Barrierefreier Urlaub – darauf sollten Sie achten
Egal zu welcher Jahreszeit – haben wir Urlaub, packt uns meist die Reiselust. Dank der immer größer werdenden Anzahl an barrierefreien Hotels und Ferienwohnungen ist der Urlaub heute auch mit körperlichen Einschränkungen möglich. Barrierefreie Unterkünfte sind dabei sowohl für ältere Menschen als auch für Rollstuhlfahrer wichtig, um sich im Urlaub sicher bewegen zu können. Das A und O beim barrierefreien Urlaub ist daher die Reiseplanung.
Wir haben uns im folgenden Beitrag näher angesehen, was barrierefreier Urlaub bedeutet, worauf Sie im Vorfeld achten sollten und wie barrierefreie Ferienwohnungen oder Hotelzimmer ausgestattet sein müssen.
Gut zu wissen: Seit dem 1.7.2018 haben Reiseveranstalter sowie Reisevermittler die Pflicht, vorvertraglich darüber zu informieren, ob die Reise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist.
Was bedeutet ein barrierefreier Urlaub?
Wer einen barrierefreien Urlaub antritt, reist so, dass er auf keine Hindernisse trifft, die er nicht überwinden kann. Wenn eine Ferienwohnung „für Rollstuhlfahrer geeignet“ ist, bedeutet dies, dass die Ferienwohnung ebenerdig oder das Hotelzimmer mit dem Aufzug erreichbar ist. Wer mit einer eingeschränkten Mobilität innerhalb der EU reist, hat bei der Buchung einer Reise mit Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff das Recht auf Hilfe beim Ein-, Aus- und Umsteigen. Dazu ist meist eine Voranmeldung nötig. Zudem kann in den Verkehrsmitteln eine Begleitperson kostenfrei mitreisen. Ebenso gehört zu einem barrierefreien Urlaub, dass es ein Angebot an barrierefreien Sehenswürdigkeiten wie Museen, Kirchen oder Freizeitanlagen gibt.
Was genau bedeutet barrierefrei?
Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der DIN-Norm 18040 genau definiert. Hier ist festgehalten, wie eine Wohnung ausgestattet sein muss, um barrierefrei zu sein. Letztlich bedeutet die Bezeichnung immer, dass sich Häuser, Arbeitsplätze, öffentliche Gebäude und eben auch Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Hotels trotz mobiler Einschränkungen ohne fremde Hilfe erreichen lassen. Die baulichen Anforderungen schließen beispielsweise auch Verkehrsmittel, Freizeitangebote oder Sporteinrichtungen ein. Ein barrierefreies Angebot bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass es behindertengerecht oder rollstuhlgerecht ist. Ausnahmen sind öffentlich zugängliche Einrichtungen. Hier bezieht barrierefrei auch Rollstuhlfahrer mit ein.
Was genau ist behindertengerecht?
Behindertengerecht oder rollstuhlgerecht ist Wohnraum dann, wenn er alle Anforderungen einer barrierefreien Wohnung erfüllt und sich gleichzeitig an den individuellen Ansprüchen eines Rollstuhlfahrers orientiert. So müssen Waschbecken im Bad oder Arbeitsplatten in der Küche unterfahrbar sein und die Türbreite muss statt der herkömmlichen 80 cm mindestens 90cm betragen, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Trotz der Bezeichnung „rollstuhlgerecht“ muss dies noch lange nicht heißen, dass alles auch entsprechend der Bedürfnisse genutzt werden kann. Informieren Sie sich daher vorab bei Ihrem Gastgeber oder im Hotel.
Fazit: Eine barrierefreie und/oder eine rollstuhlgerechte Ferienwohnung macht es möglich aufgrund ihrer Bauweise, Einrichtung und Services Menschen mit körperlichen Einschränkungen, einen barrierefreien Urlaub zu verbringen.
Ein barrierefreier Urlaub ist viel mehr als nur die Hotelsuche
Um entspannt barrierefrei in den Urlaub fahren zu können, bedarf es einiger Planung. Neben der Suche einer geeigneten Unterkunft und der Organisation der An- und Abreise, sollten sie gezielt nach Sehenswürdigkeiten oder Ausflugszielen recherchieren, die sie auch mit körperlichen Einschränkungen besichtigen.
Prüfen Sie vor Ihrem barrierefreien Urlaub:
- Wie kann man die Anreise und Abreise barrierefrei planen?
- Sind Wellnessangebote mühelos erreichbar?
- Kann man Museen oder andere Sehenswürdigkeit ohne Hindernisse besuchen?
- Sind Wege in der Innenstadt mit dem Rollstuhl befahrbar?
- Lassen sich Parks und Grünanlagen auch mit eingeschränkter Mobilität erreichen?
Achten Sie bei der Auswahl einer Region und der Suche nach möglichen Ausflugszielen für einen barrierefreien Urlaub auf die Zertifizierung „Reise für alle“. Diese Kennzeichnung haben all jene touristischen Ziele, die sich ohne Barrieren erreichen und erkunden lassen.