Anschrift
HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld
Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de
Da wir bei HIRO LIFT von der Qualität unserer Produkte überzeugt sind, gewähren wir auf alle Treppenlifte mit unserem patentierten Traktionsantrieb nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene zweijährige Gewährleistung, sondern auch eine zweijährige Hersteller-Garantie. Voraussetzung dafür ist ein Servicevertrag, der sicherstellt, dass der Treppenlift von Anfang an von unserem Fachpersonal regelmäßig gewartet wird. Doch was genau ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung geht es in erster Linie um Ansprüche des Käufers, die er geltend machen kann, wenn er eine mangelhafte Ware gekauft hat. Der Verkäufer steht bei der Gewährleistung dafür ein, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes keine Mängel aufweist. In der Regel gilt die Gewährleistung für zwei Jahre, wobei nach einem halben Jahr die Beweislast umgekehrt wird. Das bedeutet: In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf wird bei einem Defekt davon ausgegangen, dass die Ware bereits bei Verkauf mangelhaft war. Kann der Verkäufer nicht das Gegenteil beweisen, so haftet er dafür und muss den Mangel auf eigene Kosten beseitigen. Sechs Monate nach dem Kauf oder später muss hingegen der Käufer belegen, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Kaufes vorhanden war. Die Gewährleistung ist gesetzlich für zwei Jahre vorgeschrieben und durch den Händler zu leisten.
Die Garantie hingegen ist ein zusätzliches Versprechen des Händlers oder des Herstellers. Sie erweitert die Gewährleistung um weitere Bereiche oder Leistungen, darf dabei aber die vorgeschriebene Gewährleistung nicht einschränken. Was unter die Garantie fällt, kann man ansonsten frei vereinbaren. Sie kann sich beispielsweise nur auf bestimmte Bestandteile einer Ware oder auf einen beliebigen Zeitraum beziehen. Es kann auch bestimmte Voraussetzungen geben, die erfüllt sein müssen, damit die Garantie in Kraft tritt, wie beispielsweise unser Servicevertrag.
Als Händler und als Hersteller versprechen wir Ihnen mit der zweijährigen Garantie, dass Ihr Treppenlift in den ersten zwei Jahren nach dem Montagetermin reibungslos funktioniert und auch an den Verschleißteilen keine Mängel aufweist. Für die wichtigsten Bestandteile des Treppenlifts, die Fahrbahn und die Antriebsrollen, erweitern wir diese Garantiezeit sogar auf fünf Jahre. Voraussetzung dafür ist, wie gesagt, dass mit dem Kauf des Lifts ein Wartungsvertrag abgeschlossen wird. Sollte Ihr Lift dann doch einmal nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren, genügt ein Anruf bei unserer Service-Hotline. Um alles Weitere kümmern wir uns dann!
HIRO Magazin Treppenaufzug Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
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