Plattformlift für öffentliche Gebäude und den ÖPNV
Barrierefreiheit darf in einer inklusiven Gesellschaft nicht fehlen. Unter anderem sind Aufzüge und Plattformlifte in öffentlichen Gebäuden und im ÖPNV eine gute Option, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Zugang ohne fremde Hilfe zu gewährleisten. Diese Hilfsmittel leisten einen enormen Beitrag zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Doch wo genau kommen diese technischen Lösungen zum Einsatz, welche Verpflichtungen bestehen für Betreiber, und wie sehen die Kosten und Fördermöglichkeiten aus?
In welchen Bereichen werden Plattformlifte in öffentlichen Gebäuden und dem ÖPNV eingesetzt?
Plattformlifte werden überall dort installiert, wo Barrierefreiheit dringend erforderlich ist, ein Aufzug aufgrund der baulichen Gegebenheiten aber nicht eingebaut werden kann. In öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Museen, Schulen und Bibliotheken schaffen sie Zugang zu weiteren Etagen oder ermöglichen den barrierefreien Zugang zu Veranstaltungsräumen.
Im öffentlichen Nahverkehr sind Plattformlifte an Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen oder Bushaltestellen vor allem für die Bereiche eine bewährte Lösung, die historisch bedingt nicht barrierefrei gestaltet wurden. Vor allem sind individuelle Plattformlifte in Städten, deren Infrastruktur älter ist, unverzichtbar. Durch die Hilfsmittel wird Rollstuhlfahrern, Senioren oder Eltern mit Kinderwagen der Zugang zu Bahnsteigen oder Bussen deutlich erleichtert. Ein gutes Beispiel ist die Nachrüstung vieler Bahnhöfe in Deutschland, die mit Plattformliften ausgestattet wurden, um die Anforderungen der Barrierefreiheit im ÖPNV zu erfüllen.
Ist Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und dem ÖPNV Pflicht?
Die gesetzliche Grundlage für barrierefreie öffentliche Räume ist klar geregelt. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre Gebäude und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind. Im ÖPNV regelt das Personenbeförderungsgesetz, dass neue und modernisierte Verkehrsanlagen barrierefrei gestaltet werden müssen.
Trotz klarer Vorgaben stoßen viele Betreiber auf Herausforderungen, vor allem wenn es sich um eine alte Bausubstanz handelt. Diese an moderne Standards anzupassen, ist teilweise sehr komplex. Plattformlifte zählen hierbei zu den pragmatischen und schnellsten Lösungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die baulichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.