Barreierefreien Zugang zum Hochparterre schaffen
Das zu ebener Erde liegende Geschoss eines Gebäudes wird als Erdgeschoss oder Parterre bezeichnet. In der Regel finden sich hier Haupt- und eventuell auch Hinter- oder Nebeneingänge, von denen aus sich das Gebäude erschließen lässt. Bei mehrgeschossigen Gebäuden finden sich im Erdgeschoss zudem die Zugänge zum Treppenhaus oder zu eventuell vorhandenen Personenaufzügen. Ein nicht ebenerdig sondern höher liegendes Erdgeschoss, welches üblicherweise durch einige Treppenstufen zu erreichen ist, wird oftmals als Hochparterre bezeichnet. Darunter findet sich das Souterrain (auch Tiefparterre genannt), dessen Fußboden unter der Straßenebene liegt.
Der Unterschied zwischen Erdgeschoss und Hochparterre
Es macht einen großen Unterschied, ob der Zugang zu einem Gebäude über ein ebenerdiges Erdgeschoss oder ein Hochparterre erfolgt. In erster Linie gilt dies natürlich für Menschen mit Bewegungseinschränkungen. Bei einem ebenerdigen Zugang ist der Zugang zum Gebäude mit einem Rollstuhl in der Regel kein Problem. Hier können lediglich automatische Türöffner oder kleine Rampen den Zugang für Rollstuhlfahrer vereinfachen. Ins Hochparterre kommt man mit einem Rollstuhl hingegen nicht so einfach.
Neben dem bequemeren Zugang gelten für Wohnungen im Erdgeschoss auch andere gesetzliche Bestimmungen als für Hochparterre-Wohnungen. Die Miete für Wohnungen im Erdgeschoss darf beispielsweise nicht so stark erhöht werden, wie dies bei darüber liegenden Wohnungen der Fall ist. Als Hochparterre gilt eine Wohnung dann, wenn sich die Unterkante der Fenster 1,94 Meter oder mehr über dem Erdboden befindet.
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Barrierefreier Zugang zum Hochparterre
Oftmals ist es lediglich eine „halbe Treppe“, die Menschen mit Bewegungseinschränkungen den Zugang zum Hochparterre erschwert. Im schlimmsten Falle stellen schon wenige Stufen ein unüberwindbares Hindernis dar. Doch es gibt zahlreiche Lösungen, um auch bestehende Gebäude mit einem Hochparterre barrierefrei zugänglich zu machen:
Rampen
Bei wenigen Eingangsstufen kann eine Rampe das geeignete Mittel sein, um auch mit dem Rollstuhl zum Eingang eines Gebäudes zu kommen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Steigung einer Rampe nach der DIN Norm 18040 für barrierefreies Bauen maximal 6° aufweisen darf. Bei steileren Rampen besteht die Gefahr, dass Rollstuhlfahrer beim Befahren hintenüber kippen. Selbst bei nur wenigen Stufen muss eine Rampe dadurch eine recht große Fläche einnehmen. Bei einer zu überwindenden Höhe von beispielsweise 30 Zentimetern (z.B. zwei Stufen à 15 Zentimeter) ergibt sich eine Rampenlänge von 5 Metern.
Hebebühnen
Deutlich platzsparender ist der Einsatz einer Hebebühne (siehe Titelbild). Oftmals direkt neben der Treppe aufgestellt, ermöglichen Hebebühnen den problemlosen Zugang zum Hochparterre beispielsweise von Wohn- und Geschäftshäusern. Förderhöhen bis zu drei Metern sind möglich, wenngleich die meisten Treppenabsätze, die durch eine Hebebühne erschlossen werden, deutlich niedriger sind. Auch innerhalb eines Gebäudes sorgen Hebebühnen für den barrierefreien Zugang beispielsweise von Zwischenetagen oder Podesten.
Senkrechtlifte
Mit einem Senkrechtlift kann nicht nur das Hochparterre eines Hauses, sondern zumeist auch jedes weitere Stockwerk erschlossen werden. Im Gegensatz zur Hebebühne benötigt ein Plattform-Senkrechtaufzug aufgrund der größeren Förderhöhe ein Schachtgerüst. Wird ein solcher Aufzug außen am Gebäude angebaut, so ist trotz Hochparterre ein ebenerdiger Zugang zum Haus möglich. Gleiches gilt natürlich auch für die Installation eines klassischen Personenaufzugs, der üblicherweise jedoch in Anschaffung und Unterhalt deutlich teurer ist als ein Senkrechtlift.
Treppenlifte
Auch ein Treppenlift eignet sich für die Überwindung einer Treppe zum Hochparterre. Bei öffentlichen Gebäuden kommen oftmals Plattform-Anlagen zum Einsatz, die auch mit einem Rollstuhl benutzt werden können (siehe Bild unten). Wie eine Hebebühne benötigt auch ein Plattform-Schrägaufzug deutlich weniger Platz am Gebäude als eine Rampe.
Fazit
Welches die beste Lösung ist, um den Zugang zum Hochparterre barrierefrei zu erschließen kann man nicht pauschal beantworten. Bei wenigen Stufen und ausreichend Platz kann der Zugang eventuell über eine Rampe erfolgen. Steht weniger Platz zur Verfügung, so ist wahrscheinlich eine Hebebühne oder ein Senkrechtaufzug das passende Mittel. Um diese Anlagen installieren zu können, muss man allerdings einige bauliche Vorkehrungen treffen. Ein Schrägaufzug hingegen lässt sich in der Regel ohne größere Umbaumaßnahmen auf nahezu jeder Treppe installieren.