Steuererklärung

Treppenlift als außergewöhnliche Belastung angeben

Möchten Sie einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen, sollten Sie die Voraussetzungen genau kennen. Seit der Rentenreform im Jahr 2005 betrifft das zunehmend auch Rentner. Denn: Der steuerliche Anteil der gesetzlichen Rente steigt jährlich. Wer 2025 das Renteneintrittsalter erreicht, muss bereits 85 % seiner Renteneinkünfte versteuern. Nur 15 % bleiben dauerhaft von der Steuer befreit. Wie hoch der steuerliche Anteil ist, richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und bleibt über die gesamte Bezugsdauer gleich.

Auch wer schon länger im Ruhestand ist, kann im Laufe der Zeit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein – wenn beispielsweise neben dem Rentenbezug weitere Einkünfte vorliegen. Falls Sie nicht dazu verpflichtet sind, kann sich eine freiwillige Steuererklärung aber dennoch lohnen. Im Durchschnitt können Steuerpflichtige mit einer Rückerstattung in Höhe von 900 Euro rechnen. Voraussetzung für eine Rückzahlung ist natürlich, dass man zusätzliche Kosten und finanzielle Belastungen geltend machen kann, die die Steuerlast senken. Hierzu gehört auch der Einbau eines Treppenlifts.

Treppenlift steuerlich absetzen: als „außergewöhnliche Belastung“ möglich

Grundsätzlich kann jeder Steuerzahler „außergewöhnliche Belastungen“ geltend machen. Dazu zählen Kosten, die zum Beispiel durch Krankheit, Schäden an Haus oder Wohnung oder die Beschäftigung einer Hilfe im Haushalt entstanden sind. Möchten Sie den Treppenlift von der Steuer absetzen, beachten Sie:

  • Das Finanzamt muss die getätigten Anschaffungen oder Dienstleistungen als notwendig ansehen.
  • Sollen die entstandenen Treppenlift-Kosten steuerlich abgesetzt werden, müssen sie eine gewisse zumutbare Belastung übersteigen.
  • Einen Teil der Ausgaben muss der Steuerzahler also selbst tragen.
  • Wie hoch dieser zumutbare Betrag ist, hängt dabei vom Einkommen oder von der Rente ab.

Die Kosten, die durch die Anschaffung eines Treppenlifts entstanden sind, können meistens als eine solche außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Wichtig ist es dabei, die Notwendigkeit des Treppenaufzugs durch ein ärztliches Attest medizinisch bestätigen zu lassen. Unwesentlich hingegen ist die Tatsache, ob man in der eigenen Immobilie wohnt oder zur Miete. Diesen Steuervorteil können Sie auch dann geltend machen, wenn die Pflegeversicherung einen Treppenlift-Zuschuss zu den Kosten aufgrund eines vorliegenden Pflegegrads gewährt hat.

Gerichtsurteile zum Treppenlift als außergewöhnliche Belastung stärken Steuerpflichtige

Bei den mitunter hohen Anschaffungskosten für einen Treppenaufzug kann es passieren, dass das Finanzamt diese außergewöhnliche Belastung für den Treppenlift anfangs nicht anerkennen will. Das Finanzamt in Münster beispielsweise verlangte vor einigen Jahren ein amts- oder vertrauensärztliches Gutachten für die Notwendigkeit des Lifts. Dieses sollte vor der Anschaffung erstellt worden sein. Gegen den ablehnenden Bescheid mit dieser Begründung des Finanzamtes klagte ein älteres Ehepaar beim zuständigen Finanzgericht in Münster. Nach einer Revision beim Bundesfinanzhof bekamen sie schließlich Recht. (vgl. Finanzgericht Münster, Urteil v. 11.02.2016, Az.: 3 K 1097/14 E)

An dem Urteil erkennen Sie, dass es sich lohnen kann, Einspruch gegen einen ablehnenden Steuerbescheid einzulegen. Letztendlich bedeutet das Beispiel, dass der Einbau eines Treppenlifts steuerlich absetzbar ist – und das nicht nur im Ausnahmefall. Am besten berufen Sie sich auf die geltende Rechtsprechung und medizinische Notwendigkeit, wenn Sie einen Treppenlift als außergewöhnliche Belastung geltend machen möchten.

Treppenlift als außergewöhnliche Belastung: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen oder pflegende Angehörige

Neben den konkreten Kosten für den Treppenaufzug können Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ggf. auch pauschale Kosten geltend machen. Einzelne Belege müssen bei diesen Pausch(al)beträgen nicht eingereicht werden. Wichtig sind folgende Punkte:

  • Wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wird stattdessen ein Mindestbetrag angerechnet.
  • Ab einem Grad der Behinderung von 25 besteht z. B. die Möglichkeit, dass Sie außergewöhnliche Belastungen im Rahmen des Behindertenpauschbetrags geltend machen können.
  • Solche Pauschbeträge, die die Bemessungsgrundlage der Einkommen steuer um einen pauschalen Betrag verringern, gibt es zudem beispielsweise auch für pflegende Angehörige.

Beachten Sie aber, dass die Pauschbeträge in keinem Widerspruch zur zusätzlichen Möglichkeit stehen, den Treppenlift steuerlich abzusetzen. Stattdessen können sich der Treppenlift als außergewöhnliche Belastung und die Pauschbeträge ergänzen, wenn entsprechende Nachweise vorliegen.

Ist der nachträgliche Einbau eines Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar?

Meistens bauen Menschen einen Treppenlift erst im Rentenalter ein, da sie vorher noch mobil sind und keine Hilfsmittel benötigen. Also gerade in dem Lebensabschnitt, in dem das Einkommen geringer ausfällt, ist die Belastung relevant. Steuerlich kann das von Vorteil sein, denn die zumutbare Belastung fällt bei niedrigerem Einkommen ebenfalls geringer aus. Der Einbau des Treppenlifts ist steuerlich absetzbar – auch dann, wenn er nachträglich in eine bestehende Immobilie integriert wurde.

Nicht der Zeitpunkt des Einbaus ist ausschlaggebend. Relevant ist die tatsächliche finanzielle Belastung sowie die medizinische Notwendigkeit. Gerade im Alter, wenn Mobilitätseinschränkungen zunehmen, sind die Chancen gut, dass der Treppenlift als außergewöhnliche Belastung anerkannt und die Steuerlast reduziert wird. Beachten Sie auch einen Treppenlift-Zuschuss, der Ihre Kosten zusammen mit den außergewöhnlichen Belastungen senkt.

Treppenlift als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung: mehr Zeit zur Abgabe

Wer befürchtet, dass es bis Ende Mai knapp wird mit der Steuererklärung, kann entweder beim Finanzamt um Aufschub bitten oder sich an einen Steuerberater wenden. Steuerberater können die Erklärung ihrer Mandanten noch bis zum Jahresende abgeben. Das Finanzamt gewährt oftmals formlose Bitten um Aufschub, wenn man die Gründe für den Aufschub plausibel darlegt. Gleichzeitig ist es gut, wenn man einen zeitnahen neuen Termin für die Abgabe der Steuererklärung vorschlägt. So können auch Sie in Ruhe die Steuererklärung abschließen und den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung angeben.

FAQ: Treppenlift als außergewöhnliche Belastung

Kann man einen Treppenlift steuerlich absetzen?

Die Kosten für einen Treppenlift lassen sich steuerlich absetzen, Voraussetzung ist, dass sie medizinisch notwendig sind. In diesem Fall gelten sie nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung.

Was braucht man, um den Treppenlift als außergewöhnliche Belastung anzugeben?

Ein ärztliches Attest ist erforderlich, um die Notwendigkeit des Lifts zu belegen. Nur so erkennt das Finanzamt den Einbau des Treppenlifts als außergewöhnliche Belastung an.

Gilt auch bei Mietwohnungen der Treppenlift als außergewöhnliche Belastung?

Der Treppenlift ist auch bei Mietwohnungen steuerlich absetzbar, wenn er      für die Mobilität notwendig ist. Die Wohnform spielt dabei keine Rolle.

Wo trage ich den Treppenlift in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung ein?

Die Kosten gehören in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ der Steuererklärung für den Treppenlift. Wichtig ist, dass alle Belege vollständig eingereicht werden.

Weiterführende Links zu diesem Fall:

 

Alles rund um das Thema Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

 

 

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