Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg 2025

Ein Treppenlift schenkt Ihnen Sicherheit, Bewegungsfreiheit und Lebensqualität. Die Anschaffung des Hilfsmittels ist jedoch kostspielig. Die Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg für 2025 unterstützt Sie dabei, Ihre eigenen vier Wände barrierefrei zu gestalten. Mit bundesweiten Zuschüssen und regionalen Programmen lassen sich viele finanzielle Hürden überwinden.

Bis zu 4.180 € Zuschuss von der Pflegekasse sichern

Die Pflegekasse stellt auch im Jahr 2025 den wichtigsten Fördertopf für die Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg dar. Verfügen Sie über einen anerkannten Pflegegrad, können Sie einen Antrag auf Zuschuss für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen stellen. Darunter fällt ausdrücklich auch der Einbau eines Treppenlifts.

Förderhöhe ab 2025:

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es eine höhere Unterstützung:

  • 4.180 Euro pro pflegebedürftige Person
  • Bis zu 16.720 Euro pro Haushalt (bei mehreren Anspruchsberechtigten)

Diese finanzielle Hilfe senkt Ihre Einstiegskosten erheblich, sodass Ihnen der Zugang zu mehr Mobilität im Alltag erleichtert wird.

Voraussetzungen für den Treppenlift-Zuschuss:

  • Anerkannter Pflegegrad (1 bis 5) der Pflegekasse
  • Nachweis, dass der Treppenlift die Selbstständigkeit im Alltag verbessert
  • Antragstellung vor dem Kauf des Lifts

So funktioniert die Antragstellung:

  1. Holen Sie von HIRO ein unverbindliches Angebot für Ihre spezielle Situation ein.
  2. Reichen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein.
  3. Fügen Sie Nachweise wie ärztliche Empfehlung und Pflegegradbescheid bei.
  4. Beauftragen Sie erst nach der schriftlichen Genehmigung den Einbau und reichen Sie die Rechnung ein.

Die Bearbeitung des Antrags dauert erfahrungsgemäß zwischen vier und sechs Wochen. Je vollständiger die Unterlagen, desto zügiger erfolgt die Entscheidung über Ihren Antrag.

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Regionale Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg: Diese Programme helfen weiter

Neben der Pflegekassenzuschussregelung profitieren Betroffene in Baden-Württemberg von ergänzenden regionalen Förderangeboten. Ein einheitliches Landesprogramm ist nicht vorhanden. Einzelne Städte und Institutionen unterstützen den barrierefreien Umbau mit eigenen Maßnahmen. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Förderung des Treppenlifts in Baden-Württemberg ausfallen kann.

 

L-Bank Mietwohnraumförderung

Die landeseigene L-Bank vergibt im Rahmen der Mietwohnraumförderung zinsgünstige Darlehen, die auch für Maßnahmen zur Barrierefreiheit relevant sind. Damit können Sie auch Treppenlifte finanzieren. Das Programm richtet sich in erster Linie an Bauherren, Investoren oder Vermieter, die ihre Bestandsimmobilien modernisieren und barrierefrei umbauen möchten.

  • Mindestinvestitionssumme: 200.000 €
  • Kein Zuschuss, aber langfristige, günstige Finanzierung

 

Stadt Friedrichshafen

Im städtischen Förderprogramm Friedrichshafens erhalten Eigentümer für den nachträglichen Einbau eines Treppenlifts einen direkten Zuschuss von bis zu 2.500 Euro. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ihre Immobilie altersgerecht umbauen und dauerhaft nutzen.

Wichtig: Regionale Programme sind nur auf eine bestimmte Region begrenzt und unterscheiden sich je nach Kommune. Viele Städte und Landkreise bieten eigene Zuschüsse, Darlehen oder steuerliche Erleichterungen an. Erkunden Sie sich bei Ihrer lokalen Wohnraumförderstelle oder dem Sozialamt nach möglichen Fördermitteln, um den maximalen Zuschuss zu erhalten.

KfW-Kredit für altersgerechtes Umbauen: Finanzierungslösung für Treppenlifte

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit dem Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“ eine attraktive Möglichkeit, den Treppenlift finanziell abzusichern. Der direkte Zuschuss (rückzahlungsfrei) der KfW wurde bereits eingestellt. Das zinsgünstige Darlehen bleibt als Förderoption bestehen.

Das bietet das KfW-Programm 159:

  • Förderfähige Investition: auch der Einbau von Treppenliften
  • Kreditbetrag: bis zu 50.000 €
  • Laufzeit: bis zu 30 Jahre wählbar
  • Antrag über die Hausbank vor Beginn der Maßnahme

Haben Sie zusätzlich zur Mobilität im Treppenhaus Umbauten wie barrierefreies Bad oder Rampen geplant, ist der KfW-Kredit eine gute Option. Wichtig ist, dass Sie den Antrag vor dem Vertragsabschluss mit HIRO stellen.

Gut zu wissen: Der KfW-Kredit lässt sich ohne Komplikationen mit dem Pflegekassenzuschuss kombinieren. Dadurch verringert sich der Eigenanteil weiter, was gerade bei höheren Investitionen ein deutlicher Vorteil ist.

Weitere Förderquellen für Treppenlifte in Baden-Württemberg nutzen

Neben Pflegekasse, KfW und regionalen Programmen gibt es weitere Stellen, die unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für einen Treppenlift bieten. Diese Förderungen greifen in speziellen Lebenssituationen und können erhebliche Kostenanteile abdecken.

  • Berufsgenossenschaften: Wenn die Mobilitätseinschränkung durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit entstanden ist, übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft die vollständigen Kosten für einen Treppenlift. Dafür muss aber ein medizinisch bestätigter Zusammenhang zwischen Unfallfolge und notwendiger Maßnahme vorliegen.
  • Agentur für Arbeit: Wer aufgrund eines körperlichen Handicaps Unterstützung bei der Rückkehr ins Berufsleben benötigt, kann bei der Agentur für Arbeit eine Förderung für den Treppenlift beantragen. Der Treppenlift muss dafür eine Maßnahme zur beruflichen Wiedereingliederung darstellen.
  • Sozialamt: Bei dauerhaft eingeschränktem Einkommen besteht die Möglichkeit, dass das Sozialamt im Rahmen der Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege einspringt. Dabei wird jeder Antrag einzeln nach der Bedürftigkeit geprüft.
  • Finanzamt: Die Kosten für einen Treppenlift gelten als außergewöhnliche Belastung und können steuerlich geltend gemacht werden. Ein ärztliches Attest sowie der Nachweis über die medizinische Notwendigkeit sind erforderlich. Die steuerliche Entlastung hängt vom individuellen Einkommen und der zumutbaren Eigenbelastung ab.

Tipp: Diese Förderungen schließen sich nicht gegenseitig aus. In vielen Fällen lassen sie sich mit dem Pflegekassenzuschuss oder einem KfW-Kredit kombinieren.

Alles rund um das Thema Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

Persönliche Beratung zur Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg

Sie möchten einen HIRO-Treppenlift einbauen und wissen nicht, welche Förderung für Sie infrage kommt? Wir von HIRO unterstützen Sie mit kompetenter Beratung vor Ort, einem unverbindlichen Angebot und hilfreichen Informationen für Ihre Antragstellung. Nutzen Sie die Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg 2025, um Ihre Mobilität im eigenen Zuhause nachhaltig zu sichern.

FAQ: Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg

Gilt die Treppenlift-Förderung in Baden-Württemberg auch für Mietwohnungen?

Auch Mietparteien können Fördermittel für den Treppenlift beantragen. Der Vermieter muss im Vorfeld dem Einbau des Treppenlifts zustimmen.

Die Pflegekasse macht zwischen Innen- und Außentreppenlifte keinen Unterschied. Wichtig ist nur der medizinische Nutzen für die pflegebedürftige Person. Regionale Programme können jedoch auf bestimmte Einsatzbereiche begrenzt sein.

Förderstellen unterstützen grundsätzlich alle Treppenlifttypen, sofern sie medizinisch notwendig sind und der Barrierefreiheit dienen. Die Bauart (z. B. Plattformlift für Rollstuhlfahrer) beeinflusst nur die Höhe der Gesamtkosten, aber nicht die Zuschusshöhe.

Der Anspruch auf den Pflegezuschuss entfällt, wenn der Pflegegrad zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht vorliegt. . Der Antrag muss vor der Umsetzung bewilligt worden sein. Nachträgliche Genehmigungen sind nicht möglich.

Wenn die Angehörigen mit einer pflegebedürftigen Person in einem Haushalt leben und diese einen Pflegegrad hat, ist die Antragstellung durch sie möglich. Der Zuschuss bezieht sich auf die wohnumfeldverbessernde Maßnahme im gemeinsamen Wohnraum.

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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