht. Allerdings müssen alle anderen Eigentümer dem Einbau zustimmen. Das klingt nach einem großen Hindernis, ist es aber in der Regel nicht. Denn: Die Miteigentümer müssen den Einbau dulden, wenn dieser nicht „über das unvermeidliche Maß hinaus“ beeinträchtigt. Hier wird üblicherweise je nach Situation abgewogen; mit der Schwere der Behinderung, die den Treppenaufzug nötig macht, schrumpft auch die Basis für Widerstand. Bei Fibucom sind einige Beispiele aufgeführt, in denen solche Fälle vor Gericht endeten. In den aufgeführten Fällen verloren immer die „Miesepeter“, denen eigene Interessen wichtiger waren, als die Mobilität ihrer Mitmenschen. Immerhin eine gute Nachricht, oder? Zudem kann auch hier die Möglichkeit, den Treppenaufzug rückstandslos wieder ausbauen zu können die Gemüter der skeptischen Nachbarn ggf. besänftigen.

Schon gewusst? Für den Einsatz in einem Mehrparteienhaus besteht die Möglichkeit, den Lift gegen unbefugte Benutzung mit einem Schlüssel abzusichern.

 

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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