Treppenlift-Förderung in Brandenburg erhalten

Jeder Mensch verdient ein Zuhause, das Sicherheit und Selbstständigkeit bietet, vor allem dann, wenn das Treppensteigen zur täglichen Herausforderung wird. Die Treppenlift-Förderung in Brandenburg setzt genau hier an: Sie unterstützt Menschen mit eingeschränkter Mobilität gezielt finanziell dabei, die vorliegende Wohnsituation barrierefrei und lebensnah zu gestalten. Dank aktueller Zuschüsse und Förderprogramme lassen sich die Kosten für einen Treppenlift 2025 stark reduzieren.

Pflegekasse: Hauptansprechpartner für die Treppenlift-Förderung Brandenburg

Die Pflegekasse ist, wie auch in anderen Bundesländern, in Brandenburg die wichtigste Anlaufstelle für staatliche Unterstützung für Pflegebedürftige. Sie stellt generelle Fördermittel bereit, die sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person richten. Diese Mittel sind bundesweit einheitlich geregelt und kommen daher auch in Brandenburg vollumfänglich zur Anwendung.

Förderhöhe durch die Pflegekasse 2025:

  • Pro pflegebedürftige Person gibt es für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen 4.180 € Zuschuss.
  • Pro Haushalt (bei mehreren Pflegebedürftigen) ist ein maximaler Zuschuss von bis zu 16.720 € möglich.

Voraussetzung für diese Treppenlift-Förderung in Brandenburg ist ein anerkannter Pflegegrad, wobei es egal ist, welche Pflegestufe vorliegt. Relevant ist der Punkt, dass die Maßnahme dazu dient, die Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden zu erhalten oder wiederzugewinnen. Besonders wichtig: Der Antrag muss vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt werden.

So funktioniert die Antragstellung bei der Pflegekasse:

  • Holen Sie sich einen Kostenvoranschlag für den HIRO-Treppenlift.
  • Fordern Sie das Antragsformular bei der Pflegekasse an oder laden Sie es online herunter.
  • Legen Sie eine ärztliche Bescheinigung und den Pflegegradnachweis bei.
  • Reichen Sie den Antrag ein und warten Sie auf die Genehmigung, bis der Einbau stattfinden kann.

Die Förderung für den Treppenlift in Brandenburg wirkt unbürokratisch, zügig und zielgerichtet. Vor allem lässt sich die Treppenlift-Förderung in Brandenburg mit weiteren Unterstützungsangeboten kombinieren.

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Regionale Programme zur Treppenlift-Förderung Brandenburg: aktuelle Lage 2025

Brandenburg verfügte bis Ende 2023 über Programme zur Wohnraumförderung über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Diese Förderungen wurden jedoch nicht verlängert. Aktuell bietet das Land kein eigenständiges, öffentlich zugängliches Zuschussprogramm für Treppenlifte an. Dennoch lohnt sich eine individuelle Anfrage bei:

  • der ILB
  • dem örtlichen Wohnungsamt
  • der zuständigen Kommune oder Gemeinde

Gerade bei geplanten Umbaumaßnahmen im Mehrfamilienhaus oder im Eigentum älterer Menschen können lokale Stellen Auskünfte zu Fördermöglichkeiten oder Sonderprogrammen geben. Eventuell stehen Mittel aus kommunalen Wohnraumanpassungsfonds oder sozialen Härtefallregelungen zur Verfügung.

KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“: Finanzierung für Treppenlifte in Brandenburg

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ einen attraktiven Kredit mit günstigen Zinsen für Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Einbau eines Treppenlifts fällt unter diese Maßnahme, sodass Sie von einer praktischen Finanzierung profitieren.

Wichtige Eckdaten:

  • Förderkredit bis 50.000 € pro Wohneinheit
  • Antragstellung vor Beginn der Baumaßnahme
  • Kombination mit dem Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse möglich

Für Eigenheimbesitzer, Vermieter oder Angehörige, die eine dauerhafte Wohnlösung für pflegebedürftige Personen schaffen möchten, bietet dieses Programm eine solide Finanzierungslösung mit planbaren Konditionen.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten und Förderungen für Treppenlifte in Brandenburg

Neben Pflegekasse und KfW existieren weitere Förderstellen, die im Einzelfall mit Zuschüssen oder vollständigen Kostenübernahmen weiterhelfen können. Diese Möglichkeiten hängen stark vom Grund der Mobilitätseinschränkung und den persönlichen Lebensumständen ab. Denkbar sind:

  • Berufsgenossenschaften: Bei arbeitsbedingten Unfällen oder vorliegenden Berufskrankheiten übernehmen Berufsgenossenschaften häufig die gesamten Kosten für einen Treppenlift – inklusive Wartung und Einbau. Ist das bei Ihnen der Fall, wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
  • Agentur für Arbeit: Bei Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung oder Arbeitsplatzsicherung kann die Agentur für Arbeit Fördergelder bewilligen. Der Bedarf muss jedoch arbeitsplatzbezogen begründet sein.
  • Sozialamt: Wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit für eine selbstständige Anschaffung nicht ausreicht, springt bei Personen mit geringem Einkommen unter Umständen das Sozialamt ein. Die Übernahme erfolgt einkommens- und vermögensabhängig.
  • Finanzamt: Die Kosten für den Treppenlift gelten als außergewöhnliche Belastungen und lassen sich von der Steuer absetzen. Sie müssen mit einer ärztlichen Bescheinigung die medizinische Notwendigkeit nachweisen.

Alles rund um das Thema Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

Beratung und Unterstützung zur Treppenlift-Förderung in Brandenburg: persönlich und unverbindlich

HIRO bietet unverbindliche Beratung vor Ort in Brandenburg oder telefonisch bei der Planung, Auswahl und Finanzierung Ihres Treppenlifts. Unsere HIRO-Fachberater erstellen ein passendes Angebot, helfen bei der Modellauswahl und begleiten Sie bei Fragen zum Antragsprozess. So nutzen Sie die Treppenlift-Förderung in Brandenburg gezielt und erhalten Ihre Mobilität genau dann zurück, wenn Sie sie brauchen.

Treppenlift-Beratung in Brandenburg

FAQ: Treppenlift-Förderung in Brandenburg

Muss der Treppenlift zwingend im eigenen Haus installiert werden?

Auch Mieter haben Anspruch auf Förderung, sofern der Vermieter dem Einbau zustimmt. Ist alles geklärt, steht der Treppenlift-Förderung in Brandenburg auch im Mietshaus nichts im Wege.

Der Zuschuss der Pflegekasse lässt sich mit einem KfW-Kredit kombinieren. Auch weitere Förderstellen können ergänzend hinzugezogen werden.

Solange er fachgerecht eingebaut wird und die Maßnahme die Wohnsituation verbessert, ist auch ein gebrauchtes Modell förderfähig.

Die Bearbeitung des Antrags auf Treppenlift-Förderung nimmt in Brandenburg in der Regel vier bis sechs Wochen in Anspruch. Bei vollständigen Unterlagen kann es auch schneller ablaufen.

Teilweise ja. Kommunale Förderprogramme oder Modellprojekte können regional unterschiedlich ausgestaltet sein. Es lohnt sich grundsätzlich, bei der örtlichen Wohnungsbehörde nachzufragen.

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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