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Unsere Expertentipps zum Thema Treppenlift-Kosten-Zuschuss

Damit Sie Ihr Zuhause jeden Tag genießen können, schenkt Ihnen ein Treppenlift die nötige Mobilität und die Freiheit, sich so bewegen zu können, wie Sie es möchten. Dass dies von unschätzbarem Wert ist, haben auch unterschiedliche Institutionen in Deutschland erkannt und bieten einen Zuschuss für Treppenlift-Kosten an. Die finanzielle Unterstützung bei den Kosten in Form eines solchen Treppenlift-Zuschusses kann ganz unterschiedlich aussehen. Wir von HIRO helfen Ihnen dabei, die richtige Treppenlift-Förderung zu finden und sind an Ihrer Seite, wenn es um den Antrag geht.

Treppenlift-Kosten-Zuschuss:
Diese Zuschüsse gibt es

Sie haben die Möglichkeit zwischen unterschiedlichen Zuschüssen für die Reduzierung der Treppenlift Kosten zu wählen. Die Modelle unterscheiden sich dabei wesentlich in der Förderhöhe und den dafür nötigen Rahmenbedingungen. Nachfolgend geben wir Ihnen einen ersten Überblick über die Treppenlift-Förderung. Bei Fragen zu den einzelnen Maßnahmen und möglichen Kombinationen daraus stehen Ihnen jederzeit unsere Fachberater zur Verfügung.

Treppenlift Zuschuss von der Pflegeversicherung

Sind Sie bereits einem Pflegegrad zugewiesen oder haben vor, diesen zu beantragen, besteht die Möglichkeit, bei den Treppenlift Kosten einen Zuschuss von bis zu 4.000 € je Person zu erhalten. Wichtig ist dabei, dass der Pflegegrad vor dem Einbau vom Treppenlift beantragt wird. Ihr persönlicher HIRO Fachberater hilft Ihnen gerne bei der Beantragung, füllt mit Ihnen gemeinsam die Formulare aus und beantwortet alle Fragen, die Sie bzgl. eines Zuschuss von der Pflegeversicherung haben.

Achtung: Sofern Sie jedoch schon einen Pflegegrad erhalten haben, sollten Sie nicht auf die Bearbeitung Ihrer Anträge bei der Pflegeversicherung warten. Dies verzögert nur unnötig den Einbau Ihres Treppenlift. Jede Einstufung mit Pflegegrad garantiert Ihnen nämlich die Bezuschussung. Die 4.000 EUR kommen in jedem Fall. So sollten Sie die Möglichkeit nutzen und parallel zum Antrag auch schon die Bestellung auslösen. Wir produzieren Ihren Treppenlift in der Antragsphase und „pünktlich“ zum Einbau des Treppenlifts erhalten Sie obendrauf noch die 4.000 EUR auf Ihr Konto.

Zuschuss von der KfW zu Ihrem Treppenlift

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz als KfW bekannt, übernimmt die Kosten für einen Treppenlift bis maximal 10 % und gibt einen Zuschuss von bis zu 2.500 € pro Haushalt. Dieser Zuschuss, auch Investitionszuschuss 455 für „Altersgerecht Umbauen“ genannt, ist jedoch nicht immer möglich. Der Bund entscheidet jährlich über die Höhe des „Topfes“. Bei einer erfolgreichen Beantragung müssen Sie die bezuschusste Maßnahme nicht direkt umsetzen. Die KfW gewährt Ihnen einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren, um Ihre geplanten Umbaumaßnahmen für barrierefreies Wohnen durchzuführen.

Darüber hinaus bietet die KfW unter dem Darlehens-Programm 159 zinsgünstige Finanzierungen zum Thema „Mobilität“ an.

Treppenlift Kredit vom Land oder der Kommune

Erfüllen Sie die Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms zum barrierefreien und altersgerechten Umbau des Wohnraums, so bieten sich zinsgünstige Darlehen regionaler Förderinstitute an. Antragsberechtigt sind Besitzer von Immobilien oder auch Mieter, die in dem Bundesland Ihres Wohnortes den Antrag auf Zuschuss bei der Landesbank oder ähnlicher Stelle einreichen. Je nach Region und Programm sind die Fördermöglichkeiten sehr unterschiedlich.

Treppenlift-Förderung nach einem Unfall

Sollte ein Treppenlift aufgrund eines Unfalls notwendig werden, kann es infrage kommen, dass unterschiedliche Einrichtungen auf die Kosten des Treppenlifts nicht nur einen Zuschuss gewähren, sondern diese ganz übernehmen. Bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ermöglicht ein Treppenlift es, weiterhin am sozialen und beruflichen Leben teilzunehmen. Im Bedarfsfall übernimmt hier die Berufsgenossenschaft die Kosten in voller Höhe.

Zuschuss zum Treppenlift für die Berufsfähigkeit

Sorgt ein Treppenlift dafür, dass Sie weiterhin berufstätig bleiben können, erhalten Sie unterschiedliche Förderungen für Ihren Treppenlift, wie zum Beispiel vom Integrationsamt, der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit. Sozialhilfeempfänger können bei einem Zuschuss auf den Treppenlift mit Unterstützung durch das Sozialamt rechnen, sofern alle anderen Träger eine finanzielle Unterstützung abgelehnt haben. Die Sozialhilfe ist somit die letzte Institution, die auf eine Bezuschussung angesprochen werden sollte. Vorher besteht keine Chance auf Erfolg.

Sogar das Finanzamt kann bei den Kosten für den Treppenlift helfen

Eine oftmals unbeachtete Möglichkeit der Steuerentlastung richtet sich nach Ihren Einkommens- und Familienverhältnissen. Der Kauf eines Treppenlifts kann in Ihrer Steuererklärung unter „außergewöhnliche Belastung“ geltend gemacht werden. Dieser Punkt ist auf jedem Bogen der jährlichen Steuererklärung aufgeführt.

Wie Sie sehen, ist das Thema der Kosten-Zuschüsse bei einem Treppenlift sehr komplex. Daher stehen wir Ihnen nicht nur als Experten für Treppenlifte mit Rat und Tat zur Seite. Von der ersten Beratung bis zur Antragstellung sind wir für Sie da. Setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung.

Alles rund um das Thema Finanzierung

Die Finanzierung eines Treppenlifts ist meist eine einfache Möglichkeit, um die Kosten eines Treppenlifts bewältigen zu können! Erfahren Sie hier wichtige Informationen rund um das Thema Finanzierung!

Treppenlift-Förderung durch BayernLabo

Die Bayrische Landesbodenkreditanstalt, kurz BayernLabo, ist zuständig für die Wohnungsbauförderung des Bundes und die Bauförderung. Zuschüsse wie z. B. für Treppenlifte gelten nur für Einwohner des Freistaates Bayern. BayernLabo fördert alle Maßnahmen, um Wohnungen, Mietwohnungen und Wohnheime barrierefrei zu machen. Ein Gesamtzuschuss von bis zu 16.000 Euro sind möglich.

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Anschrift

HIRO LIFT
Hillenkötter + Ronsieck GmbH
Meller Straße 6
33613 Bielefeld

Hotline: 0800 544 22 22 (kostenlos)
E-Mail: info@hiro.de

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