Barrierefreier Urlaub – darauf sollten Sie achten

Egal zu welcher Jahreszeit – haben wir Urlaub, packt uns meist die Reiselust. Dank der immer größer werdenden Anzahl an barrierefreien Hotels und Ferienwohnungen ist der Urlaub heute auch mit körperlichen Einschränkungen möglich. Barrierefreie Unterkünfte sind dabei sowohl für ältere Menschen als auch für Rollstuhlfahrer wichtig, um sich im Urlaub sicher bewegen zu können. Das A und O beim barrierefreien Urlaub ist daher die Reiseplanung.

Wir haben uns im folgenden Beitrag näher angesehen, was barrierefreier Urlaub bedeutet, worauf Sie im Vorfeld achten sollten und wie barrierefreie Ferienwohnungen oder Hotelzimmer ausgestattet sein müssen.

Gut zu wissen: Seit dem 1.7.2018 haben Reiseveranstalter sowie Reisevermittler die Pflicht, vorvertraglich darüber zu informieren, ob die Reise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist.

Was bedeutet ein barrierefreier Urlaub?

Wer einen barrierefreien Urlaub antritt, reist so, dass er auf keine Hindernisse trifft, die er nicht überwinden kann. Wenn eine Ferienwohnung „für Rollstuhlfahrer geeignet“ ist, bedeutet dies, dass die Ferienwohnung ebenerdig oder das Hotelzimmer mit dem Aufzug erreichbar ist. Wer mit einer eingeschränkten Mobilität innerhalb der EU reist, hat bei der Buchung einer Reise mit Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff das Recht auf Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen. Dazu ist meist eine Voranmeldung nötig. Zudem kann in den Verkehrsmitteln eine Begleitperson kostenfrei mitreisen. Ebenso gehört zu einem barrierefreien Urlaub, dass es ein Angebot an barrierefreien Sehenswürdigkeiten wie Museen, Kirchen oder Freizeitanlagen gibt.

Was genau bedeutet barrierefrei?

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der DIN-Norm 18040 genau definiert. Hier ist festgehalten, wie eine Wohnung ausgestattet sein muss, um barrierefrei zu sein. Letztlich bedeutet die Bezeichnung immer, dass sich Häuser, Arbeitsplätze, öffentliche Gebäude und eben auch Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Hotels trotz mobiler Einschränkungen ohne fremde Hilfe erreichen lassen. Die baulichen Anforderungen schließen beispielsweise auch Verkehrsmittel, Freizeitangebote oder Sporteinrichtungen ein. Ein barrierefreies Angebot bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass es behindertengerecht oder rollstuhlgerecht ist. Ausnahmen sind öffentlich zugängliche Einrichtungen. Hier bezieht barrierefrei auch Rollstuhlfahrer mit ein.

Was genau ist behindertengerecht?

Behindertengerecht oder rollstuhlgerecht ist Wohnraum dann, wenn er alle Anforderungen einer barrierefreien Wohnung erfüllt und sich gleichzeitig an den individuellen Ansprüchen eines Rollstuhlfahrers orientiert. So müssen Waschbecken im Bad oder Arbeitsplatten in der Küche unterfahrbar sein und die Türbreite muss statt der herkömmlichen 80 cm mindestens 90cm betragen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Trotz der Bezeichnung „rollstuhlgerecht“ muss dies noch lange nicht heißen, dass alles auch entsprechend der Bedürfnisse genutzt werden kann. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrem Gastgeber oder im Hotel.

Fazit: Eine barrierefreie und/oder eine rollstuhlgerechte Ferienwohnung macht es möglich aufgrund ihrer Bauweise, Einrichtung und Services Menschen mit körperlichen Einschränkungen, einen barrierefreien Urlaub zu verbringen.

Ein barrierefreier Urlaub ist viel mehr als nur die Hotelsuche

Um entspannt barrierefrei in den Urlaub fahren zu können, bedarf es einiger Planung. Neben der Suche einer geeigneten Unterkunft und der Organisation der An- und Abreise, sollten sie gezielt nach Sehenswürdigkeiten oder Ausflugszielen recherchieren, die sie auch mit körperlichen Einschränkungen besichtigen.

Prüfen Sie vor Ihrem barrierefreien Urlaub:

  • Wie kann man die Anreise und Abreise barrierefrei planen?
  • Sind Wellnessangebote mühelos erreichbar?
  • Kann man Museen oder andere Sehenswürdigkeit ohne Hindernisse besuchen?
  • Sind Wege in der Innenstadt mit dem Rollstuhl befahrbar?
  • Lassen sich Parks und Grünanlagen auch mit eingeschränkter Mobilität erreichen?

Achten Sie bei der Auswahl einer Region und der Suche nach möglichen Ausflugszielen für einen barrierefreien Urlaub auf die Zertifizierung „Reise für alle“. Diese Kennzeichnung haben all jene touristischen Ziele, die sich ohne Barrieren erreichen und erkunden lassen.

barrierefreier Urlaub – HIRO Treppenlift im Präsidentenpalast der Fidschi Inseln (Probesitzen)

Die Reiseplanung eines barrierefreien Urlaubs

Mit einer eingeschränkten Mobilität oder als Rollstuhlfahrer muss ein barrierefreier Urlaub im Vorfeld sorgfältig geplant und organisiert werden. Eine Checkliste ist dabei besonders hilfreich, um an alles Nötige für die Reise zu denken. Wichtig ist die Selbsteinschätzung. Weite Strecken zehren an den Kräften und erfordern einen mitunter hohen Organisationsaufwand. Wen es dennoch an entfernte Orte verschlägt, kann auch eine Gruppenreise oder eine betreute Reise für barrierefreie Urlaube in Erwägung ziehen. In Deutschland ist ein barrierefreier Urlaub in der Regel unkompliziert.

Woran sollten Sie bei Ihrem barrierefreien Urlaub neben dem üblichen Reisegepäck denken:

  • Medikamente
  • eventuell Auslandskrankenversicherung
  • Schwerbehindertenausweis/Parkausweis
  • ärztliche Versorgung vor Ort
  • eventuelle Flugtauglichkeitsbescheinigung vom Arzt
  • Hilfsmittel
  • Für Rollstuhlfahrer: Reifenflickzeug
  • Akkuladegeräte und Ersatzakkus wie für Hörgeräte
  • Reservestock bei Sehbehinderungen
  • Blindenabzeichen, falls eine Sehbehinderung vorliegt

Wie sieht barrierefrei Urlaub in der Praxis aus?

Eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder das Hotelzimmer weisen für einen barrierefreien Urlaub spezielle Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale auf. So sind Eingangsbereich und Türen breiter und alle Innenräume ebenerdig oder über Rampen bzw. Aufzüge erreichbar. Das gilt selbstverständlich auch für den Außenbereich und den Zugang zur Unterkunft. Ferienwohnungen oder Ferienhäuser, die trotz innen- oder außenliegender Treppen einen barrierefreien Urlaub anbieten wollen, können mit einem Treppenlift nachrüsten. HIRO hilft Ihnen hier gerne weiter. Ferner müssen sich Duschen ebenerdig begehen oder befahren lassen, sanitäre Objekte mit Griffen ausgestattet und ausreichend Bewegungsfreiheit zum Wenden eines Rollstuhls gegeben sein. Auch die Küche und das Schlafzimmer sollten den Bedürfnissen barrierefreier Urlauber angepasst sein. Hier zu nennen sind unterfahrbare Arbeitsplatten, höhenverstellbare Betten oder Pflegebetten.

Wollen Sie Ihren Urlaub in einem barrierefreien Hotel bzw. Hotelzimmer verbringen, lesen Sie sich sorgfältig die Hotelbeschreibungen durch. Bedenken Sie dabei stets, dass die Begrifflichkeiten eines barrierefreien Urlaubs nicht rechtlich einheitlich definiert sind. Wir raten Ihnen daher, sich vorab mit dem Hotel in Verbindung zu setzen und sich zusätzliche Informationen einzuholen. Gleiches gilt natürlich auch bei Anbietern von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern. Fragen Sie lieber einmal mehr nach als sich auf einen schönen barrierefreien Urlaub zu freuen und dann doch vor unüberwindbaren Hürden zu stehen.

Gut zu wissen: Die DEHOGA (Deutsche Hotel und Gaststättenverband) hat ein System zur Barrierefreiheit entwickelt, mit dem Restaurants und Hotels klassifiziert werden und mittels Piktogramme – je nach Lösungen für die Art eines Handicaps – auf einen Blick erkennbar sind.

barrierefreier Urlaub – HIRO Treppenlift im Präsidentenpalast der Fidschi Inseln

Anlaufstellen und Informationen für barrierefreien Urlaub

Mit HIRO barrierefrei Urlaub machen?

Das ist möglich! Zugegeben, nicht direkt mit uns als Reiseveranstalter, aber wussten Sie wo wir überall für Barrierefreiheit sorgen? So manch erstaunlicher Ort weicht da deutlich von den bekannten Urlaubsorten ab. Vielleicht besuchen Sie auf Ihrer nächsten Reise einmal eines unserer HIRO-Produkte.

Hierzu eine kleine Übersicht:

  • Präsidentenpalast der Fidschi-Inseln
  • Madame Tussauds London
  • Louvre Paris
  • Eurodisney Paris
  • Europapark Rust
  • Opera Sydney
barrierefreier Urlaub – HIRO Treppenlift im Präsidentenpalast der Fidschi Inseln (Einweihung)
Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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