PSG II oder: Warum 2017 ein gutes Jahr für den Treppenaufzugkauf ist
Egal, ob Sie nun schon länger über einen Treppenaufzugkauf nachdenken oder sich in diesem Jahr erstmals mit dem Thema beschäftigen. In jedem Falle bietet 2017 eine gute Gelegenheit für diese Investition in ein barrierefreies Zuhause. Denn seit diesem Jahr können so viele Menschen wie niemals zuvor von Zuschüssen für den barrierefreien Umbau profitieren. Grund dafür ist die größte Reform der Pflegeversicherung seit ihrer Gründung. Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II), das seit dem 1.1.2017 in Gänze in Kraft getreten ist. Über die im Rahmen des PSG II geschehene Ablösung der Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade haben wir bereits in einem Blogbeitrag berichtet.
Früherer Zugang zu Unterstützungsleistungen durch Pflegegrad 1
Durch die breitere Staffelung in nun fünf Pflegegrade ist es ab dem 01.01.2017 einfacher geworden, als pflegebedürftig eingestuft zu werden. Damit sind auch Unterstützungsleistungen seitens der Pflegeversicherung einfacher zu bekommen. Das ist zum Beispiel für diejenigen von Vorteil, die im alten System der Pflegestufen noch durch das Raster gefallen sind. Durch die Einstufung in den neuen Pflegegrad 1 (zugeteilt bei „geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“) werden laut des Bundesministeriums für Gesundheit mittelfristig bis zu einer halben Million Pflegebedürftige erstmals von möglichen Zuschüssen und Leistungen der Pflegeversicherung profitieren.
Für einen Treppenaufzugkauf ist insbesondere der Zuschuss für „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ interessant, der bereits ab Pflegegrad 1 gewährt werden kann. Hier ist die Bezuschussung diverser Umbauten möglich, die für mehr Barrierefreiheit im eigenen Zuhause sorgen, so zum Beispiel auch der Treppenaufzugeinbau. Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können von der Pflegeversicherung aktuell mit bis zu 4.000 Euro pro pflegebedürftiger Person und Maßnahme unterstützt werden, sofern eine Einstufung in einen der fünf Pflegegrade vorliegt.
Was Sie dafür tun müssen
Sofern Sie noch keinen Pflegegrad zugewiesen bekommen haben, ist der erste Schritt, bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf die Neueinstufung in einen Pflegegrad zu stellen. Diese Einstufung ist Grundvoraussetzung, um Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten zu können. Nach der Antragstellung erfolgt dann zunächst eine Begutachtung der pflegebedürftigen Person: bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (kurz: MDK), bei privat Versicherten durch die Versicherungsagentur Medicproof GmbH. Diese untersuchen bei einem Ortstermin den Grad der Pflegebedürftigkeit der einzustufenden Person und können anschließend davon ausgehend einen Pflegegrad zuweisen. Die Einordnung in einen Pflegegrad erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Wochen nach dem Ortstermin. Sollten sich bei Ihnen Fragen zur Beantragung eines Pflegegrades ergeben, stehen Ihnen unsere HIRO LIFT-Fachberater bei der Antragstellung gerne zur Seite.
Als zweiten Schritt stellen Sie anschließend bei Ihrer Pflegeversicherung einen Antrag auf die Bezuschussung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen. Zu beachten ist, dass dieser Antrag eingereicht werden muss, bevor eine verbindliche Bestellung eines Treppenaufzugs vorgenommen wird. Beantragen Sie den Zuschuss erst nach dem Treppenaufzugkauf, ist eine Bezuschussung rückwirkend nicht mehr möglich. Für die Antragstellung benötigen Sie unter anderem einen Nachweis Ihres vorhandenen Pflegegrades sowie einen Kostenvoranschlag für die geplante Treppenaufzuganlage. Diesen erstellen Ihnen unsere Fachberater gerne in einem unverbindlichen und selbstverständlich kostenlosen Gespräch vor Ort bei Ihnen zu Hause.
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