Menschen auf einer Wendeltreppe mit gläsernem Geländer in einem öffentlichen Gebäude

DIN 18065: Die Norm für die Gestaltung von Treppen

Der Sinn und Unsinn von Normen und Massregeln wird häufig diskutiert. Sicher ist, dass hinter jeder Norm ein Mehrwert stecken sollte. Im Falle der DIN 18065 für Gebäudetreppen ist der Sinn einleuchtend. Es geht darum, möglichst sicher und bequem begehbare Treppen zu gestalten, die im Notfall genügend Platz bieten, so dass alle Personen das Gebäude schnell und sicher verlassen können. Stolperfallen und Unfall- oder Gefahrenquellen sollten bei der Konstruktion einer Treppe selbstverständlich vermieden werden.

 

 

Wie muss eine Treppe laut DIN 18065 aussehen?

Die DIN 18065 schreibt unter anderem Maße für die Stufen, die nutzbare Laufbreite der Treppe, die Größe und Häufigkeit von Podesten, die Länge des Treppenlaufs und vieles Mehr vor. Maßgeblich für die Werte sind einerseits die Nutzungsfrequenz der Treppe und andererseits deren Notwendigkeit:

Treppen in Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen dürfen beispielsweise schmaler und unter Umständen auch steiler sein als Treppen in öffentlichen Gebäuden. Auch wenn eine Treppe baurechtlich nicht unbedingt notwendig ist, muss sie weniger Forderungen erfüllen. Eine notwendige Treppe hingegen muss als Rettungsweg dienen und unterliegt daher strengeren Anforderungen.

Konkret bedeutet das beispielsweise, dass eine nicht notwendige Treppe 50 Zentimeter schmal sein darf, wohingegen eine notwendige Treppe laut DIN 18065 mindestens eine nutzbare Laufbreite von 100 Zentimetern (in Gebäuden mit maximal zwei Wohnungen: 80 cm) aufweisen muss. Vorgeschrieben sind zudem Geländer an freien Seiten (falls vorhanden) sowie ein Handlauf in einer Höhe von 80 bis 115 Zentimetern. Spätestens alle 18 Stufen muss ein mindestens 90 Zentimeter langes Zwischenpodest die Stufen unterbrechen. Bei einer notwendigen Treppe soll damit u. A. sichergestellt werden, dass sie den Transport von Personen auf einer Trage nach DIN EN 1865 durch Rettungsdienste erlaubt.

 

Foto: creatisima via freeimages.com

 

Was passiert, wenn die Norm nicht eingehalten wird?

Wird eine Treppe in einem öffentlichen Gebäude nicht nach den geltenden Normen und Vorschriften gebaut, so kann das seltsame aber auch dramatische Konsequenzen haben: Eine zu schmale Treppe in einer Kindertagesstätte im rheinischen Ratingen beispielsweise darf nur als „Einbahnstraße“ verwendet werden. Für ein Entgegenkommen ist die Treppe zu schmal konstruiert. Deswegen dürfen Kinder, Eltern und Erzieher die Treppe nur noch in eine Richtung benutzen. Was zunächst lustig klingt, dürfte im Alltag für die Mitarbeiter der KITA wahrscheinlich einfach nur lästig sein. Ein Umbau des Treppenhauses zur Erweiterung der Treppenlaufbreite ist in der Regel eine äußerst kostspielige Angelegenheit.

Sind Treppen zu schmal oder zu steil, die Stufen zu klein oder zu flach, so entstehen schnell Stolperfallen die gerade bei Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schnell zu gefährlichen Stürzen führen können.

Der Weg zu Ihrem Plattformlift

Ein Plattformlift für Ihre Liebsten! Bringen Sie ein Stück Lebensqualität zurück in die eigenen Vier Wände!

Was muss man beim Einbau eines Treppenaufzugs beachten?

Auch nach dem Einbau eines Treppenaufzugs müssen die geltenden Vorschriften erfüllt sein. Die Fahrbahn darf beispielsweise nicht die nutzbare Laufbreite so weit verringern, dass die Norm nicht mehr erfüllt ist. Ein Lift mit einer schmalen Fahrbahn, die möglichst viel frei begehbaren Platz auf der Treppe bietet, ist dann von großem Vorteil. Gleichfalls kann es von Vorteil sein, an einer geraden Treppe einen kurvigen Treppenaufzug zu installieren. So kann man sicherstellen, dass die untere Haltestelle nicht den Antritt der Treppe oder den weiteren Verlauf des Fluchtweges versperrt. Insbesondere bei notwendigen Treppen, die auch als Fluchtweg dienen, sollte vor dem Einbau eines Lifts unbedingt ein sachkundiger Berater zu Rate gezogen werden.

 

Weitere Vorschriften zur Treppengestaltung

Neben der bundesweit gültigen DIN 18065 gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Landesbauordnungen. Auch diese können Regelungen und Maßgaben für die Gestaltungen von Treppen vorschreiben. Für eine Treppe in Bayern können daher andere Vorschriften gelten als für eine Treppe in Schleswig Holstein oder Niedersachsen.

Die DIN 18065 gilt übrigens nur für Treppen im Bauwesen und nicht für Freitreppen im Gelände, für Steigleitern oder einschiebbare Dachbodentreppen. Für Roll- oder Fahrtreppen gibt es eigene Normen und Vorschriften, wie die DIN EN 115.

 

Schon gewusst?

Die Wissenschaft, die sich mit der Erforschung von Treppen befasst, nennt man „Scalalogie“

 

Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

4.000 Euro Zuschuss von der Krankenkasse. Mehr erfahren
Eine Runde durchs Werk? Dann bitte hier
Gestalten Sie Ihren Treppenlift. Zum Konfigurator
Sie suchen eine Beratung vor Ort?
Wir finden Ihren Ansprechpartner.
Wir suchen Ihren Ansprechpartner