Pflegekosten Eltern – wann müssen Sie leisten?

Wenn die eigenen Eltern pflegebedürftig werden, stellt das alle Beteiligten vor große Herausforderungen – emotional und finanziell. Die Pflegekosten für die Eltern sind hoch und belasten die Gesamtsituation zusätzlich. Wenn das eigene Vermögen der Eltern nicht ausreicht, um die Pflegemaßnahmen zu decken, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekosten Ihrer Eltern im Rahmen des sogenannten Elternunterhalts tragen. Was genau Pflegekosten für Eltern sind, wann Sie in die Pflicht genommen werden und worauf Sie achten sollten, haben wir von HIRO für Sie in Erfahrung gebracht.

Was sind Pflegekosten für die Eltern?

Immer dann, wenn das Geld von pflegebedürftigen Eltern nicht ausreicht und sie keine staatliche Unterstützung mehr erhalten, sind die Kinder verpflichtet, die Pflegekosten aus eigenen finanziellen Mitteln zu tragen. Die Leistungen der Pflegekosten für die Eltern werden als Elternunterhalt bezeichnet. Die gesetzliche Lage sieht vor, dass miteinander verwandte Personen ersten Grades einander unterhaltspflichtig sind. Daraus ergibt sich die Pflicht der Übernahme der Pflegekosten der eigenen Eltern. Seit einer Überarbeitung der Gesetze müssen Kinder für die Pflegekosten der Eltern nur noch unter bestimmten Umständen aufkommen.

Pflegekosten für Eltern ab einem Einkommen von 100.000 € im Jahr

Nicht jeder muss die Pflegekosten für seine Eltern übernehmen, wenn diese wenig finanzielle Möglichkeiten haben sich selbst zu versorgen. Seit dem 1.1.2020 werden Kinder nur dann vom Sozialhilfeträger in die Pflicht genommen, die Pflegekosten der Eltern zu übernehmen, sofern das Bruttoeinkommen im Jahr 100.000 € übersteigt. Vermögen und das Einkommen des Ehepartners spielen dabei keine Rolle. Liegt der Bruttoverdienst unter der Jahreseinkommensgrenze, trägt der Sozialhilfeträger die Pflegekosten der Eltern mit Sozialhilfeleistungen. Der Fall ist umgekehrt ähnlich – werden volljährige Kinder pflegebedürftig, stehen Eltern in der Unterhaltspflicht. Die Regelung des Einkommens für die Pflegekosten betrifft damit Kinder mit pflegebedürftigen Eltern und Eltern mit volljährigen, pflegebedürftigen Kindern.

Pflegekosten Eltern – was gehört zum „Jahresbruttoeinkommen“?

Neben dem Arbeitseinkommen kann es sein, dass zum Jahresbruttoeinkommen weitere Einkünfte wie aus Vermietung oder Verpachtung dazukommen. Diese sind bei der Berechnung zu berücksichtigen. Um zu ermitteln, ob Sie die Pflegekosten Ihrer Eltern tragen müssen, werden all Ihre Einkünfte zusammengerechnet. Vermögen oder etwa Kinderfreibetrag bleiben hingegen unberücksichtigt.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, Ihr Jahreseinkommen mit der Gegenrechnung von Ausgaben zu reduzieren. Unter anderem können Sie folgende Kosten abziehen:

  • berufliche Fahrtkosten
  • Krankenvorsorge
  • Zinsen und Tilgung einer Baufinanzierung
  • bis zu 5 % Kosten für die private Altersvorsorge
  • Kosten, die bei Besuchen der Eltern entstehen

Nicht abgezogen werden können Wohn- und Nebenkosten, Versicherungen wie für den Hausrat oder Haftpflicht und Rundfunkgebühren.

Unser Tipp: Holen sich fachlich Rat ein und schaue Sie mit einem Fachexperten gemeinsam auf Ihre Einkommensverhältnisse. Wenn der Sozialhilfeträger einen Nachweis für die Pflegekostenübernahme für die Eltern verlangt, sind Sie so auf der sicheren Seite.

Wer muss Pflegekosten für die Eltern zahlen?

Die Pflegekosten der Eltern müssen in erster Linie Angehörige ersten Grades zahlen – also Kinder und Eltern. Enkelkinder, Cousins oder Onkel oder Tanten sind davon ausgeschlossen. Sie müssten dazu keine Pflegekosten für Ihre Geschwister leisten. Bei Familien mit mehreren Kindern kommt es bei der Verteilung der Pflegekosten für die Eltern auf die Einkommensverhältnisse an. Grundsätzlich haften alle gemeinsam. Selbst wenn Kinder schon viele Jahre den Kontakt zu ihren Eltern abgebrochen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung, im Ernstfall die Pflegekosten der Eltern zu übernehmen.

Können Eltern auf die Pflegekostenzahlung der Kinder verzichten?

Viele Eltern plagt natürlich ein schlechtes Gewissen, wenn die Kinder Pflegekosten zahlen müssen. Schließlich wollen diese aufgrund ihrer Situation ihre Kinder nicht finanziell belasten. Verzichten können sie jedoch nicht auf den Elternunterhalt. Der Sozialhilfeempfänger zieht Kinder auf Rechtsgrundlage automatisch in die Verantwortung und verlangt bei Erfüllung der Voraussetzungen Pflegekosten an die Eltern zu zahlen. Nur wenn Rücklagen aus vorherigen Unterhaltszahlungen bestehen, ist es möglich, auf den Elternunterhalt zu verzichten.

Sie wissen jetzt, wann Sie die Pflegekosten Ihrer Eltern tragen müssen. Dennoch spielen zahlreiche weitere Faktoren eine Rolle. Wenden Sie sich daher vorab an einen Rechtsexperten. Weitere spannende Beiträge finden Sie in unserem Magazin, wie zum Beispiel zu unseren Treppenliften. Denn mit so einem Mobilitätshelfer können Sie schnelle, günstige Hilfe leisten und Ihren Eltern ein Stück Lebensqualität erhalten.

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