Inklusion in der Arbeitswelt: Rechtliche Grundlagen & Vorschriften
Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten sind nach § 71 SGB IX dazu verpflichtet, fünf Prozent der Arbeitsplätze mit Personen mit Schwerbehinderungen zu besetzen. Diese Regelung soll Unternehmen anspornen, sich inklusiv zu gestalten und mehr Menschen mit Behinderungen einzustellen.
Damit ein barrierefreier Arbeitsplatz in Betrieben entstehen kann, gibt es folgende Richtlinien zum barrierefreien Bauen:
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR V3a.2)
- DIN 18040-1 zum barrierefreien Bauen
Die ASR definieren, was ein barrierefreier Arbeitsplatz ist, und legen fest, dass alle Anlagen, Arbeits- und Transportmittel, Informationsverarbeitungssysteme und Kommunikationseinrichtungen leicht und selbstständig verwendet werden können.
Die Normen der DIN 18040-1 haben das Ziel, die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Kultureinrichtungen, Sportstätten oder Gerichten zu garantieren. Sie berücksichtigen primär die Bedürfnisse von Menschen mit motorischen Einschränkungen, Seh- oder Hörbehinderungen sowie von Personen mit Mobilitätshilfen.