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Plattformlift für öffentliche Gebäude und den ÖPNV

Barrierefreiheit darf in einer inklusiven Gesellschaft nicht fehlen. Unter anderem sind Aufzüge und Plattformlifte in öffentlichen Gebäuden und im ÖPNV eine gute Option, um Menschen mit Mobilitätseinschränkungen den Zugang ohne fremde Hilfe zu gewährleisten. Diese Hilfsmittel leisten einen enormen Beitrag zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Doch wo genau kommen diese technischen Lösungen zum Einsatz, welche Verpflichtungen bestehen für Betreiber, und wie sehen die Kosten und Fördermöglichkeiten aus?

In welchen Bereichen werden Plattformlifte in öffentlichen Gebäuden und dem ÖPNV eingesetzt?

Plattformlifte werden überall dort installiert, wo Barrierefreiheit dringend erforderlich ist, ein Aufzug aufgrund der baulichen Gegebenheiten aber nicht eingebaut werden kann. In öffentlichen Gebäuden wie Rathäusern, Museen, Schulen und Bibliotheken schaffen sie Zugang zu weiteren Etagen oder ermöglichen den barrierefreien Zugang zu Veranstaltungsräumen.

Im öffentlichen Nahverkehr sind Plattformlifte an Bahnhöfen, U-Bahn-Stationen oder Bushaltestellen vor allem für die Bereiche eine bewährte Lösung, die historisch bedingt nicht barrierefrei gestaltet wurden. Vor allem sind individuelle Plattformlifte in Städten, deren Infrastruktur älter ist, unverzichtbar. Durch die Hilfsmittel wird Rollstuhlfahrern, Senioren oder Eltern mit Kinderwagen der Zugang zu Bahnsteigen oder Bussen deutlich erleichtert. Ein gutes Beispiel ist die Nachrüstung vieler Bahnhöfe in Deutschland, die mit Plattformliften ausgestattet wurden, um die Anforderungen der Barrierefreiheit im ÖPNV zu erfüllen.

Ist Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und dem ÖPNV Pflicht?

Die gesetzliche Grundlage für barrierefreie öffentliche Räume ist klar geregelt. Nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) sind öffentliche Einrichtungen verpflichtet, ihre Gebäude und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich sind. Im ÖPNV regelt das Personenbeförderungsgesetz, dass neue und modernisierte Verkehrsanlagen barrierefrei gestaltet werden müssen.

Trotz klarer Vorgaben stoßen viele Betreiber auf Herausforderungen, vor allem wenn es sich um eine alte Bausubstanz handelt. Diese an moderne Standards anzupassen, ist teilweise sehr komplex. Plattformlifte zählen hierbei zu den pragmatischen und schnellsten Lösungen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig die baulichen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen.

Warum ist es wichtig, dass öffentliche Gebäude und der ÖPNV barrierefrei sind?

Barrierefreiheit stellt für bewegungseingeschränkte Menschen eine enorme Unterstützung dar. Vor allem fördert sie gesellschaftliche Inklusion, indem sie allen Menschen – ob Senioren, Eltern mit Kinderwagen oder Reisenden mit schwerem Gepäck – eine uneingeschränkte Nutzung öffentlicher Räume ermöglicht.

Im ÖPNV barrierefrei unterwegs zu sein, bedeutet für alle Personen mehr Unabhängigkeit und Lebensqualität. Hürden werden abgebaut und Chancengleichheit geschaffen, wenn Plattformlifte in diesen Bereichen zum Einsatz kommen. In einer inklusiven Gesellschaft ist es unausweichlich, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel so zu gestalten, dass niemand an der Teilhabe ausgeschlossen wird.

Nachrüstungsmöglichkeiten für den ÖPNV: Plattformlift als gute Möglichkeit

Die Nachrüstung von Plattformliften, beispielsweise von HIRO, ist eine praktikable und vergleichsweise kostengünstige Maßnahme, um im ÖPNV für mehr Barrierefreiheit zu sorgen. Dabei gibt es verschiedene Varianten, die entsprechend den örtlichen Gegebenheiten in die engere Wahl kommen.

  • Wandmontierte Plattformlifte: Diese Modelle eignen sich für schmale Treppenhäuser oder Bahnsteige.
  • Freistehende Plattformlifte: Sie sind flexibel einsetzbar und werden vor allem an Orten ohne tragfähige Wände montiert

Die Nachrüstung erfordert aufgrund technischer und rechtlicher Anforderungen eine sorgfältige Planung, um wirklich alle Vorgaben zu erfüllen. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass selbst bei komplexen Gegebenheiten Lösungen im ÖPNV und in öffentlichen Gebäuden gefunden werden, zumal es nicht nur einen Plattformlift für Innen gibt. Gerade im öffentlichen Nahverkehr ist der Rollstuhllift für Außen relevant, der den verschiedenen Witterungsbedingungen trotzt.

Plattformlift für kommunale Unternehmen: Kosten, Förderungen und steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten für die Installation eines Plattformlifts variieren je nach Modell und Installationsaufwand. Für kommunale Unternehmen gibt es jedoch zahlreiche Fördermöglichkeiten, wodurch die finanzielle Belastung reduziert wird. Programme wie das Förderprogramm „Barrierefreiheit“ des Bundes oder der Länder durch die KFW bieten Zuschüsse und Darlehen für den barrierefreien Umbau öffentlicher Einrichtungen.

Zusätzlich können öffentliche Einrichtungen die Kosten für Plattformlifte steuerlich geltend machen. Kommunale Unternehmen profitieren von speziellen Regelungen, die barrierefreie Maßnahmen begünstigen. Eine detaillierte Beratung durch Experten ist generell in diesem Bereich empfehlenswert, um alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen.

Mögliche Alternativen zum Plattformlift in öffentlichen Gebäuden

Obwohl Plattformlifte eine flexible Lösung für die Schaffung von Barrierefreiheit darstellen, gibt es auch einige Alternativen. In Betracht können auch folgende Hilfsmittel kommen:

  • Aufzüge: Sie sind vor allem für hoch frequentierte Orte geeignet, allerdings auch etwas kostenintensiver in der Installation.
  • Schrägaufzüge: Diese Aufzüge gelten für lange und gerade Treppen als Alternative zum Plattformlift.
  • Rampen: Bei ausreichend Platz sind Rampen eine einfache und kostengünstige Lösung.

Welche Technik relevant ist, hängt von den spezifischen Anforderungen und der Infrastruktur ab. Plattformlifte bleiben meistens aber die bevorzugte Wahl, da sie wenig Platz beanspruchen, die Installation von Fachleuten zügig erfolgt und sie vor allem vielseitig einsetzbar sind.

Plattformlifte: Innovation für eine inklusive Gesellschaft

Plattformlifte sind technische Hilfsmittel und ein Symbol für Inklusion und gesellschaftlichen Fortschritt. Sie sorgen für Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden und dem ÖPNV und helfen dabei, die Lebensqualität vieler Menschen nachhaltig zu verbessern. Mit innovativen Lösungen, Fördermöglichkeiten und einem klaren gesellschaftlichen Bewusstsein ist es möglich, Hindernisse abzubauen und eine barrierefreie Zukunft zu gestalten. Die Integration von Plattformliften in öffentliche Gebäude ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung: Sie ist gleichzeitig eine Chance, Inklusion aktiv zu fördern.

FAQ

Wann gilt ein Gebäude als öffentlich zugänglich und muss barrierefrei gestaltet sein?

Zu den öffentlich zugänglichen Gebäuden zählen alle Bereiche, die der Allgemeinheit zur Verfügung stehen und regelmäßig von mehreren Personen genutzt werden. Einige Beispiele sind Verwaltungsgebäude und Bildungsstätten. In der jeweiligen Landesbauordnung und dem BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) wird die Pflicht zur Barrierefreiheit vorgegeben.

Gilt in öffentlichen Gebäuden ein Plattformlift als Aufzug?

Ein Plattformlift ist eine Hebeanlage und gilt nicht als typischer Aufzug. Solch ein Lift wurde für Rollstuhlfahrer und Personen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert. Sie sollen Höhenunterschiede über kurze Strecken überwinden.

Müssen alle Bereiche im ÖPNV barrierefrei sein?

Nach §8 im Personenbeförderungsgesetz muss der öffentliche Personennahverkehr generell barrierefrei gestaltet sein. Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sollen dadurch alle Einrichtungen und Verkehrsmittel im ÖPNV nutzen können, ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein.

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